Scheinselbstständigkeit, ja oder nein?

Hallo zusammen,

ich bin zZ Kleinunternehmer und hätte die Möglichkeit, für ein Unternehmen ein halbes Jahr zu arbeiten, 5Tage die Woche je 8std. Arbeitsplatz wäre im Unternehmen, Arbeitsmittel werden gestellt für diesen Zeitraum.

Weiss jemand ob das unter Scheinselbständigkeit fällt oder nicht?

LG

Das klingt nicht nur nach Scheinselbstständigkeit es ist auch welche.

Was spricht dagegen wenn Dich die Firma regulär anstellt, befristet für den Auftrag ?

MfG
duck313

kommt

  1. auf die vertragsgestaltung an.
  2. ob eventuell ein weiterer kleiner auftrag aufgetrieben werden kann. zur sicherheit.

pasquino

Nicht ohne zu wissen, wie der Vertrag und die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen tatsächlich aussehen.

Man kann durchaus so selbstständig sein.
Wenn Herr Schulze beauftragt wird, Teile anzufertigen, dann darf man ihm natürlich sagen: „Herr Schulze, das können Sie alles nur hier in der Firma erledigen, weil hier die Sondermaschinen dafür stehen. Sie müssen dann aber während der üblichen Betriebszeiten das hier erledigen, wir können Ihnen keinen Generalschlüssel geben. Bauen Sie uns einfach 10 Teile in der Woche, das müsste gut zu schaffen sein, alles Notwendige dafür liegt bereit. Für Sie als Feintäschner denken wir, dass ein Stundenlohn von 48€ netto angemessen ist. Was sagen Sie, würden Sie das für uns machen? Sie haben alle Freiheiten hier in der Firma, Hauptsache, die Arbeit wird vernünftig erledigt! Aber denken Sie daran: Wenn Sie mal krank sind oder Urlaub machen wollen, dann müssen Sie sich darum kümmern, dass die Aufträge trotzdem erledigt werden. Ob Sie nun vorarbeiten oder eine Vertretung besorgen, ist uns egal.“

Hallo,
abschließend kann man das so konkret nicht beurteilen, so wie es geschrieben steht könnte sowohl eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegen aber auch ein Arbeitsverhältnis - wie die Vorschreiber schon angemerkt haben, wir benötigen mehr Informationen.
Gruss
Czauderna

Bei mehr als 3 Monaten am Stück für denselben gewerblichen Auftraggeber wird es „komisch“.

genau. zwei oder drei verschiedene auftraggeber im jahr, das ist das entscheidende kriterium.
viele freiberufliche projektingenieure beispielsweise übernehmen einen auftrag für lange projektdauer. dann muss man eben das eine oder andere mit einstreuen, dann schaut niemand drauf und gut ist es.

pasquino

Was heißt das?

Im Moment gibt es nur eine richtige Antwort und die kam von @Guenter_Czauderna.
Scheinselbständigkeit ist eine knifflige Geschichte und man kann nicht einfach sagen, so und so ist es, wie einige andere hier im Thread es behaupten.
Du hast mehre Möglichkeiten.
Du kannst bei der Krankenkasse ein sg. Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen. Hier wird eindeutig geklärt, ob Scheinselbständigkeit vorliegt oder nicht.
Du kannst das halbe Jahr dort arbeiten. Sollte der Zoll oder ein Betriebsprüfer auf die Idee kommen, dass du scheinselständig bist, muss der Auftraggeber die Sozialversicherung nachzahlen.
Du kannst dich befristet sozialversicherungspflichtig anstellen lassen.
Du suchst dir einen anderen Auftaggeber, wenn es dir zu schwammig ist.

Soon

Quatsch.
Die entsprechende Regelung, an die du gerade denkst, stammt aus dem § 7 Abs. 4 SGB IV in der Version, die bis zum 31.12.2002 galt (das ist jetzt über 15 Jahre her!).
Und da war es nicht „das entscheidende Kriterium“, sondern eins von FÜNF gleichwertigen Kriterien.

Aktuell ist meines Wissens, dass bei einer Überprüfung das Gesamtbild der tatsächlich ausgeführten Arbeit (und nicht nur der vertraglichen Regelungen) betrachtet wird, eine einfache „wenn - dann“ Regel gibt es nicht.

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Diese Tricks sind bekannt und unsinnig.
Man darf in Deutschland mehr als einer Beschäftigung nachgehen, manche müssen das sogar.
Nur weil ich für zwei oder drei Firmen arbeite, begründet das noch lange keine Selbstständigkeit.

Am Ende wird man jede Tätigkeit einzeln betrachten und jeweils entscheiden, ob diese Tätigkeit (und ich spreche hier ausdrücklich von der Tätigkeit und nicht nur vom Vertrag!) eher arbeitnehmertypischen oder eher selbstständigen Charakter hat.
Dass Verträge auch mal zum Schein geschlossen werden und sich die Gerichte nicht davon blenden lassen dürfen, hat das BSG zuletzt im Urteil vom 18. 11. 2015 – B 12 KR 16/13 R festgestellt.

ich differenziere ein wenig.

beispiel (ein anderes, projektingenieure hatte ich schon genannt, nicht dass es langweilig wird):
man muss unterscheiden zwischen kleinen handwerksbetrieben, die lokal im umkreis tätig sind und viele private kunden, aber auch ein paar bauträger als kundschaft haben.
darauf sind all diese gesetze ausgelegt.

daneben gibt es aber auch diese zahlreichen kleinunternehmer, ich nehme hier als beispiel montagetrupps, die sich spezialisieren auf bestimmte leistungen und tätigkeiten. und daher - nur montage - in ihrem wirkungskreis stark eingeschränkt sind.

es sind diese trupps, derer sich der mittelstand und handwerk sehr gerne bedienen, weil sie eigene monteure wegen kosten/risiko erst gar nicht fest einstellen möchten. oder finanziell vielleicht auch nicht können. im grunde genommen liegt der ball von beginn an bei mittelstand und handwerk.

diese kleinunternehmer - ich-ags - waren politisch gewollt!
es geht aber auch um kleinunternehmer, die ein oder zwei oder drei beschäftigte haben.

diese kleinunternehmer zahlen ihre abgaben (finanzamt, krankenkasse, haftpflichtversicherungen usw.), tragen sehr hohes persönliches risiko hinsichtlich altersvorsorge, ausfall wegen krankheit und viele anderer kleinigkeiten. sie zahlen beispielsweise soka-bau oder ihk-beiträge. sonst erhalten sie keine aufträge.

alles gut, alles bestens.

werden beispielsweise von herstellern, die die industrie mit ihren produkten versorgen, oft gar nicht abgefordert. hier fragt niemand nach, wenn nur ein kunde und ausschließlich beliefert wird.

der trick an der ganzen sache ist der,dass

  • der staat seine arbeitslosenstatistiken auf hohem niveau hält
  • die betroffenen personen nach ein wenig unterstützung alle risiken tragen
  • der arbeitsmarkt für die beschäftigung dieser menschen nicht ausreichend arbeitsplätze zur verfügung hat, weil u.a.
  • mittelstand/handwerk sich einen dreck um diese menschen kümmern, um kosten zu sparen und darüber hinaus diese kleinunternehmer oft durch durch nichtzahlung für weitere aufträge gefügig machen.

das, was die kleinunternehmer machen, ist nur die gegenwehr zu einer politisch falschen konzeption namens prekäre arbeit (du kannst dich ja mal damit befassen). eine gängelei, die völlig unnötig ist, weil und wenn die abgaben (ich schätze sie jetzt mal auf ca. 10 für diverse institutionen) gezahlt werden.

dass sich mittlerweile zahllose netzwerke gebildet haben, um diese unselige gesetzgebung „zu bedienen“, ist absolut verständlich. sie funktioniert bestens. und daher spiegelt meine direkte antwort zum up die praxisgerechte, rechtlich konforme und sichere ausgestaltung der antwort auf die anforderungen zum thema scheinselbstaändigkeit.

pasquino.

guckst du meine andere antwort an dich.

pasquino

mit zur Zeit mein ich, dass ich schon seit längerem ein Kleinunternehmen habe. Aber durch diesen Job würde bei mir die Kleinunternehmerregel nicht mehr lange gelden, da ich dadurch das dreifache einnehmen würde von dem was man eigentlich einnhemen kann…

Hallo Zusammen,
erst mal vielen dank an alle !

Habe jetzt eine Nacht drüber geschlafen und mir einige gedanken gemacht. Dass das ganze einwenig Paradox ist, ist mir ehrlichgesagt erst eben bewusst geworden da ich mich hauptsächlich mit der Scheinselbständigkeit befaßt habe.

Dieses halbe Jahr würde ich quasi so zu sagen als übergang machen. In dem das Unternehmen sehen soll, dass ich der richtige für den Job bin und ich, ob das Unternehmen überhaupt was für mich ist. Wenn das alles passt bekomm ich eine Festeinstellung.
Naja, dafür gibt es ja eigentlich die sogenannte Probezeit bei einer Festeinstellung und ich wüsste jetzt nicht (auser mehr Geld), wieso ich das Risiko für eine Scheinselbständigkeit aufnehmen sollte…