Schenken und Erben schwergemacht SPANIEN

guten tag, bin leider kein fachmann, gruss

Welche Staatsangehörigkeit hatte der Vater. Welchen Hauptwohnsitz hatte er. Ist möglicherweise der Erbfall schon abgeschlossen ?
Wo wohnen die Kinder ? Wo haben diese ihren Hauptwohnsitz .
Wichtige Fragen um zu wissen welches Recht greift, das spanische od. das deutsche.
Beschenken kann seine Kinder. Fragt sich nur welches
Erbrecht hier greift und was der Fiskus dazu meint.

Man muss ganz einfach mehr wissen um einigermassen antworten zu können. Am besten du gehst zum Notar und lässt dich mal beraten. In Erbangelegenheiten sind
natürlich Angaben die die Erben und den Erblasser betreffen unumgänglich.

Hallo Community,

kurz die Ausgangslage:

  1. Vater tot, Mutter mit drei Kindern; ERBRECHTSBEURTEILUNG
    Provinz Alicante

  2. Darf die Mutter ihr Kind beschenken und ihre anderen Kinder
    unbeschenkt lassen? Vermutlich ja. Gilt das jedoch immer?..

Beispiele: Mutter schenkt einem der Kinder…

2a) …einen Toaster
2b) …ein Auto
2aa) Gebrauchtwagen
2ab) Neuwagen
2aba) … Macht es einen Unterschied, ob es sich um einen
Kleinwagen oder um einen Ferrari handelt? (Bei
normalbürgerlichen Verhältnissen)
2c) …eine Eigentumswohnung

Hallo Nelson Xander,
ich empfehle unbedingt einen Rechtsanwalt mit dieser Frage aufzusuchen!

Besten Gruss

Hallo robot,

> ich empfehle unbedingt einen Rechtsanwalt
> mit dieser Frage aufzusuchen!

das ist ja das Problem… Ich habe zur Sache etliche Anwälte angeschrieben und habe hinzu mit vielen gesprochen. ABER KEIN EINZIGER DERER HAFTET FÜR SEINE AUSKNFTE. Also sind die gegebenen Auskünfte ALLE falsch! Es geht diesen Anwälten nur um ihr Honorar, das sie bekommen, ob sie einen solchen Fall gewinnen würden oder nicht.

Es wäre in Ordnung, wenn mir ein Anwalt sagte, daß in dem Fall keine Ansprüche bestünden. Damit wäre die Sache gegessen. ABER, wenn Ansprüche bestünden, dann sollten diese Anwälte auch zu ihrer Kompetenz stehen. Und wenn sie dann vor einem Gericht versagten, sollen sie für ihr Wort aktiv geradestehen. So macht es JEDE Firma für ihr Produkt; nur die Blabla-Dienstleister nicht. – Komisch, ich hafte doch auch jeden Tag für das, was ich sage. Und selbst jeder Vater haftet dafür, was er seinem Kind empfiehlt. Nur die Blabla-Dienstleister haben diesen unethischen Vorzug, haftungsfrei alles erzählen zu dürfen, selbst wenn sie ganz genau wissen, daß es nicht stimmt. Anwälte… BANDITEN! NEIN!

Jedoch herzlichen Dank für Deine Reaktion zu meiner Anfrage.

Lieben Gruß
Nelson