Hallo Experten,
angenommen jemand bekäme entweder eine Eigentumswohnung oder deren Erlös geschenkt, was wäre dann die günstige Möglichkeit um die Steuerlast der Schenkung so gering wie möglich zu halten…
Weiß hier jemand Rat, bzw. kann mit weitere Anhaltspunkte für die eigene Rechereche gebe…?
Viele Dank für eure Unterstützung.
Rudi
Moin,
angenommen jemand bekäme entweder eine Eigentumswohnung oder
deren Erlös geschenkt, was wäre dann die günstige Möglichkeit
um die Steuerlast der Schenkung so gering wie möglich zu
halten…
Weiß hier jemand Rat, bzw. kann mit weitere Anhaltspunkte für
die eigene Rechereche gebe…?
Bei Schenkung der Eigentumswohnung wird der Wert durch eine Schätzung ermittelt.
Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer sind gleich, daher:
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frames…
Bei einem Geldgeschenk ist kein Interpretationsspielraum.
Daher würde ich immer die Wohnung bevorzugen.
Allerdings gab es oder gibt es (näheres ist nicht bekannt) eine Sonderregelung wenn Geld verschenkt wurde zum Erwerb einer Immobilie.
Suchbegriffe bei google:
‚Erbrecht‘ ‚Wertermittlung von Gebäuden‘
vnA
Hallo,
der richtige Suchbegriff für die steuerliche Behandlung von Geldschenkungen zwecks Immobilienerwerb lautet „mittelbare Schenkung“. Dabei sind einige Dinge zu beachten, so daß es scih empfiehlt, sich vorher gründlich zu informieren.
Gruß
Christian
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo Rudi,
eine Wohnung kann man bewertungsrechtlich gegenwärtig noch mit grob 60% des Verkehrswertes ansetzen (kommt immer auf die Lage der Wohnung an). Daher ist es in den meisten Fällen ratsamer, die Wohnung zu wählen. ABER: Man muss die Wohnung erst noch eine ganze Weile behalten, man darf sie also nicht gleich wieder verkaufen, allenfalls selber verschenken.
Gruß Michaela