Scheinselbstständigkeit

Moin Wissende
mein Arbeitgeber will mich los werden und bietet mir an für ihn als Nachunternehmer zu arbeiten.Er garantiert mir für 1 Jahr Aufträge für ca.42-45 DM die Stunde.Kann ich, wenn ich ein Gewerbe anmelde damit klar kommen?bzw. davon mit meiner Familie leben?Weiß vielleicht jemand wie hoch die Kosten sind die monatlich auf mich zukommen.Bin ich scheinselbständig wenn ich die Aufträge nur von ihm bekomme?
Danke. Reinhardt

mein Arbeitgeber will mich los werden und bietet mir an für
ihn als Nachunternehmer zu arbeiten.Er garantiert mir für 1
Jahr Aufträge für ca.42-45 DM die Stunde.Kann ich, wenn ich
ein Gewerbe anmelde damit klar kommen?bzw. davon mit meiner
Familie leben?Weiß vielleicht jemand wie hoch die Kosten sind
die monatlich auf mich zukommen.Bin ich scheinselbständig wenn
ich die Aufträge nur von ihm bekomme?

Hallo Reinhardt,

ob Du mit 45 DM, also rund 23 €, zurecht kommen kannst, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Auf Anhieb ist erkennbar, daß es sehr eng wird, denn es gibt keinerlei Zusatzleistungen, keinen bezahlten Urlaub, selbstverständlich kein Weihnachtsgeld, kein Einkommen bei Krankheit und Du mußt Deine Sozialabgaben komplett selbst bezahlen. Du mußt eine einfache Buchhaltung führen, brauchst einen Gewerbeschein, mußt Beiträge an die Berufsgenossenschaft und an die Handwerks- oder Handelskammer zahlen. Sofern Du lt. Vika als Maler und Lackierer arbeitest, brauchst Du einen Meisterbrief. Möglicherweise brauchst Du auch ein Fahrzeug und Werkzeuge, mußt Material vorfinanzieren und lagern, brauchst eine Werkstatt oder einen Lagerraum. Schließlich geht auch einmal etwas daneben, Nachbesserungen werden fällig und Du arbeitest womöglich ganz und gar ohne Entlohnung und mußt sogar noch das Material mitbringen.

Für Dich wird also nicht viel übrig bleiben. Wenn Dein bisheriger Chef Dein einziger Auftraggeber ist und bestimmt, wann Du wo und was zu arbeiten hast, bist Du scheinselbständig. Abgesehen davon, daß es für Deinen Chef böse ins Auge gehen kann, würde ich mich nicht auf eine Scheinselbständigkeit einlassen. Du bist nämlich abhängig wie ein Angestellter oder Arbeiter, ohne deren soziale Absicherung zu haben. Du trägst das Risiko eines Selbständigen, ohne dessen Freiheit zu besitzen. Z. B. die Freiheit, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen und die Freiheit, Deine Preise selbst festzulegen.

Deshalb mein dringender Rat: Laß die Finger von solcher Scheinselbständigkeit!

Als tatsächlich selbständiger Maler und Lackierer stehst Du in Konkurrenz zu Schwarzarbeitern und Heimwerkern. Du brauchst, um ordentlich über die Runden zu kommen, mindestens 40 Euro pro Stunde. Das ist kaum mit dem Tapezieren von Zimmern und dem Streichen von Fassaden zu erwirtschaften. Nicht von ungefähr geht es vielen Leuten in der Branche ziemlich dreckig. Wer keine Nische findet, in der sich ordentlich bezahlte, qualifizierte Arbeit abliefern läßt, geht unter. Solche Nischen können z. B. die komplette Raum- und Bodengestaltung im Hochpreissegment sein, einschließlich des Verkaufs der Materialien. Dafür braucht man z. B. Kontakte zu Architekten. Nische kann auch die stilgerechte Altbaurenovierung und Sanierung sein. Oder die Raumgestaltung mit besonders umweltverträglichen Materialien. Diese Dinge verlangen Phantasie und die Freiheit des Selbständigen, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt selbst bestimmt. Dem Scheinselbständigen ist das alles verschlossen und er wird deshalb immer der billige Jakob sein, der auf keinen grünen Zweig kommt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Reinhardt,

mein Arbeitgeber will mich los werden und bietet mir an für
ihn als Nachunternehmer zu arbeiten.Er garantiert mir für 1
Jahr Aufträge für ca.42-45 DM die Stunde.

Warum will er Dich loswerden ?
Ist es die schwankende Auftragslage ? Dann wäre das verständlich, für Dich aber folgenschwer, da Du in schlechten Zeiten keine Beschäftigung hättest (ausser Du schaffst es, Dir weitere Kunden zu angeln)
Hat er was gegen Dich ? Dann will er sich die Abfindung sparen (wenn er mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt).

Zu den 42 - 45 DM:
Eine Freundin von mir ist selbstständige Raumausstatterin (ähnlicher Beruf) und arbeitet, neben dem eigenen Kundenkreis, auch als Subunternehmerin (Verkauf, Beratung, Auftragsausführung). Da die Auftraggeber meistens nicht wissen, was ein Festangestellter tatsächlich kostet, habe ich das für sie mal ausgerechnet: bei 23 DM Bruttogehalt / Stunde (Gesselle) kommt man auf ca. 39 - 40 DM Kosten für den Arbeitgeber, bei ca. 28 DM Bruttogehalt / Stunde (Meister) kommt man auf ca. 48 DM / Stunde.

Aufgrund dieser Angaben kannst Du ausrechnen, was Du Deinen Arbeitgeber beim aktuellen Stundenlohn kostest und somit einschätzen, ob er sparen will oder ob es an der Auslastung liegt.

Kann ich, wenn ich
ein Gewerbe anmelde damit klar kommen?bzw. davon mit meiner
Familie leben?

Da Du die Lohnnebenkosten sowie das Krankheitsrisiko trägst, dürfte mit den 42 - 45 DM / Stunde für Dich nur ca. 24 DM / Stunde vergleichbares Arbeitnehmergehalt rauskommen, d.h. so ca. 2.400 DM netto monatlich (bei einem Single gerechnet).
Voraussetzung: Du hast volle Auslastung (40 Stunden je Woche, 25 - 30 Tage Urlaub) und mußt nicht (!) die Arbeitsgeräte stellen.

Das sind jedoch alles überschlägige Annahmen, die Du für Dich nochmal nachrechnen mußt.

Weiß vielleicht jemand wie hoch die Kosten sind

die monatlich auf mich zukommen.

Steuerberater: ca. 100 - 200 DM mtl. (je nach Buchungsanfall)
HWK-Beitrag: ca. 200 DM p.a.
Fahrzeugkosten: 0,58 DM je gefahrenen km bzw. geschätzt 1.000 DM monatlich für extra Fahrzeug
Telefon / Handy: je nach Nutzung ca. 100 DM mtl.
Berufsunfähigkeits- / Unfallversicherung: Versicherer fragen
Berufsgenossenschaft: alternativ zur Unfallversicherung, bei Berufsgenossenschaft nachfragen
Krankenversicherung: nachfragen, Achtung: Du trägst auch den Arbeitgeberanteil => max. ca. 1.000 DM mtl.
betriebliche Haftpflichtversicherung: ca. 800 DM / Jahr
Betriebsmittel: brauchst Du, wenn Du für andere Kunden arbeiten willst, die nötigen Investitionen sind abhängig vom Betätigungsfeld (Wand, Boden usw.) und die kannst Du am besten selbst abschätzen.
Abraum / Abfallkosten: für eigene Aufträge je nach Anfall
Werbekosten: ca. 3% - 5% vom geplanten Umsatz = 3.000 - 5.000 DM jährlich, zum Aufbau eines eigenen Kundenstamms

Die von mir oben genannte Freundin kommt auf ca. 12.000 DM allgemeine Kosten zzgl. Kranken-, BU-, Unfallversicherung, persönliche Altersvorsorge und eigenes Gehalt, d.h. Dein Mindestumsatz dürfte bei einem Gesellenstatus nicht unter 80.000 DM p.a. (besser wären eigentlich 100.000 DM) liegen, das entspricht einem Gesellengehalt von ca. 4.000 DM brutto monatlich, man kann damit also überleben, wird jedoch nicht reich. Wenn man dann unterstellt, dass Du jede Arbeitsstunde mit Deinem Chef abrechnen könntest (bis auf An- / Abfahrt in die Firma, die ja auch jeder Arbeitnehmer hat), dann hast Du ca. 1.800 Arbeitsstunden jährlich => Stundensatz ca. 44 DM oder täglich ca. 350 DM.

Bei eigenen Kunden musst Du aber rechnen, dass Du nur für ca. 70% Deiner Arbeitszeit Geld bekommst, die restlichen 30% gehen für Kundenberatung, Angebotserstellung, Fahrtkosten, Materialbeschaffung usw. drauf, so dass Du hier mit mind. 67 DM / Stunde kalkulieren musst (alle Werte zzgl. MwSt.).
Wichtig: alle Werte gelten bei Vollauslastung !!!
Wenn Du nur 50% Auslastung hast, dann hilft Dir auch ein Stundensatz von 100 DM nicht wirklich weiter !

Wichtig: kaum ein Handwerker geht Pleite, weil er fachlich nicht geeignet wäre, 70% der Pleiten sind jedoch auf Kalkulationsfehler zurückzuführen !!!
Daher: vor Kündigung am Besten einen Existenzgründer-Kurs besuchen (z.B. bei VHS oder IHK) und einen Steuerberater konsultieren.

Bin ich scheinselbständig wenn
ich die Aufträge nur von ihm bekomme?

Ja, das ist aber nicht das einzige rechliche Problem. Wenn Du keinen Meistertitel hast, dann darfst Du Dich nicht als Maler selbstständig machen, sondern lediglich in den als „handwerksähnlichen Berufen“ oder mit einer Reisegewerbekarte. Hierzu bitte unbedingt vorher bei der HWK und dem Gewerbeamt informieren, da die sonst Deine „Firma“ radikal schliessen, wobei denen egal ist, ob Deine Familie dabei vor die Hunde geht.

Grüsse

Sven

Hallo Sven und Wolfgang
wollte mich bei euch,für eure Antworten,bedanken.
Habt mir sehr geholfen,werde die Finger von der Selbständigkeit lassen und meinen AG verklagen.
MfG Reinhardt
Danke. Reinhardt

Hallo Reinhardt,

und meinen AG verklagen.

Warum gleich verklagen ? Hat er Dich etwa schon gefeuert ? Falls Du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast oder Deine eigene Kündigung unterschrieben hast, dürfte eine Klage recht schwierig sein. Das gilt vor allem, wenn Dein AG weniger als 5 (Vollzeit-)Mitarbeiter beschäftigt, da in diesem Fall sowieso kein Kündigungsschutz herrscht.

Oder bist Du noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis ? Dann gilt bei 5 MA => Abfindung mind. 0,5 - 0,7 Monatsgehälter je vollendetem Jahr als AN bei diesem AG.

Grüsse

Sven

Moin
bin noch nicht gekündigt,sondern noch nicht wieder eingestellt,nach dem Rahmentarifvertrag für Maler und Lackierer,hätte er mich bis zum 30.April wieder einstellen müßen.
Das hat er nicht getan,sondern hat mir geschrieben,das die Auftragslage schlecht ist und er mich dann wieder einstellt,wenn es wieder besser ist.Da ich nur 3 Wochen Zeit habe eine Klage auf Wiedereinstellung zu stellen muß das jetzt kommende Woche passieren.Mein AG will natürlich nicht vor Gericht,des halb bietet er mir diesen Job als Nachunternehmer.4000€ Abfindung,einen Firmenwagen für 3 Monate und Arbeit garantiert für ein Jahr.
Montag 9Uhr ist Termin.
Was soll ich machen?bin 13 Jahre in der Firma.
Danke im vorraus
Reinhardt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…sondern hat mir geschrieben, daß die
Auftragslage schlecht ist … deshalb bietet er mir diesen Job :als Nachunternehmer. 4000€ Abfindung, einen Firmenwagen für 3
Monate und Arbeit garantiert für ein Jahr.

Was soll ich machen?

Hallo Reinhard,

hast Du einen Meisterbrief? Falls nein, brauchst Du über eine Selbständigkeit in Deinem Beruf nicht weiter nachzudenken. Die
Handwerkskammer würde Dir massiven Ärger bereiten, vom Problem der Scheinselständigkeit ganz abgesehen.

Über kurz oder lang brauchst Du ein eigenes Firmenfahrzeug, Werkzeuge und Einrichtungen vom Rollgerüst bis zum Kompressor.
Das läßt sich nicht von 23 € Stundensatz finanzieren. Außerdem kann an den Aussagen Deines Chefs etwas nicht stimmen. Wenn
die Auftragslage so schlecht ist, daß er Dich nicht beschäftigen kann, wie will er Dir dann Aufträge für ein Jahr garantieren?

Das Ganze ist von vorne bis hinten faul. Andererseits wird man in einem eingeklagten Arbeitsverhältnis nicht alt. Letztlich kann man sich über Abfindungen und Details unterhalten, aber gehe davon aus, daß Du Dir über kurz oder lang eine neue Arbeit suchen mußt.

Wie sieht es denn grundsätzlich mit selbständiger Tätigkeit aus? Kannst Du den Meisterbrief, sofern nicht vorhanden, nachholen?
Warum eigentlich nicht? Wenn schon selbständig, dann aber nicht zum Schein und nicht als Subunternehmer, sondern tatsächlich
mit allem Drum und Dran. Phantasie ist hinsichtlich des Marktsegments gefragt und dann kannst Du Dich selbst um Aufträge
kümmern und diese selbst abrechnen. Vom Rauhfaser Tapezieren und Streichen von Industriehallen kann man nur schwer leben. In
welcher Gegend lebst Du und wie sieht die Gebäudestruktur aus? In einer mittelalterlichen Stadt sehen die Möglichkeiten anders aus als etwa in von Plattenbauten und Sozialwohnungen geprägten Gebieten. Hast Du besondere Vorlieben, Fähigkeiten und Talente,
etwa Airbrush-Kenntnisse oder Vergoldung, Restaurierung oder … oder … Kannst alles nur Du selbst beurteilen. Kannst Du die
Mittel aufbringen, um ein paar Monate ohne Einkommen zu überbrücken? Hast Du ein eigenes Haus? Das könnte die Sache nämlich erheblich vereinfachen, wenn Du Dir ohne Mietaufwand eine Werkstatt einrichten kannst.

Gruß
Wolfgang

Wolfgang
Ich weiß jetzt nicht wie ich die Anrede machen soll.
Du hast Recht.Ich habe keinen Meisterbrief bin nur ein kleiner Malocher.Müßte naturlich ein Gewerbe in „was weiß ich anmelden“
Ist das nicht vielleicht besser als Arbeitslos sein?Habe auch noch eine Architektin an der Hand ,die im Jahr ca. 20 Einfamilienhäuser baut.Annoncieren bringt vielleicht auch noch was.Als Subunternehmer kann ich auch für die Firma arbeiten da die ja einen Meister haben.
Helft mir
Reinhardt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Müßte naturlich ein Gewerbe in „was weiß ich
anmelden“
Ist das nicht vielleicht besser als Arbeitslos sein?

Hallo Reinhardt,

die Arbeitslosigkeit ist keine Perspektive. Wenn die Aussichten schlecht sind, für ausreichenden Lohn eine Arbeit zu finden, kann Dir die Selbständigkeit eine dauerhafte Existenz bieten.

Aber: Alle Konstruktionen, die Dich dabei abhängig machen, gehen über kurz oder lang - um es deutlich zu sagen - in die Hose. Dazu gehört das Subunternehmertum. Dazu gehört aber auch die Abhängigkeit von einem Konzessionsträger, von einem Menschen mit Meistertitel. Es reicht nicht, daß Du jemanden kennst, der einen Meisterbrief hat. Du mußt entweder einen Meister in Festanstellung beschäftigen, das aber gibt das Geschäft vermutlich nicht her, oder Du brauchst selbst einen Meisterbrief. Ohne Meisterbrief bewegst Du Dich immer am Rande der Legalität, lebst immer mit der Angst, daß man Dir das Gewerbe verbietet und bleibst der Abhängige, der für andere für zu wenig Geld die Drecksarbeit macht.

In Deutschland herrscht im Handwerk der Meisterzwang. So unsinnig das auch sein mag, sind mit der handwerklichen Meisterausbildung wenigstens ein paar grundlegende kaufmännische Dinge der Betriebsführung von der Kalkulation bis zur Buchführung verbunden. Und diese kaufmännischen Kenntnisse brauchst Du wie das Brot zum Leben, andernfalls nimmt die Selbständigkeit ein bitteres Ende.

Zunächst muß also Dein Wille vorhanden sein, den Meisterbrief zu erwerben. Wie die Möglichkeiten dazu aussehen, hängt nicht zuletzt von Deiner familiären und finanziellen Situation ab. Setzte Dich für Näheres mit der Handwerkskammer und der Innung in Verbindung. Mit dem Meisterbrief steht Dir von der Betriebsübernahme bis zur Neugründung oder auch einem besser bezahlten Angestelltenjob alles offen.

Ohne Meisterbrief und ohne Abhängigkeit von einem Konzessionsträger kannst Du Dich in einem handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen. Ein klassisches Gebiet, das auch noch nicht zu sehr durch Verdrängung und Billigangebote kaputt gemacht wurde, ist die Bautentrocknung. Auf dem Gebiet gibt es auch seriöse Franchise-Angebote, die für Handwerker eine ordentliche Ausbildung im speziellen Sachgebiet anbieten. Aber man soll sich nichts vormachen: Auch dafür brauchst Du kaufmännische Kenntnisse, sonst endet die Sache im Chaos.

Die ersten Fragen sind also: Was willst Du? Was geht vor Deinem familiären und finanziellen Hintergrund?

Mache genau das, was Du willst, aber begib Dich nicht in Abhängigkeiten. Bevor Du eine halbseidene Selbständigkeit anfängst, wo Du auf andere Leute angewiesen bist, bist Du als Angestellter oder Arbeiter besser aufgehoben.

Gruß
Wolfgang

Hallo Reinhardt.

Das mit der Auftragslage am Bau ist so eine Sache. Die großen Fördertöpfe gibts nicht mehr, dafür einen gewaltigen Überhang an diversesten Bauunternehmungen. Die Preise sind teilweise restlos im Ar***.

Wer sich jetzt am Bau noch irgendwo selbständig macht, ist entweder verrückt oder clever. Du kannst es drehen wie du willst, du benötigst auf alle Fälle einen Konzessionsträger bei einer möglichen Selbständigkeit. Wenn du dann noch etwas kannst, empfehle ich dir, dich in der Region Nürnberg um Aufträge zu bemühen. Da gibt es nur handwerkliche Katastrophen - durch die Bank weg. Was ich dort an und in Häusern gesehen habe, ließ mich nur nur kopfschüttelnd dastehen und staunen. Malerleistungen waren am ehesten mit Pinselzielwurf zu umschreiben. Vom Fliesenlegen will ich garnicht anfangen…
Wäre ich der Auftraggeber, hätten die Firmen keine müde Mark bekommen - ich hätte sie vielleicht sogar auf Schadenersatz verklagt.
Wobei wir beim nächsten Thema wären. Auftraggeber ist nicht gleich Auftraggeber. Gehe davon aus, daß du 90% deiner Kohle hinterherlaufen darfst und einiges garnicht bekommst.
Sich einen vernünftigen Markt zu schaffen dauert einige Jahre.

Das mal so rund um die Selbständigkeit. Noch Lust zum freelancen?

Frank

Hallo Reinhardt,

Ich weiß jetzt nicht wie ich die Anrede machen soll.
Du hast Recht.Ich habe keinen Meisterbrief bin nur ein kleiner
Malocher.Müßte naturlich ein Gewerbe in „was weiß ich
anmelden“

schau mal hier nach, ob es für Dich eine Möglichkeit gibt, ohne Meisterbrief im Malerhandwerk selbstständig zu sein:

http://www.braunschweig.ihk.de/hoi.htm

Insbesondere zum Stichwort 7. Ausnahmebewilligung bei Arbeitslosen würde ich mir mal anschauen.

Auch hier würde ich mal schauen:

http://www.hwk-stuttgart.de/pdf/hw_aehnl.pdf

Punkt 2: Bautrocknung
Punkt 3: Bodenleger
Punkt 6; Holz- und Bautenschutz
Punkt 9: Theater- und Ausstattungsmaler
Punkt 24: Einbau genormter Fertigbauteile

Literatur:
http://www.vnr.de/vnr/unternehmensgruendung/startup/…

Ganz wichtig:
Bundesverband unabhängiger Handwerker BUH e.V.
http://www.buhev.de/

Dort haben sich Handwerker, die keinen Meisterbrief haben, zusammengeschlossen. Dieser Verein hat ein absolutes Interesse, möglichst vielen meisterlosen Handwerkern zu helfen.

Ist das nicht vielleicht besser als Arbeitslos sein?Habe auch
noch eine Architektin an der Hand ,die im Jahr ca. 20
Einfamilienhäuser baut.Annoncieren bringt vielleicht auch noch
was.Als Subunternehmer kann ich auch für die Firma arbeiten da
die ja einen Meister haben.

Siehe Link oben von der IHK Braunschweig. Prinzipiell möglich, bisher aber kaum anerkannt. Evtl. mit Reisegewerbekarte. Wende Dich mal an den BUH e.V., die können Dir weiterhelfen. Evtl. auch die IHK, aber niemals die HWK (die arbeiten sowieso nur gegen Dich !).

Du hast natürlich Recht, besser selbstständig als arbeitslos. Dazu auch noch folgender Tipp:

Als Arbeitsloser kannst Du ein Nebengewerbe anmelden, bei dem Du neben dem AL-Geld noch max. 300 DM (Stand 99, heute evtl. anders) zusätzlich Gewinn machen darfst, d.h. keine Beschränkung beim Umsatz (Du mußt halt genügend Kosten wie z.B. KFZ zum gegenrechnen haben). Ansonsten wird Übergangsgeld bezahlt, d.h. für einen Zeitraum von 6 Monaten erhälst Du, obwohl Du bereits mehr als 300 DM Gewinn monatlich machst, Dein AL-Geld inkl. Sozialkosten vom Arbeitsamt bezahlt (quasi als Starthilfe). Auskünfte dazu gibt das Arbeitsamt.

Zur Kündigung bei Deinem AG:
Wenn er mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt, würde ich mal auf mind. 0,5 x 13 = mind. 6,5 Monatsgehälter brutto als Abfindung spekulieren, wobei Du die natürlich noch versteuern musst.
Aber hier würde ich auf jeden Fall mal einen Anwalt konsultieren.

Grüsse und viel Glück für morgen.

Sven

Hallo Reinhardt,
seit etwa 7 Jahren arbeite ich als Tischler und Maler ganz legal und selbststaendig, ohne einen dieser Berufe je gelernt zu haben und einen Meister musste ich auch nicht einstellen. Ich wohne in Frankreich und weiss leider nicht ob das so auch in Deutschland funktioniert.
Ich gruendete eine GmbH und zahle mir als Geschaeftsfuehrer ein Gehalt. Als Geschaeftsfuehrer darf ich einem Angestellten Tischler oder Maler helfen und wenn ich keinen Angestellten habe darf ich die Arbeiten auch alleine durchfuehren. Alles ganz legal ohne Meisterbrief - so einfach tickt die Welt zumindest hier.
Fuer den Fall, dass Du keine Gesellschafter findest - In Frankreich gibt’s soetwas wie eine Ein-Mann-GmbH. Wuerde mich wundern wenn es das nicht auch in Deutschlang gaebe.
Die Gruendung der GmbH ist eifacher als oft angenommen wird. Du benoetigst 15000 € Gesellschaftskapital wovon Du die Haelfte auch in Natura einbringen kannst (Deinen Computer,…).

dein Weg
ist hier aber nicht machbar.

Hallo erstmal.

Die Einmann-GmbH gibts auch in Deutschland. deshalb brauchst du dafür immernoch ne Konzession, weil ganz einfach einige, die alles immer ganz genau und besser wissen, mit durchgefüttert werden wollen.

Der alternative Weg wäre hier: alles als Dienstleistungen deklarieren und aufpassen, daß man nicht erwischt wird.

Frank

aber nicht in deutschland

Die Gruendung der GmbH ist eifacher als oft angenommen wird.
Du benoetigst 15000 ? Gesellschaftskapital wovon Du die
Haelfte auch in Natura einbringen kannst (Deinen
Computer,…).

hi,

hier braucht man für eine gmbh immerhin 25T euro. und eine sachgruendung bringt immer nur probleme, dann lieber die sacheinlagegüter an den kumpel verkaufen, mit dem geld die gmbh gruenden und den krempel zurückkaufen. ist zwar auch nicht ganz koscher aber einfacher :wink:

im übrigen würde ich bei solchen konstellationen aus dem bauch heraus immer eine einzelunternehmung für den anlauf vorschlagen und erst wenn die unternehmung läuft und die gmbh wirklich sinn machen würde eine solche zu gründen…

gruss vom

showbee

Hallo,

Der alternative Weg wäre hier: alles als Dienstleistungen
deklarieren und aufpassen, daß man nicht erwischt wird.

und das möglichst auch so auf der Rechnung an den Kunden deklarieren. Probleme gibt’s nur dann, wenn der Kunde eine Reklamation „hoch“ aufhängt und von offizieller Seite überprüfen lässt.

Neben „Dienstleistung“ kann man auch Begriffe aus der Welt des handwerksähnlichen Gewerbes verwenden wie z.B. Bautenschutz oder Bodenverlegung (wenn man mal Parkett verlegt hat, ohne Parkettleger oder Schreiner zu sein).

Grüsse

Sven

…aber nicht in Deutschland.

Hallo Marcus,

in D ist es ganz egal, welche Rechtsform das Handwerksunternehmen hat. Es hat keinen Einfluß auf den Meisterzwang. Abgesehen davon, daß in D eine GmbH für einen Alleinunterhalter im Handwerk einfach die ungeeignete, weil zu teure Rechtsform ist, sind Sachgründungen mit Vorsicht zu genießen. Von den eingebrachten Sachen kann man keine Rechnungen begleichen und nicht abbeißen. Und eine Kapitalgesellschaft ohne Kapital ist ein Windbeutel. Die Überschuldung, die per Abschreibung sogar von ganz alleine eintreten kann, wenn nicht wenigstens die Abschreibungen verdient werden, führt geradewegs in die Insolvenz.

Ein Einzelunternehmen ist mit der Beschaffung des Gewerbescheins gegründet. Eine Kapitalgesellschaft braucht Stammkapital, einen GmbH-Vertrag vor dem Notar, Eintragung ins Handelsreggister und eine ganz strikte Trennung von privater und Firmenkasse mit Festgehalt an den Geschäftsführer, das oft nicht bezahlt werden kann, deshalb als Kredit an die GmbH gebucht wird und innerhalb weniger Monate wieder vor Gericht und in die Tageszeitung wandert. Diesmal aber nicht unter Neueintragungen, sondern in der Rubrik Insolvenzen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

vom Grundprinzip her volle Zustimmung.

Kleine Anmerkung.

in D ist es ganz egal, welche Rechtsform das
Handwerksunternehmen hat. Es hat keinen Einfluß auf den
Meisterzwang.

Wenn man sich als Kapitalgesellschaftsinhaber / -Geschäftsführer einen Betriebsleiter mit Meisterkonzession einstellt, dann kann man sich (bei Erfüllung einiger Voraussetzungen bzw. Schikanen) als Meisterbetrieb eintragen lassen. Ist aber aufgrund der Gründungs-/Verwaltungskosten sowie Personalkosten für einen Existenzgründer ein nicht gangbarer Weg.

Grüsse

Sven