Ich hab da eine Frage zu den Begriffen „Schengen“ bzw „Non-Schengen“,die man auf Flughäfen oft antrifft.Besonders um Duty-Free-Bereich sieht man diese Bezeichnungen oft.Soweit ich das nachlesen konnte,betrifft das Schengener Abkommen eine Vereinbarung mehrere Länder,um die Passkontrollen soweit wie möglich zu verringern.Deutschland hat dieses Abkommen auch unterzeichnet. Nur:Was gilt als ausschlaggebender Punkt,wo man sich orientieren muss ? Das eigene Heimatland ? Das Flugziel ? Oder wo man gerade herkommt ?
Man darf hier zwei Dinge nicht durcheinanderbringen: Flug innerhalb EU - Flug außerhalb EU und Flug innerhalb Schengen und außerhalb Schengen.
Flug innerhalb EU: Dabei handelt es sich um Flüge zwischen Staaten die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft sind - bei Flügen zwischen diesen Staaten gibt es keinen Zoll und auch keine Zollkontrolle, da die EG ein einheitliches Zollgebiet ist (Ausnahmen sind allenfalls Zollfreizonen und Zollausschlussgebiete - ein Flug auf die kanarischen Inseln ist zwar ein inner EU Flug, wird aber behandelt wie außerhalb EU Flug, da die kanarischen Inseln außerhalb des spanischen bzw. EG Zollgebiets liegen). Für die Duty Free Shops ist es insoferne relevant, da es innerhalb der EG eigentlich kein Duty Free geben dürfte (es wäre nämlich völlig unlogisch, plötzlich einkaufen zu dürfen, ohne Steuern zu zahlen - da aber die Duty Free Lobby viel Einfluss hat und es nicht immer auf sachliche Logik ankommt, darf man sehr geringe Mengen steuerfrei trotzdem kaufen, selbst wenn man zwischen EU Ländern reist).
Schengenflug: beim Schengen acquis geht es u.a. um die Abschaffung der Grenzkontrollen und Schaffung einheitlicher Visa. Auch das Schengen Recht gehört mittlerweile zum EU Recht. Durch Assoziationsabkommen gibt es aber auch Schengen Länder, die nicht EU Mitglieder sind. Da der Schengen acquis aber andererseits eine Form der verstärkten Zusammenarbeit einzelner Mitgliedstaaten ist, gibt es auch Mitgliedstaaten, die bei Schengen nicht dabei sind.
Fliegt man zwischen Schengen Staaten gibt es keine Grenzkontrolle - also keine Passkontrolle, für einen Drittstaatsangehörigen gilt ein Visum eines Schengen Mitgliedstaates für alle Schengen MItgliedstaaten. (Die Abschaffung der Grenzkontrollen bedeutet übrigens nicht, dass kein Personalausweis oder Pass mitgeführt werden muss - das ist ein weit verbreiteter Irrglaube, viele Deutsche und Österreicher hier im Grenzgebiet bei Salzburg mussten da schon Strafe zahlen!)
Also Beispiele:
Wien - Berlin (Schengen/EU): keine Passkontrolle, kein(e) Zoll(kontrolle)
Berlin - Oslo (Schengen/Nicht EU): keine Passkontrolle, aber Zoll(kontrolle)
Oslo - London (Nicht Schengen/Nicht EU): Passkontrolle und Zoll(kontrolle)
London - Wien (Nicht Schengen(EU): Passkontrolle, kein(e) Zoll(kontrolle)
Alles klar? Mit der Staatsbürgerschaft der Reisenden hat das ganze natürlich nichts zu tun. Auch ein Staatsbürger von Israel unterliegt bei einem Flug von Wien nach Berlin weder einer Pass noch Zollkontrolle und kann selbstverständlich gem. dem EG-Vertrag Waren in unbegrenzter Menge von Österreich nach Deutschland einführen.