Scheinselbstständigkeit/Ich AG

Hi!

Ich hatte mal eine „Kriterienliste“, mit der man quasi checken konnte wann man scheinselbstständig ist. Hat sich da (seit 1997/1998) etwas geändert? Und wie kann man das Thema Scheinselbstständigkeit auf den Punkt bringen?

Hoffe auf schnelle Hilfe!

Liebe Grüße

Florian

Hi Florian,

zum Thema Ich-AG schau mal bei

http://www.bmwi.de

Gruß. Martin

Hallo Florian,

den folgenden Text habe ich hier kopiert: http://www.jobber.de

"Jetzt giltst Du als scheinselbstständig, wenn Du drei der folgenden fünf Kriterien erfüllst:

  1. Du trittst nicht unternehmerisch am Markt auf. D.h., Du teilst Dir das unternehmerische Risiko. Entscheidungen über Investitionen etc trifft Dein Auftraggeber, Du bekommst Vorgaben, welche Bezugsquellen Du benutzen sollst, lässt Dir Preisvorgaben machen und wirst auch sonst ziemlich „rumkommandiert“.

  2. Du beschäftigst keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

  3. Du arbeitest überwiegend für nur einen Auftraggeber.

  4. Deine Tätigkeit bei Deinem Auftraggeber wird üblicherweise von Arbeitnehmern verrichtet

  5. Du hast bei Deinem Auftraggeber zuvor schon einmal als Arbeitnehmer in der gleichen Tätigkeit gearbeitet (neu!).

Hast Du drei Mal mit „Ja!“ geantwortet? Dann bist Du wahrscheinlich ein Scheinselbstständiger :frowning:"

ich hoffe es hilft schnell weiter!

Viele Grüße,
Andrea

10Mio DANKE! owT
Genau