Scheinselbstständigkeits-Verdacht durch Angestellten verhindern?

Hallo,

ich bin jetzt seit Januar 2008 mehr oder weniger Selbstständig. Ich habe seit dem im Prinzip eigentlich ein Angestelltenverhältnis zu meinem einzigen Auftraggeber, einer Druckerei. Dort arbeite ich in der Setzerei (Druckvorstufe) als Mediengestalter.

Seit 2 Jahren geht das jetzt so. Eigentlich wollte ich es innerhalb von 3 Jahren schaffen zusätzlich Aufträge zu bekommen um einer Scheinselbstständigkeit entgegen zu wirken. Aber leider stellt sich dieses Unterfangen für mich sehr schwierig dar, da ich nicht gerade erfahren in so Sachen bin.

Ich habe im Netz mal gelesen, dass nach 3 Jahren ungefähr eine Prüfung bei mir oder auch bei meinem Chef stattfinden kann, in der mir dann eben eine Scheinselbständigkeit nachgewiesen werden kann, und das kann bedeuten, dass mein Chef dann die monatlichen Rentenleistungen (?) der letzen 3 Jahre nachzahlen soll und mich anstellen muss, wenn er mich weiter bei sich arbeiten lassen will (aber bei so einer Nachzahlung wird er bestimmt etwas sauer auf mich reagieren). Gut er müsste dann anscheinend „nur“ 90% davon zahlen, und den Rest müsste ich begleichen.

Aber falls ich da falsch informiert wäre, klärt mich bitte auf.

Um das Problem zu beseitigen meinte mein Chef er würde mir ab und zu ein paar größere Satzarbeiten auf meine Rechnung an den Kunden ausstellen lassen, damit ich eben neben ihm noch zusätzliche Aufträge bekäme.

Jetzt aber, hat mir mein Finanzberater erzählt, dass er nach 3 Jahren Selbstständigkeit einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung erhalten hat, in dem hervorgeht dass er ab jetzt doch die gesetzlichen Rentenleistungen zahlen soll, obwohl er viele unterschiedliche Kunden gehabt hat - er löste das Problem indem er einen steuerpflichtigen Mitarbeiter für 420,- Euro anstellte (seine Freundin).

So weit so gut. Er hatte sich allerdings für 3 Jahre von den Beiträgen freistellen lassen, weshalb er auch nichts (wie das in meinem Fall wahrscheinlich wäre) nachzahlen muss - zumal er eigentlich auch nicht als Scheinselbständig entlarvt wurde sondern als nur Beitragspflichtig wegen fehlendem Angestellten.

Jetzt kommt der entscheidende Punkt:

Mein Finanzberater ist der Meinung, dass das Problem mit Hilfe eines Angestellten auch bei mir zu lösen wäre.

Wenn ich z.B. meine Frau für 420,- Euro anstellen würde und dem Finanzamt sage, sie würde für mich Büroarbeiten erledigen und hauptsächlich so Sachen machen wie potentielle Kunden anschreiben zur Auftragsbeschaffung, dann würde die Prüfung eben nicht ergeben dass ich Scheinselbstständig bin, und alles wäre gut. Ich bräuchte also nicht innerhalb dieses Jahres so und so viel Aufträge neben der Tätigkeit bei meinem „Chef“ zusammenbekommen…

Würde das wirklich so funktionieren?

btw: Leider sieht mein Chef komplett von einer regulären Anstellung ab, weil er eben Geld sparen will. Und ich glaube, dass er bei der Sachlage mir Kunden „abzwacken“ will ist dabei eher Kalkül um sich vor der Nachzahlung zu schützen.

Lieber Xoxxo,

da bin ich leider auch überfragt, Betreff Scheinselbstständigkeit!
Da unser Vater Staat in nächster Zeit ungeheure Mengen Geld benötigt, würde ich da aber kein Risiko eingehen wollen!
Aber als Mediengestalter kannst Du dich doch zB. bei MyHammer anmelden und Deine gestalterischen Fähigkeiten anbieten.
Eine eigene Homepage ist natürlich auch wichtig.
Mache Werbung.
Kontaktiere andere Druckereien, Verlage, etc.
Ich bin nicht aus der Branche und kenne die Verzweigungen nicht, aber Du hast da sicherlich mehr Hintergrundwissen.
Viel Erfolg.

Grüsse
von der Wühlmaus

Hallo,
tut mir leid, aber avon habe ich gar keine Ah nung.
Ich selbst habe viele Auftraggeber un das Thema Scheinselbstständigkeit ist für mich keine -Frage, daher kann ich leider gar ncihts dazu sagen

Im Prinzip passt alles so wie du es beschrieben hast.
Mit einer Aushilfskraft wäre das Problem zu lösen. Zu bedenken ist aber auch das das Finanzamt demensprechend auch Umsätze feststellen muß. Soll heißen - wenn deine „Selbständigkeit“ - du bist ja Unternehmer - zu wenig an Umsatz zeigt um eine „Überleben“ zu sichern, wirst du auch seitens des Finanzamtes überprüft. Dementsprechend besteht mittlerweile ja auch durch die Steueridentifikationsnummer direkter Kontakt zu den Sozialversicherungen und der Krankenkasse.
Sollte „dein Arbeitgeber=Kunde“ dir dementsprechende Kunden „besorgen“ und „dein Unternehmen“ tragbar und überlebensfähig ist, so sehe ich kurz- und mittelfristig keine Probleme. Außer denjenigen, daß du für deine Altersvorsorge selbst verantwortlich bist und diese aus den Gewinnen „deines Unternehmens“ finanziert werden müssen.
Eine Überprüfung durch Einstellung einer Aushilfskraft zu vermeiden, ist auch dann problematisch wenn über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren das Finanzamt kaum Umsatzbewegungen feststellt. Will damit sagen, das man erwartet das das Unternehmen Gewinne macht und überlebensfähig ist.
Wer macht deine Buchführung?
Eine einfache Überschußrechnung wie bei selbständigen Architekten, Ärzten, Betriebswirten etc. genügt bei dieser Form der Selbständigkeit nicht.
nip

Dazu kann ich leider nichts sagen.