Schengen-Visum f. Tourist a. Kenia

Hallo,

Frage: möchte evtl. gerne eine Kenianerin zum Gegenbesuch einladen.

Auszug aus:

Es geht um den ersten gefetteten Teil des Textes, da die „Verpflichtungserklärung“ im nicht-gefetteten Text keine sinnvolle Option ist, sondern eine bodenlose Unverschämtheit.

Wie hoch werden diese „finanziellen Mittel“ denn sein? Ich geh davon aus, dass das die faktischen Reisekosten deutlich übersteigen wird … Hat jemand eine begründete Idee wie hoch das sein könnte?
Geh ich richtig davon aus, dass es völlig wurscht ist, woher die Antragstellerin diese Mittel hat, also nicht unbedingt belegen muss, wie sie dazu kommt bzw. dass klar sein darf, dass sie diese für diesen Zweck erhalten hat.

Zusatzfrage: Im zweiten gefetteten Teil gehts offenbar nur darum, dass es diesen Besuchten überhaupt gibt. Das besteht in keinerlei Verpflichtung, oder?

Danke für Infos
Gruß
F.

Willkommen im Club. Bei so einer Einladung kommt man sich wirklich blöd vor. Ich habe schon oft Leute eingeladen und zu Besuch gehabt.
Es geht darum, dass der Besucher in seinem Land eine Existenz haben soll. Wenn er keine hat, keine richtige Arbeit etc. dann vermutet man, dass er hier untertauchen will und im Chinalokal sich als Spüler durchschlagen will.
Und der Einlader muss nachweisen, dass er Geld verdient und eine genügend große Wohnung hat. Und dabei kommt man sich ziemlich blöd vor.
Eine Frau aus Afrika wird es so oder so schwer haben, ein Visum zu bekommen. Aber wenn man es nicht versucht, dann hat man gleich verloren.
Alles Gute
Schrella

V.a. ist das Risiko unkalkulierbar.
Ich würde die Voraussetzung für die Verpflichtungserklärung schon erfüllen, aber das kommt einem Blankoscheck gleich. Geht für mich gar nicht.

Sie hat einen festen low-middleclass-Job und ein kleines Kind.
Aber klar, wird nicht easy.

Merci & Gruß
F.

Ja, das mußt Du Dir gut überlegen - Du übernimmst als Einlader alle Risken. Was ist,wenn Dein Besuch zum Beispiel krank wird, einen Arzt braucht, ins Spital muß - wenn sie es nicht bezahlen kann, dann Du. Dies nur mal eine Möglichkeit als Denkanstoß.

Aus diesen Ländern jemanden einzuladen, das muß man sich sehr überlegen. Wir selbst hatten heuer Besuch aus Ägypten, aber die bekamen bei der Botschaft in Kairo relativ problemlos das Visum - mußten aber genau ihre Vermögensverhältnisse angeben ( es sind sehr wohlhabende Leute). Eine derartige Einladung wie Du sie vorhast, würde ich nie aussprechen und diese Verpflichungen auf mich nehmen.

Grüße Mannema

Das ist u.a. ja der Punkt, warum ich definitiv nicht formal „einladen“ will, sondern ggfalls. ihr die „finanziellen Mittel“ entsprechend bereit stellen möchte (im Sinne des fett gedruckten Textes).

Danke, du bestätigst mich. Genau das habe ich ja nicht vor.

Gruß
F.

Dabei ist das ein einfacher Punkt. Von der Hanse Merkur oder anderen gibt es dafür extra vorgesehene Krankenversicherungen. Die kosten nicht die Welt, insbesondere, wenn man das anderweitig sonst vorhandene Risiko betrachtet.

Und selbst als ich meine Schwiegermutter für längere Zeit zu Besuch hatte, war sie entsprechend versichert. Das Ganze kostete damals so 100 Euro pro Monat für eine 70jährige. Für Personen über 75 können diese Versicherungen allerdings oftmals nicht abgeschlossen werden.

Gruß
BW

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Ohne Krankenversicherung bekommt man kein Visum. Der Nachweis muss neben der Wohnbescheinigung des Einladers, Verdienstbescheinigung des Einladers, eigene Verdienstbescheinigung usw usw bei der Botschaft vorgelegt werden. Kritisch wird es, wenn der Besucher stiften geht und untertaucht
Gruß
Schrella

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Ich weiß, danke.
Reise-KV ist ja eh ein Muss und nicht teuer.
Da gibts auch Haftpflichtversicherungen usw. im günstigen Paket dazu.
Es bleibt aber ein unkalkulierbares Restrisiko mit der Verpflichtungserklärung. Mannemas Beispiel Krankheit steht da eher nicht im Vordergrund, da hast du natürlich recht.

Einer Schwiegermutter kannst du natürlich auch leichter vertrauen als ich einer Online- und Urlaubsbekanntschaft. Ein paar Tsd. Euronen würde ich schon riskieren wollen, einen Quasi-Blankoscheck, den die Verpflichtungserklärung darstellt, sicher nicht.

Gruß
F.

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Zunächst einmal halte ich die Tatsache, dass eine Verpflichtungserklärung von einem Einladenden verlangt wird, denn der Eingeladene nicht ausreichende Mittel zum Unterhalt hier vor Ort und für die Rückreise nachweisen kann, überhaupt nicht für unverschämt! Und ich schreibe dies als jemand, der schon massenhaft solcher Erklärungen abgegeben hat, und vermutlich auch in Zukunft noch abgeben wird!

Es kann nicht sein, dass die Gemeinschaft der Steuerzahler auf den Kosten sitzen bleibt, die unüberlegt/gleichgültig ausgesprochene Einladungen dann ggf. verursachen. Die einzig mögliche Alternative zu Verpflichtungserklärungen wäre es, dann Menschen ohne ausreichend nachgewiesene Mittel gar nicht mehr einreisen zu lassen (höchstens noch aus humanitären Gründen). Das kann aber auch nicht die Lösung sein. Zumal ja vielfältige und nachvollziehbare Interessen an solchen Reisen bestehen, und tagtäglich auch genug Menschen aus genau diesen Gründen und im vollen Bewusstsein der - für sie kalkulierbaren - Risiken solche Erklärungen abgeben.

Damit diese Risiken kalkulierbar werden, kann man selbst eine Menge tun. So lassen sich Krankheitskosten mit einer Incomming-Krankenversicherung für wenige Euro auf Null reduzieren. Für ein paar Euro mehr gibt es auch noch eine Haftpflichtversicherung dazu. D.h. wenn ich eine Einladung ausspreche, dann sind neben den Kosten der Verpflichtungserklärung auch immer automatisch die Kosten dieser beiden Versicherungen mit einkalkuliert. Und die schließe ich hier nach deutschem Recht ab, weil ich keine Lust habe, dass eine ggf. billiger im Heimatland abgeschlossene Versicherung dann doch im Falle des Falles Probleme bereitet. Wenn man möchte, dass der Gast die Kosten trägt, kann man die ja auch so wieder von ihm einfordern.

Durch die Wahl der „passenden Gäste“, die man hinreichend genau kennt und einschätzen kann, kann man auch das Risiko einer nötigen „unfreiwilligen“ Rückreise nahezu ausschließen. D.h. genau die Gleichgültigkeit auf Kosten Dritter, ob die eingeladene Dame dann zu einem passt, oder ob die dann vom Flughafen aus gleich „irgendwohin“ verschwindet, und dann plötzlich beim Sozialamt wieder auftaucht, geht mE gar nicht! Es geht hier um Leute zu denen man bereits vorher großes Vertrauen gefasst haben sollte, für die man dann ein gut kalkulierbares Risiko einzugehen bereit ist. Fehlt es an diesem Vertrauen, dann lässt man es eben bleiben, und dann wird aus der Reise eben nichts.

BTW: Was wirklich so gar nicht mit Verpflichtungserklärungen geht ist die Geschichte, die jetzt in einigen Bundesländern in Bezug auf Flüchtlinge passiert. Da hatte man von Seite der Länder Privatpersonen und Institutionen erzählt, sie könnten Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge abgeben, die bis zur Anerkennung begrenzt wären, und fordert jetzt von Seite des Bundes dann aufgrund eines zwischenzeitlich ergangenen Urteils Kosten für drei bzw. fünf Jahre von den Verpflichtungsgebern, die auf die Aussage des Landes vertraut hatten.

Sorry, aber die Sache mit der Krankheit ist doch Unfug. Wer nicht vollkommen naiv durch die Welt rennt, besorgt als Einlader rechtzeitig für seinen Gäste eine Incomming-Krankenversicherung von einem deutschen Versicherer nach deutschem Recht (am besten gleich in Verbindung mit einer Haftpflicht) für kleines Geld (habe gerade wieder eine abgeschlossen für nicht mal einen 50er für KV und 15 Euro für HV pro Monat), und ist die Sorge los.

Solche Policen kannst Du seit vielen Jahren online vom heimischen PC aus von jetzt auf gleich abschließen.

Du machst Dir doch auch als durchschnittlich krankenversicherter Deutscher hierzulande keine Gedanke darüber, dass Du einen ggf. nötigen Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt nicht bezahlen könntest. Dafür zahlst Du in die Krankenversicherung ein, und gut ist.

Beim Flugticket besteht man (wenn man Zweifel hat) auf Vorlage eines Tickets für den Rückflug.

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Die Art und Weise, wie sie ausgestaltet ist, ist eine extreme Unverschämtheit.
Z.B. die Tatsache, dass sie nicht sinnvoll gedeckelt ist.
Soviel Bauernfängerei erwarte ich mir von meinem Staat nicht, dem ich nicht gerade wenig Steuern in den Rachen schmeißen muss, dass er bereit ist, ganze Existenzen zu zerstören.
Ich bin überzeugt, eine Deckelung, was weiß ich, bei 25000,- würde völlig ausreichend verhindern, dass leichtfertig eingeladen und dass dem Steuerzahlen allzu oft etwas aufgebürdet würde.

Du hast zwei mal die Kalkulierbarkeit angesprochen.
Das ist auch mein Punkt.
Die Verplichtungserklärung ist letzten Endes eben nicht kalkulierbar.
(KV und Haftplicht sind klar und habe ich selbst schon hier im Thread angesprochen)

Meine Fragestellung war aber eh eine andere, nämlich wie hoch die finanziellen Eigenmittel sein müssen, sofern es darauf eine sinnvolle Antwort geben kann.

Gruß
F.

Wobei ich immer eine deutsche Versicherung nehmen würde, die ich als Einlader abschließe. Wir hatten auch schon den Fall, dass eine in Russland abgeschlossene Versicherung nicht von der Botschaft akzeptiert wurde (war kein Drama, da ich ohnehin schon eine deutsche Versicherung gebucht hatte).

BTW: Was die Notwendigkeit angeht, überhaupt eine Verpflichtungserklärung abgeben zu müssen, war ich in einigen Fällen erstaunt, dass Ex-Au-Pair, die erst einmal nur „Jobs“ am Studienende hatten, teilweise auch ohne ein Visum bekommen haben. Da scheint man bei Leuten, die schon häufiger problemlos hier waren, inzwischen wohl wieder etwas großzügiger zu sein.

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Sieh es mal anders herum: Wie soll denn der Staat im Falle eines Missbrauchs seine Kosten deckeln? Das kann er doch überhaupt nicht! Und warum soll er dann eine Haftungslücke in einer Sache übernehmen, von der er selbst keinen Nutzen hat? Und der Staat kann das Risiko eines Missbrauchs im Einzelfall noch viel weniger kalkulieren als der Einladende.

Wenn ich mir eines unserer Ex-Au-Pair einlade, dann sind das Leute, mit denen ich ein Jahr unter einem Dach gelebt habe, denen ich meine Kinder und mein Haus anvertraut habe, … Und wenn die mal Freund/Mann mitbringen wollen, dann vertraue ich auf deren Einschätzung dieser Menschen, und spiele da auch noch mit. Dass sind so Fälle, in denen ich als durchaus sehr vorsichtiger Mensch bereit bin, das Risiko einer Verpflichtungserklärung einzugehen. Für eine Urlaubs-/Online-Bekanntschaft würde ich dieses Risiko hingegen nicht eingehen, bis diese über einen ordentlich langen Zeitraum sehr gefestigt wäre, man sich mehrfach an Orten getroffen hätte, für die man keine Verpflichtungserklärung braucht, …

Konkrete Zahlen bzgl. eigener Mittel habe ich gerade nicht parat, habe aber gerade in einer anderen Antwort geschrieben, dass ich teilweise erstaunt war, dass es auch mit „Jobs“ am Studienende schon ohne Verpflichtungserklärung geklappt hat. Das mag aber auch daran liegen, dass das Leute waren, die schon häufiger hier waren, und nie Probleme gemacht haben (die bekommen dann z.B. bei der Botschaft in Moskau insgesamt eine bevorzugte Behandlung). Wenn ich die Zeit finde, suche ich mal nach echten Zahlen.

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Nein, kann er nicht.
Muss er als Staat aus meiner Sicht auch nicht können.
Ist ja auch nicht so, dass ich dem Einladenden jegliches Risiko abgenommen haben möchte. Das Risiko soll aber für Einzelpersonen begrenzbar sein können. Ich finde das jetzt keine sonderliche extremistische Forderung von mir :wink:

Wir sind uns einig.
Ich auch nicht.

Danke, das wäre super, denn um diese Zahlen gehts mir.
Wobei vermutlich ein Kenianer mehr Eigenmittel braucht als ein Russe.
Nehme ich mal an.

Gruß
F.