Scheint die Sonne nur bei Autobahnen und Bahnschienen?

Hallo,
nur in der Nähe von Autobahnen oder Bahntrassen scheint die Sonne, sonst nirgends!!!

Das scheinen zumindest die machthabenden Politiker in Deutschland zu denken, sonst gäbe es kein Gesetz, das die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Standorte limitiert die weniger als 200 m von Autobahnen oder Bahnschienen entfernt sind. Siehe: https://www.solarserver.de/2021/05/28/eeg-2021-was-heisst-15-meter-zwischen-pv-freiflaeche-und-autobahn/

Woher kommt so etwas?

Dazu hab ich zwei Hypothesen:

  1. Es war einmal… eine Behörde, die hat sämtliche Beamte im ganzen Land herumgeschickt um nachzusehen, ob tagsüber bei freiem Himmel auch überall die Sonne scheint. Alle bejahten dies - aber einer zweifelte: Er meinte, dass alle Beamten ja entweder mit dem Zug oder dem Auto über Autobahnen gereist seien, also könnte man ja gar nicht sicher wissen, ob nicht nur unmittelbar neben den Autobahnen und Bahntrassen die Sonne scheine. Dies schien den anderen Beamten sowie dem Minister logisch. Also legte man fest, dass Photovoltaikanlagen nur in der Nähe von Autobahnen und Bahntrassen gefördert werden würden, denn die Behörde wolle ja keine Anlagen fördern die in Orten errichtet werden in denen nicht nachweislich die Sonne scheint…

  2. Oder die alte sowie die neue Bundesregierungen hat gar kein großes Interesse an Photovoltaikanlagenförderung und will diese hauptsächlich gut sichbar an Autobahnen und Bahnstrecken haben, damit die Bürger den Anschein haben, dass es sehr viele davon geben muss.

Welcher Grund scheint euch am wahrscheinlichsten?

Gruß und Dank
Desperado

Das aus dem Gesetz herauszulesen ist absurd.
Tipp: EEG lesen und verstehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014

Die erwähnte Regelung ist ein Spezialfall im EEG.
Sinn der Sache, ganz grob gesagt: PV-Anlagen auf hochwertigen Grünflächen und Ackerland sind potentiell unerwünscht, deswegen gibt es dort keine Förderung. Für Flächen neben Autobahnen und Schienenwegen wird es aber in einem 200 Meter breiten Streifen doch explizit erlaubt und somit zusätzlicher potentieller Platz für PV-Anlagen geschaffen.
Nach dem Motto „um das Land ist es eh nicht schade“.

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Sowohl die den BAB als auch den ehemals DB naheliegender Grundstücke gehören eh dem Bund … UND … es ist kaum etwas zugebaut oder zugewachsen, so dass weniger umfangreiche Bauarbeiten erforderlich sind um effizient zu bauen

Das Landschaftsbild ist dann eh schon zerstört, so dass man das Umfeld auch schlauer zur Energiegewinnung nutzen kann

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Hier nochmal ein Auszug aus dem Gesetzestext. Grundsätzlich förderungsfähig sind

(§37)
Anlagen, die errichtet werden sollen

auf einer sonstigen baulichen Anlage, die zu einem anderen Zweck als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, oder

auf einer Fläche,

a) die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans bereits versiegelt war,

b) die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung war,

c) die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans längs von Autobahnen oder Schienenwegen lag, wenn die Freiflächenanlage in einer Entfernung von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, errichtet werden und innerhalb dieser Entfernung ein längs zur Fahrbahn gelegener und mindestens 15 Meter breiter Korridor freigehalten werden soll,

d) die sich im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans nach § 30 des Baugesetzbuchs befindet, der vor dem 1. September 2003 aufgestellt und später nicht mit dem Zweck geändert worden ist, eine Solaranlage zu errichten,

e) die in einem beschlossenen Bebauungsplan vor dem 1. Januar 2010 als Gewerbe- oder Industriegebiet im Sinn des § 8 oder § 9 der Baunutzungsverordnung ausgewiesen worden ist, auch wenn die Festsetzung nach dem 1. Januar 2010 zumindest auch mit dem Zweck geändert worden ist, eine Solaranlage zu errichten,

f) für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 des Baugesetzbuchs durchgeführt worden ist,

g) die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stand oder steht und nach dem 31. Dezember 2013 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet und für die Entwicklung von Solaranlagen auf ihrer Internetseite veröffentlicht worden ist,

h) deren Flurstücke zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans als Ackerland genutzt worden sind und in einem benachteiligten Gebiet lagen und die nicht unter eine der in Buchstabe a bis g genannten Flächen fällt oder

i) deren Flurstücke zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans als Grünland genutzt worden sind und in einem benachteiligten Gebiet lagen und die nicht unter eine der in Buchstabe a bis g genannten Flächen fällt.

(§38c)
Anlagen, die auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand errichtet werden sollen.

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Entscheide Dich mal: Entweder Du bezweifelst meine Aussage oder Du argumentierst dagegen.

Es spricht ja nichts dagegen diese Flächen zu nutzen, aber diese Regelung sorgt eben dafür, dass auf anderen geeigneten Flächen keine Photovoltaikanlagen entstehen. Das widerspricht der Aussage von nahezu jedem Parteiprogramm und zeigt die Heuchelei der Regierung.

Nein. Diese Regelung sorgt dafür, dass außer den ganz vielen anderen geeigneten Flächen auch die Flächen neben Autobahnen und Bahnstrecken genutzt werden können.
Hast du gelesen, was ich dir aus dem Gesetz rauskopiert habe?

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Das stört keinen großen Geist!

Karlsson vom Dach

Wir reiten nach Jerusalem! Da fragt man nicht nach Kinkerlitzchen!

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Ist das jetzt nicht ein bisschen viel verlangt? :thinking:

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Nein, viele geeignete Flächen fallen durchs Raster, auch wenn die Aufzählung für einen Laien so klingen mag, als ob fast alles berücksichtigt wäre.

Kommen wir mal zu deinem Eingangsposting zurück, dort sprichst du von einem

Da das überhaupt nicht stimmt, wie wir nun festgestellt haben, hat sich m.E. deine Ausgangsfrage erledigt.

Wenn du in allgemeinerer Form über gute und schlechte Regelungen im EEG diskutieren willst, wäre es sinnvoll, dafür was Neues aufzumachen, damit es auch unter der passenden Überschrift gefunden werden kann.

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Gut, beim Eingangsposting hab ich mich getäuscht. Im Prinzip ist es aber so, dass der Gesetzgeber die Anzahl der Photovoltaikanlagen minimiert indem den Grundstückseigentümern vorgeschrieben wird, wo sie diese aufstellen dürfen.

Klar, in der Theorie darf man diese auch woanders ohne Förderung aufstellen - in der Praxis ergibt das für so eine unwirtschaftliche Technologie aber wenig Sinn.

Na, da ist es aber gut, dass andere erheblich besser informiert sind und solchen Unsinn nicht am Ende noch glauben. In Süddeutschland sind grad mehrere subventionsfreie Solarparks im Bau.

Du hast wie immer keinerlei Ahnung vom Thema und schwafelst Blödsinn. Bedienung von Wikipedia zu kompliziert, googlen natürlich auch?

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Ich empfehle das Forum „gutefrage.net“, dort kannst Du Dich mit Menschen unterhalten die Deine Ausdrucksweise zu schätzen wissen.

tue ich gar nicht. Ich decke hier Schwachsinn auf.

Wie wäre es denn, wenn du dich dorthin verpfeifst? Dort ist dein „Fachwissen“ sicher gefragt.

Ach so, ich dachte Deine Mission ist es, den Menschen zivilisierte zwischenmenschliche Umgangsformen anhand Deines guten Beispiels beizubringen.

Ja manche Regeln sind merkwürdig,

so darf man im Brandenburg auf Doppelahushälften und Reihenhäuser faktisch keine PV Analgen errichten, da man zum Nachbarn 1,25m Abstand halten muss. Das macht einen effiziente Dachnutzung ummöglich.

Das von dir benannte Gesetz ist es aber nicht. Es gaht darum, dass keine Landwitschaftlichen Flächen gegen Solarfelder getauscht werden. Dies ist nur erlaubt, wenn die Fläche eine Ertragsminderung hat, wie z.B. kontaminierungen.

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Mit dem Lesen klappt es bei dir auch nicht so richtig? Nicht wirklich überraschend, aber versuch’s doch nochmal, ich schreibe für dich auch gaaanz langsam:

Damit ist übrigens explizit deiner gemeint.

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Das wußte ich noch nicht, aber mich wundert gar nichts mehr.

Eine landwirtschaftliche Fläche neben Autobahnen dürfte in der Nutzung kaum eingeschränkt sein. Durch den CO-2-Ausstoß dürfte der Ertrag eher noch höher ausfallen.

Verdichtung durch die herstellung der autobahn ist enorm, Bodenschädigung duchr Taumitteln Ölverlust und anderen Betreibsmitteln. Da kommt im Lauf der Zeit einiges zusammen.