Scheinselbstständigkeit

Hallo.
Ich finde keine Infos zur Frage der Scheinselbstständigkeit, wenn sich die Selbstständigkeit lediglich auf eine nebenberufliche Tätigkeit bezieht.
Fall: Arbeitnehmer A ist in Vollzeit normal beschäftigt.
Nebenbei hat er ein kleines Transportunternehmen, bei welchem er
Steuern selbstständig abführt, und Berufsgenossenschaftsbeiträge
zahlt.
Er hat aber nur einen Auftraggeber.

Ist das eine Scheinselbstständigkeit/Subunternehmertum ?

Hallo,

Arbeitnehmer A ist in Vollzeit normal beschäftigt.

… und damit schon raus aus dem Spiel -> keine
Scheinselbstständigkeit.
lg
Richard

Hallo Richard,

so einfach ist es nun aber nicht.

Natürlich kann sich auch in dem Nebengewerbe die Frage stellen, ob das in Wahrheit eine abhängige Nebenbeschäftigung ist, für die Beiträge zu entrichten und Lohnsteuer abzuführen ist.

Auch mit einem Auftraggeber kann man ohne Probleme selbständig sein. Entscheidend ist, ob man auch Aufträge ablehnen kann und hinsichtlich Ort und Zeit der Erfüllung (von Termin- und Ortsvorgaben im Rahmen des Auftrags einmal abgesehen) frei ist.

Grüße
EK

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Hallo,
stimmt, du hast natürlich Recht. Man könnte ja auch bei zwei Firmen
angestellt sein. Irgendwie einen Schritt zu kurz gedacht :frowning:
Richard