Schekungssteuer bei vielen kleinbeträgen?

Hallo zusammen,

Wenn rein theoretisch viele menschen gleichzeitig(im selben Monat/Woche/Tag/Jahr) jeweils einem einzelnen durch überweisung einen euro schenken welchen betrag müsste er dann versteuern? bzw wo kann ich genau zu diesem fall nähere informationen bekommen?

wenn er folglich diese vielen ein euro schenkungen für wohltätige zwecke einsätzt möchte, wo könnte er dann mehr mehr zum thema finden was überhaupt unter Wohltätigkeit fällt im steuerrecht?

Liebe grüße und Danke, Schlumpf

Pardon, zur verdeutlichung.

Viele Menschen überweisen einem einzelnen(Fremden) einen gewissen klein betrag als geshenk oder im unteren falls als Spende und jeweils weniger als 20€ beispielweise. Ab wann oder muss der empfänger überhaupt steuern zaheln? und im falle das er tatsächlich verpflichtet sein sollte dafür steuern zu zahlen wäre noch interesannt zu wissen ab welchem gesammtbetrag bzw wo man sich darüber genauer schlau machen kann.

folglich wie im ersten post wäre es eben noch interesannt zu wissen unter welchen foraussetzung, viele schenkungen die einen recht hohen gesammtbetrag ergeben würden, diese schenkungen eben Steuerfrei bleiben(beispiel: Verein etc), und für den fall das es für wohltätige zweck eingesetzt wird wo man nachschlagen kan was das steuerrecht unter Wohltätigkeit versteht und wie hoch da die freibeträge sind etc.

evtl kennt ja sogar jemand die antwort und erspart mir fürs erste das nachlesen denn fürs erste ist es nur reine neugirde.

nochmals danke, gruss Schlumpf

Hallo,

Die Schenkungssteuer fällt ab einem Betrag von 20.000,00 € bei Inländer (alle wohnen in Deutschland) und ab einem Betrag von 2.000,00 € bei Wohnort im Ausland (beschränkte Steuerpflicht) und die verschenkte Sache in Deutschland ist (wohl eher ein Grundstück als ein Geldbetrag). Die Freibeträge sind natürlich unter Verwandten höher!

Damit Schenkungssteuer anfällt muss der Erwerber also über 20.000,00 € von einem Schenker erhalten. Betonung liegt hier bei EINEM. Wenn also viele Schenker Geld verschenken, kommt es immer auf den jeweils einzelnen Vorgang an, ob dieser über 20.000,00 € liegt.

Schenkungen an gemeinnützige Vereine sind steuerfrei § 13 EbStG

Übrigens nachzulesen im Erbschaftsteuergesetzt. Nachzufragen beim Steuerberater.

Sonnige Grüße Soni

Hallo soni und vielen dank, vorallem die betohnung beantwortete meine wichtigse frage. allerdings bin ich mir noch nicht ganz sicher in bezug auf wohltätigkeit. was genau das finanzamt bzw unser steuersystem als wohltätigkeit anerkennt. sicher wird es dafür richtlinien geben sonst würd ja jeder kommen und sagen „wohltätigkeit“ … ich werd mir mal deinen link zu gemüte führen. vielen dank nochmal!