Scheinwerfer Plastik Defekt, Zulässig?

Hallo liebe leute,

wie es kommen musste hatte ich am freitag einen auffahrunfall und mein linker scheinwerfer ist zwar noch funktionstüchtig, jedoch fehlt das plastik vorne.

darf man so damit fahren oder steht da ne strafe an?

(glühbirnen in ordnung)

Hallo,
der Scheinwerfer muss repariert / erneuert werden.
a weil beim Fussgaenger-Unfall scharfe Kanten gefaehrden
b weil wegen Schmutz und (Salz-)Wasser die Funktion bald zerstoert sein wird
Gruss Helmut

… mein linker scheinwerfer ist zwar noch funktionstüchtig, jedoch fehlt das plastik vorne.

Helmut_Taunus hat bereits die wichtigsten Infos gegeben, deshalb nur kurze Ergänzung:

darf man so damit fahren oder steht da ne strafe an?

Eigentlich darf man damit nicht fahren. In solchen Fällen erhält man bei einer Kontrolle in der Regel keine Strafe (wegen Ordnungswidrigkeit), aber einen Mängelbericht. Dann hat man ein paar Tage (meistens 1 Woche) Zeit, die Mängel zu beheben und der Vorfall bleibt straffrei.

Bernhard

Abgesehen davon, dass es nicht erlaubt ist, da die Plastikabdeckung auch als Streuscheibe dient, wäre es dumm, den Schaden nicht zu reparieren, da der Scheinwerfer so ungeschützt bald völlig kaputt geht. Dann wird es wahrscheinlich noch teurer.