Scheinselbstständigkeit ?

Hallo,

nehmen wir an, wir würden im Anzeigenteil einer großen Tageszeitung folgendes Inserat eines Arbeitgebers, der laut eigener Aussage rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und somit eine gemeinnützige und selbstständige Forschungseinrichtung ist, lesen:

Das XXX Institut sucht ab sofort einen Freien XYZ Mitarbeiter zur Unterstützung des XYZ-Leiters im Bereich bla bla. Der derzeitige zeitliche Bedarf beträgt ca. 20 Std./Woche.
[…]
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum xx.xx.2007 unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung an XXX Institut, Personalabteilung,…

Wie wäre eine solche Stellenausschreibung hinsichtlich des Themas Scheinselbstständigkeit zu beurteilen, insbesondere wegen folgender Punkte:

-Nennung einer Gehaltsvorstellung: Gehalt = vertraglich geregeltes und regelmäßig bezogenes Arbeitsentgelt für das Ausüben einer festen Tätigkeit bei Beamten und Angestellten
-Bewerbung an Personalabteilung: Diese sollte idR. nicht für Subunternehmer zuständig sein
-Inserat unter Stellenanzeige: Erfolgt gewöhnlich für abhängig Beschäftigte
-Unterstützung eines Mitarbeiters: Andere im Unternehmen des Auftraggebers beschäftigte Arbeitnehmer verrichten eine ähnliche Arbeit

Auch läge der gesamte Inhalt des Inserates nahe, dass es sich hier um eine Abgestelltentätigkeit handelt und das Institut lediglich Sozialversicherungspflicht und Kündigungsschutz außer Kraft setzen wollte. Hätte das Institut Konsequenzen zu befürchten? Wenn ja welche? Könnte man als Privatperson etwas gegen dieses Verhalten tun?

Natürlich alles nur rein hypothetisch …

Gruß

S.J.

Hi!

Hätte das Institut Konsequenzen zu
befürchten? Wenn ja welche? Könnte man als Privatperson etwas
gegen dieses Verhalten tun?

Nur wegen der Anzeige (Achtung!) glaube ich das eher nicht!
Erst, wenn es zu einer „Anstellung“ dieser Art kommt, gibt es ja erst eine Scheinselbständigkeit und damit die Verstöße gegen die entsprechenden Gesetze…

Natürlich alles nur rein hypothetisch …

Klar, was sonst? *g*

LG
Guido

Abend!

-Nennung einer Gehaltsvorstellung: Gehalt = vertraglich
geregeltes und regelmäßig bezogenes Arbeitsentgelt für das
Ausüben einer festen Tätigkeit bei Beamten und Angestellten

Sehe ich nicht so, auch ich rede schon mal häufiger über Gehalt
und meine damit das Geld was meine Firma für feste Aufträge
bekommt (z.B. 20 Monate a xy Euro).

-Bewerbung an Personalabteilung: Diese sollte idR. nicht für
Subunternehmer zuständig sein

Das ist bei mittelständlern schon üblich, das die Personalabteilung
auch die Freelanzer händelt.

-Inserat unter Stellenanzeige: Erfolgt gewöhnlich für abhängig
Beschäftigte

Na ja!

-Unterstützung eines Mitarbeiters: Andere im Unternehmen des
Auftraggebers beschäftigte Arbeitnehmer verrichten eine
ähnliche Arbeit

Genauso wie ein SAP Spezialist die Firma unterstützt, etc. nee
das ist dünnes Eis.

Auch läge der gesamte Inhalt des Inserates nahe, dass es sich
hier um eine Abgestelltentätigkeit handelt und das Institut
lediglich Sozialversicherungspflicht und Kündigungsschutz
außer Kraft setzen wollte.

Wobei ich Kündigungsschutz als wesentlichen Punkt sehe
Sozialversicherungspflicht ist eher was wo der AG drauf sitzen
bleibt.

Hätte das Institut Konsequenzen zu befürchten? Wenn ja welche?

Es muß die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen obwohl der AN
nur noch für die letzten 3 Monate belastet werden kann.

Könnte man als Privatperson etwas gegen dieses Verhalten tun?

Was sollte das sein?

Gruß
Stefan