Scheinwerferweiteneinstellung abbauen

Bei meinem FIAT Fioriono Panorama PKW funlktioniert
die Scheinwerferweiteneinstellung nicht. War mal mit Wasser gefüllt. Nicht zu reparieren.
Wenn ich diese Weiteneinstellung ausbaue, komme ich dann trotzdem durch den TÜV?
Oder ist diese Apparatur laut STVZO Vorschrift?
Dank für Antworten, Ingolu

PS- das Ding funktionierte noch nie richtig.
Ich brauchte es auch nie, weil wir höchstens zu zweit
im Auto sind.

Moin!

Also ich bin kein Prüfingeneur, aber ich denke Du bekommst damit auf jeden Fall Probleme beim TÜV.
Wenn sie nicht funktioniert kommt Dein Auto möglicherweise mit Mängeln gerade noch durch, wenn Du sie allerdings ausbaust dürftest Du keine Plakette bekommen.

Und daß fände ich auch gut so.
Das Ding ist schließlich dazu da, daß Du mich nicht blendest.

Gruß Tom

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

damit hat der TÜV-Prüfer das Recht Dir die Plakette zu verweigern.
Die Leuchtweitenregelung ist Vorschrift und muss dementsprechend auch funktionieren. Das Argument das Ihr sowieso immer nur zu´zweit fahrt ist unerheblich. Auch wenn Du nur tagsüber Auto fährst muss die Beleuchtung trotzdem funktionieren.
Es ist also unerheblich ob es benutzt wird. Was drin ist muss funktionieren. Erst recht wenn es sogar vorgeschrieben ist.
Versuch bei Ebay oder beim Verwerter gebrauchte zu bekommen und spar Dir den Stress Ärger mit dem TÜV zu bekommen.

Gruss Sebastian

Ich brauchte es auch nie, weil wir höchstens zu zweit
im Auto sind.

Du meinst wohl, Du hast sie noch nie benutzt???
Brauchen tust Du sie auch bei 2 Insassen, nicht nur, wenn noch Gepäck (Großeinkauf) dabei ist. Weiteres siehe Bedienungsanleitung.

Alles andere wurde ja schon gesagt.

Beste Grüße
Guido

Hi,

Die Leuchtweitenregelung ist Vorschrift

IMHO stimmt das so pauschal nicht. Wenn ich mich recht erinnere war das bei meinem Polo (BJ1990) noch keine Vorschrift (ist aber trotzdem drin). Hängt also wohl von der Erstzulassung ab.

Grüße,
J~

Hi,

Die Leuchtweitenregelung ist Vorschrift

IMHO stimmt das so pauschal nicht. Wenn ich mich recht
erinnere war das bei meinem Polo (BJ1990) noch keine
Vorschrift (ist aber trotzdem drin). Hängt also wohl von der
Erstzulassung ab.

Das stimmt zwar, aber wenn sie drin ist, muss sie auch funktionieren, sonst meckert der TÜV.

Viele Grüße
WoDi

Hi,

Das stimmt zwar, aber wenn sie drin ist, muss sie auch
funktionieren, sonst meckert der TÜV.

das mag ja sein, aber die Frage ist doch nicht ob sie funktioniert, sondern ob eine eingebaut sein muss. Er will sie doch grade ausbauen :wink: und fragt ob das erlaubt ist.

J~

Hallo,

Leuchtweitenregelung ist ab Erstzulassung 1990 Pflicht. Ob es eun geringer oder ein schwerer Mangel ist, entscheidet wohl der Prüfer.

Gruß, Niels

Hallo,

Oder ist diese Apparatur laut STVZO Vorschrift?

und jetzt die einzig richtige Antwort: Kommt drauf an. Ich darf § 50 Nr. 8 StVZO zitieren:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

Mit anderen Worten: Wenn Dein Fahrzeug nicht einnickt, wenn Du den Kofferraum bis zum Maximalgewicht mit Leichen füllst, brauchst Du keine Leuchtweitenregulierung. Da aber eine eingebaut wurde, kann man davon ausgehen, daß sie auch gebraucht wird. Wenn sie nicht funktioniert, ist es ein Mangel, der bei der Hauptuntersuchung moniert werden wird.

Gruß,
Christian

Hallo,
hab einen Audi 80, EZ.05/1994 (ReImport)
Es steht u.a. im Fahrzeugschein:
*ABW.-.§50 (8) STVZO:LEUCHTWEITENREG.FEHLT* AUSNAHMEGEN.V.D.§ 50 (8)STVZO OHNE SCHRIFTLICHEN BESCHEID AM 18.04.1995 VOM LRA ZAK ERTEILT.

Was ich damit sagen will ist, dass es ev. moeglich ist die TUV Abnahme zu bekommen mit einer Art Ausnahmegenehmigung…wobei - wenn das Teil im Originalzustand mal da war und funktioniert hat…und jetzt noch drin ist, aber nicht funktioniert…

Gruss

Hallo,

hab einen Audi 80, EZ.05/1994 (ReImport)
Es steht u.a. im Fahrzeugschein:
*ABW.-.§50 (8) STVZO:LEUCHTWEITENREG.FEHLT* AUSNAHMEGEN.V.D.§
50 (8)STVZO OHNE SCHRIFTLICHEN BESCHEID AM 18.04.1995 VOM LRA
ZAK ERTEILT.

bei Reimporten werden die Ausnahmegenehmigungen freigiebig verteilt, weil in den meisten Ländern die LWR nicht Pflicht ist und man den Haltern die Kosten für die Nachrüstung ersparen will. Daraus zu schließen, daß man seitens der Straßenverkehrsbehörden auf die Funktionalität bereitwillig und in jedem Falle zu verzichten, erscheint mir etwas weitgehend.

Gruß,
Christian

Hallo,

Wenn sie nicht funktioniert, ist es ein
Mangel, der bei der Hauptuntersuchung moniert werden wird.

Korrektur: …, der bei der HU wahrscheinlich nicht entdeckt wird.

Zwar sollte die LWR überprüft werden, aber ich bezweifle, dass sie es wird.

Ein Großteil der Fahrzeuge mit diesem blödsinnigen hydraulischen System (hauptsächlich Fahrzeuge aus Frankreich und Italien) hat eine kaputte LWR.
Meist wird die Bedieneinheit im Innenraum etwas undicht. Ersatzteil elend teuer.
Ich würde mir keine Sorgen machen und einfach vorfahren. Schlimmstenfalls wird’s halt nichts mit der Plakette.

Und alle, die mich nun ob meiner liberalen Meinung zur Umgehung von Vorschriften steinigen wollen:

Bringt den Fahrern bei,

a) was eine LWR macht
b) wann man sie benutzen muss/soll,

dann erst sehe ich ein, warum sie unbedingt bei jedem Fahrzeug funktionieren soll.

Schließlich ist das eine der meistignorierten Einrichtungen im Fahrzeug.

Grüße
formica

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Hi,

das mag ja sein, aber die Frage ist doch nicht ob sie
funktioniert, sondern ob eine eingebaut sein muss. Er will sie
doch grade ausbauen :wink: und fragt ob das erlaubt ist.

Das ist es ja gerade. Was eingebaut ist muss funktionieren.
Wer garantiert jetzt, das die Scheinwerfer sich bei ausgebauter LWR nicht selbsttätig verstellen? Genau das wird das totschlagargument des Prüfers sein. Und nun leg Dich gerne mit dem Prüfer an :wink:

Gruss Sebastian

Hallo!

Unser Panda ist mit einer auf der linken Seite defekten LWR durch den TÜV gekommen.

Ich würde es einfach versuchen. Die Leute hier haben schon recht, wenn sie schreiben, dass was eingebaut ist, auch funktionieren muss.
Aber wenn sonst alles an dem Auto funktioniert, könntest Du Glück haben.

Da die LWR sowieso kaum jemand benutzt, was soll´s…?

Grüße,

Mathias