Scheinwohnsitz für die Rentenverscherung

Es gibt viele Rentner, welche dauernd im Ausland (EU und nicht EU) leben. Um Abzüge bei der Rente zu vermeiden geben sie eine innerdeutsche Adresse bei der Rentenversicherung an, welche sie über einen „guten Bekannten“ bekommen (sind dort gemeldet - Briefkastenwohnsitz).
Auskunft der LVA: es gibt keine Abzüge für im Ausland lebende Rentner!
Macht sich der Bekannte und/oder der Rentner strafbar? Kennt jemand die Rechtslage.

Hallo,

das kommt auf den Einzel-Fall an…grundsätzlich muß man sich aber damit abfinden,das die Banken im Ausland für diese Regelmäßigen Zahlungen deutlich höhere Gebühren „abkassieren“ als die bundesdeutschen.

Desweiteren ist zu beachten,das nur Rentner,die die Regelaltersrente
beziehen,also die aufgrund des erreichens des gesetzlichen Rentenalters in Rente gegangen sind,diese auch ohne Probleme im Ausland gezahlt bekommen.

Bei Vorruhestandsregelungen,Betriebs-oder Teilzeitregelungen sowie Berufs-oder Erwerbsunfähigkeitsrenten sollten man in jedem Falle VOR einem Auslandsaufenthalt mit dem Rentenversicherungsträger sprechen.

Berufs-oder Erwerbsunfähigkeitsrenten sollten man in
jedem Falle VOR einem Auslandsaufenthalt mit dem
Rentenversicherungsträger sprechen.

Für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten ist nicht der Rentenversicherungsträger,
sondern das Versicherungsunternehmen zuständig.

Oder wird mal wieder die Erwerbsminderungsrente mit der BU- oder EU-Rente verwechselt.

das kommt auf den Einzel-Fall an…grundsätzlich muß
man sich aber damit abfinden,das die Banken im Ausland für
diese Regelmäßigen Zahlungen deutlich höhere Gebühren
„abkassieren“ als die bundesdeutschen.

Ich glaube, dem Fragesteller ging es um die Abschlagssteuer. Da inzwischen auch Rentner durch eine Steuererklärung ihre Steuerpflicht prüfen lassen müssen und entweder Steuern zahlen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu erhalten. Im Ausland lebende Rentner könnten durch eine abschlagssteuer zum Abgeben der Erklärung „motiviert“ werden.

Guten Tag, mir geht’s nicht um Steuer oder Bankgebühren. Es geht um die Strafbarkeit bei zur Verfügung Stellung einer Scheinadresse, Scheinwohnsitz (oder Inanspruchnahme einer solchen).
MfG Kurt

Guten Tag, mir geht’s nicht um Steuer oder Bankgebühren. Es
geht um die Strafbarkeit bei zur Verfügung Stellung einer
Scheinadresse, Scheinwohnsitz (oder Inanspruchnahme einer
solchen).

dafür gilt das BundesMeldeGesetz (http://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&f=1), speziell der §54: http://www.buzer.de/gesetz/10628/a181008.htm

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Hallo,

die Strafbarkeit hängt von der Rentenart ab…

Bei Regelaltersrenten dürfte sich diese in der Regel nicht stellen,aber wie gesagt es kommt auf den Einzefall an…

Bei BU bzw. EU-Renten ist diese allerdings gegeben,da man einen
Scheinwohnsitz
in der BRD vorspiegelt…Betrug nach StGB und SGB.