Wenn jemand ein Haus (15 Mietwohnungen) besitzt und seinem (zukünftigen) Erbe die Erbschaftssteuer ersparen will, wie kann er da vorgehen.
Welcher Wert wird zur Berechnung des Schenkungsfreibetrages genommen?
Kann man ein Haus „scheibchenweise“ verschenken (ohne imense Kosten an Grundbuchumtragungen)?
Was ist bei bestehenden Hypotheken zu beachten?
Wenn ich mich richtig erinnere :
Schenkungssteuer 25 %
Es wäre auch ein „Verkauf“ zu einem „günstigen Preis“
möglich. Das hab ich öfter erlebt. Je m/2 einen Euro,
weil z. B. die Grundstücke mit Müll / Unrat belastet
waren.
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Wenn jemand ein Haus (15 Mietwohnungen) besitzt und seinem
(zukünftigen) Erbe die Erbschaftssteuer ersparen will, wie
kann er da vorgehen.
Ganz sicher nicht auf Tipps aus einem Internet-Forum vertrauen. Es gibt hier diverse Möglichkeiten, die man je nach konkreter Einzelfallsituation wählen muss. Da es dabei um richtig viel Geld geht, gehört so eine Geschichte in die Hand eines qualifizierten Anwaltskollegen und eines in diesem Bereich tätigen Steuerberaters. Beide zusammen werden dann eine konkrete Lösung für den Einzelfall erarbeiten und haften auch dafür, wenn die Sache nicht aufgeht. Das Geld was man an einer guten Beratung in einem solchen Fall sparen kann, zahlt man sicher doppelt und dreifach an Vater Staat, andere Erben, …
Wenn man keine Ahnung hat…
…einfach mal die Klappe halten!
Hallo Lambert,
bei Themen die
a) hochkomplex sind
b) einer sich ständig verändernden Rechtslage unterworfen sind
c) eventuell Handlungen des Fragestellers beeinflussen
ist es unverantwortlich einfach mal ins Blaue rein zu schiessen.
Du solltest immer daran denken, dass ein Fragesteller vielleicht aufgrund deines Postings irgendwas in die Wege leitet.
Das kann der Ursprungsschreiber halten
wie er will.
Bei einer Schenkung, da hatte er nach der
Höhe der Schenkungssteuer gefragt, kommt
er eh nicht an einem Notar vorbei…
und da hat den zweiten Punkt der Beratung
MIT HAFTUNG !
Viele Tricks werden nicht verraten. Die sind
Berufsgeheimnis ! Haben wir hier gesehen,
als es um die Frage der Abtretung ging. Ist
ein alltägliches Werkzeug im Anwaltsberuf.
Warum also einen Fragesteller „dumm“ halten ?
Was will er veranlassen ? Dass ihm nun am
Sonntag bei Kaffee und Kuchen das Haus für
einen Euro überschrieben wird ? Wär das Papier
nicht wert.
Alle „Veranlassungen“ (Absichtsverträge / Vorverträge),
die ich gesehen habe waren ihr Papier nicht wert.
Sinn macht es in jedem Fall, auch das im Verhältnis
relativ „wenige Honorar“ an einen Steuer- oder
(echten) Wirtschaftsberater zu geben, um einen
vernünftigen Weg auszuarbeiten.
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