Scheinwohnsitz

Hallo Experten,

kann mir jemand erklären ab welchen Bedingungen ein Scheinwohnsitz zum tragen kommt.
Fällt ein Rentner der teilw. im Ausland lebt aber dennoch in Deutschland gemeldet ist unter den Scheinwohnsitz? Und wenn ja welche Konsequenzen hätte das?

Vielen Dank schon mal im voraus!

Grüße

Hallo,

kann mir jemand erklären ab welchen Bedingungen ein Scheinwohnsitz zum tragen kommt.

Inwelchem Zusammenhang würde denn dieser Scheinwohnsitz vorgeworfen?

Fällt ein Rentner der teilw. im Ausland lebt aber dennoch in Deutschland gemeldet ist unter den Scheinwohnsitz?

Nein. Bestenfalls hat er dann irgendwo einen Zweitwohnsitz.

Und wenn ja welche Konsequenzen hätte das?

Da es erstmal nicht verboten ist mehr als zwei Wohnsitze zu haben, wäre es echt spannend in welchem Zusammenhang das von Belang wäre.
Geht es vielleicht um Sotialleistungen, die man in Deutschland bezieht, obwohl man im Ausland wohnt??

Grüße

Hallo.
Eine Person hat in Deutschland eine Wohnung, die ist im PA eingetragen und die Person kommt ihren Verpflichtungen nach (Miete, Nebenkosten usw.). Wie lange sich diese Person an diesem Wohnort aufhält oder auch nicht, ist bedeutungslos.
In der DDR war es so, dass man sich bei längerer Abwesenheit vom Wohnort abmelden musste. Die Zeiten sind vorbei.
Gruss Peter

Hallo,

Eine Person hat in Deutschland eine Wohnung, die ist im PA eingetragen und die Person kommt ihren Verpflichtungen nach (Miete, Nebenkosten usw.). Wie lange sich diese Person an diesem Wohnort aufhält oder auch nicht, ist bedeutungslos.

Ist es eben für bestimmte Fragen nicht. Gerade bei Sozialleistungen soll es ja vorkommen, dass Leute an mehreren Orten gemeldet sind, um mehrmals zu kassieren.

vom Wohnort abmelden musste. Die Zeiten sind vorbei.

Das hat damit auch überhaupt nichts zu tun. Die melderechtliche Bewertung muss nicht mit der nach den Steuerrecht, Sozialrecht oder Rundfunkbeitragsrecht übereinstimmen. Und so kann es im Steuerrecht durchaus relevant sein, wie lange sich jemand in welcher Wohnung aufhält, wenn es um die Bestimmung von Erst- und Zweitwohnung geht oder ob eine doppelte Haushaltsführung vorliegt. Und auch das Sozialrecht kann das relavant sein: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__24.html
Daher wäre es also durchaus wichtig, in welchem Zusammenhang sich diese Frage stellt.

Grüße

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Hallo,

nein es geht hier nicht um Sozialleistungen die bezogen werden sollen.

Ein Rentner (keine deutsche Staatsangehörigkeit) überlegt seinen Wohnsitz in´s Heimatland (noch nicht EU) zu verlegen. Und evtl. bei den Kindern mit angemeldet zu bleiben damit die Krankenkasse weiterhin die „normalen“ Leistungen bezahlt.

Ist der Wohnsitz im Ausland orientiert sich auch das Kassenniveau am jeweiligen Wohnsitz d.h. die Kasse zahlt nicht die deutschen Leistungen sondern die Leistungen des jeweiligen Staates.

Da aber die betreffende Person gerne die langjährigen vertrauten Ärzte und natürlich auch das Deutsche Niveau der Kasse weiterhin nutzen möchte stellt sich die Frage ob das für die Kasse Relevant ist wo der „richtige“ Wohnsitz ist.

Nach Aussage des Einwohnermeldeamtes würde in einem solchen Fall (wenn bei einem Kind mit angemeldet aber im Ausland lebend) ein Scheinwohnsitz zur Geltung kommen was nicht Rechtens sei…

Hallo,

nein es geht hier nicht um Sozialleistungen die bezogen werden
sollen.

Ein Rentner (keine deutsche Staatsangehörigkeit) überlegt seinen Wohnsitz in´s Heimatland (noch nicht EU) zu verlegen.
Und evtl. bei den Kindern mit angemeldet zu bleiben damit die Krankenkasse weiterhin die „normalen“ Leistungen bezahlt.

Achso, das sind keine Sozialleistungen?

Ist der Wohnsitz im Ausland orientiert sich auch das Kassenniveau am jeweiligen Wohnsitz d.h. die Kasse zahlt nicht die deutschen Leistungen sondern die Leistungen des jeweiligen Staates.

Da aber die betreffende Person gerne die langjährigen vertrauten Ärzte und natürlich auch das Deutsche Niveau der Kasse weiterhin nutzen möchte stellt sich die Frage ob das für die Kasse Relevant ist wo der „richtige“ Wohnsitz ist.

Nö. Aber wenn man sich im Ausland behandeln lässt, dann bekommen nicht mal Urlauber das Niveau aus Deutschland bezahlt. Und das obwohl die in Deutschland „ganz normal“ wohnen und angemeldet sind. Und auch für Rentner werden da keine deutschen krankenhäuser nebst Personal eingeflogen. Wenn man aber zur Behandlung nach Deutschland kommt, dann bekommt man dort auch alle leistungen der GKV.

Nach Aussage des Einwohnermeldeamtes würde in einem solchen Fall (wenn bei einem Kind mit angemeldet aber im Ausland lebend) ein Scheinwohnsitz zur Geltung kommen was nicht Rechtens sei…

Jeder kann soviele Wohnsitze angeben, wie er will und sich dort auch solange aufhalten, wie er will. Natürlich ginge es nicht die Wohnung der Kinder als Hauptwohnsitz anzugeben.

Am besten man erkundigt sich mal bei seiner Krankenversicherung und klärt, was und wie da im ganz konkreten Land erstattet würde, wenn man sich vor Ort behandeln lässt. Danach kann man immer noch entscheiden. Also erste Lektüre mal das hier, aber naturgemäß kann es Fälle geben, die da nicht behandelt werden: http://www.knappschaft.de/DE/3_Service/05_Service-Ce…
Oder/und mal hier im Versicherungsbrett nachfragen.

Grüße