Scheinvertrag nichtig wegen sittenwidrigkeit?

Meine Schwiegereltern sind nun kurz hinter einander gestorben. Wie immer folgen nun Streitigkeiten, wegen des Nachlasses. Es existierten mehrere Gewehre, die insges, 25.000Euro wert waren. Einer der kinder besitzt einen Waffenschein und hat nun diese Gewehre pro forma für 2000 Euro zum Schein gekauft. Eine Schwester hat einen mercedes im Wert von 12000 Euro kurz vor dem Tod des Vaters für 1 Euro abgekauft.Dies waren die 2 wie sagt man so schön-Lieblingskinder- weil sie zu allem ja und amen sagten.Egal,nun regen sich meines Erachtens zu Recht die übrigen Kinder auf.Sind diese Verträge nicht sittenwidrig?

Um das beurteilen zu können, müßte ich die gesamte Akte kennen. Das gehz aber nicht, weil ich kein Rechtanwalt bin.

Hallo mama ute, leider kann ich dazu wenig sagen. Es scheint mir hier aber eine Schenkung vorzuliegen, wobei der tatsächliche Wert als Schenkung bei der Nachlassberechnung anzurechnen ist.

guten Tag, leider haben Ihre Fragen nichts mit dem Erbrecht zu tun, sondern mit dem allgem. Bürgerlichen Recht, wofür ich mich nicht registriert hatte.
MfG
H.G.