Ich hatte mal eine „Kriterienliste“, mit der man quasi checken konnte wann man scheinselbstständig ist. Hat sich da (seit 1997/1998) etwas geändert? Und wie kann man das Thema Scheinselbstständigkeit auf den Punkt bringen?
"Jetzt giltst Du als scheinselbstständig, wenn Du drei der folgenden fünf Kriterien erfüllst:
Du trittst nicht unternehmerisch am Markt auf. D.h., Du teilst Dir das unternehmerische Risiko. Entscheidungen über Investitionen etc trifft Dein Auftraggeber, Du bekommst Vorgaben, welche Bezugsquellen Du benutzen sollst, lässt Dir Preisvorgaben machen und wirst auch sonst ziemlich „rumkommandiert“.
Du beschäftigst keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
Du arbeitest überwiegend für nur einen Auftraggeber.
Deine Tätigkeit bei Deinem Auftraggeber wird üblicherweise von Arbeitnehmern verrichtet
Du hast bei Deinem Auftraggeber zuvor schon einmal als Arbeitnehmer in der gleichen Tätigkeit gearbeitet (neu!).
Hast Du drei Mal mit „Ja!“ geantwortet? Dann bist Du wahrscheinlich ein Scheinselbstständiger "