Hallo,
nein es geht hier nicht um Sozialleistungen die bezogen werden
sollen.
Ein Rentner (keine deutsche Staatsangehörigkeit) überlegt seinen Wohnsitz in´s Heimatland (noch nicht EU) zu verlegen.
Und evtl. bei den Kindern mit angemeldet zu bleiben damit die Krankenkasse weiterhin die „normalen“ Leistungen bezahlt.
Achso, das sind keine Sozialleistungen?
Ist der Wohnsitz im Ausland orientiert sich auch das Kassenniveau am jeweiligen Wohnsitz d.h. die Kasse zahlt nicht die deutschen Leistungen sondern die Leistungen des jeweiligen Staates.
Da aber die betreffende Person gerne die langjährigen vertrauten Ärzte und natürlich auch das Deutsche Niveau der Kasse weiterhin nutzen möchte stellt sich die Frage ob das für die Kasse Relevant ist wo der „richtige“ Wohnsitz ist.
Nö. Aber wenn man sich im Ausland behandeln lässt, dann bekommen nicht mal Urlauber das Niveau aus Deutschland bezahlt. Und das obwohl die in Deutschland „ganz normal“ wohnen und angemeldet sind. Und auch für Rentner werden da keine deutschen krankenhäuser nebst Personal eingeflogen. Wenn man aber zur Behandlung nach Deutschland kommt, dann bekommt man dort auch alle leistungen der GKV.
Nach Aussage des Einwohnermeldeamtes würde in einem solchen Fall (wenn bei einem Kind mit angemeldet aber im Ausland lebend) ein Scheinwohnsitz zur Geltung kommen was nicht Rechtens sei…
Jeder kann soviele Wohnsitze angeben, wie er will und sich dort auch solange aufhalten, wie er will. Natürlich ginge es nicht die Wohnung der Kinder als Hauptwohnsitz anzugeben.
Am besten man erkundigt sich mal bei seiner Krankenversicherung und klärt, was und wie da im ganz konkreten Land erstattet würde, wenn man sich vor Ort behandeln lässt. Danach kann man immer noch entscheiden. Also erste Lektüre mal das hier, aber naturgemäß kann es Fälle geben, die da nicht behandelt werden: http://www.knappschaft.de/DE/3_Service/05_Service-Ce…
Oder/und mal hier im Versicherungsbrett nachfragen.
Grüße