Schenkung

Hallo,
vor kurzem habe ich gelesen, daß Eltern ihrer verheirateten Tochter (Zugewinngemeinschaft) eine Geldschenkung wegen Hausbau, in Höhe von 30.000 Euro gemacht hatten. Das Paar lies sich nach 2 Jahren scheiden und der Ehemann machte nun die Hälfte von diesen 30.000 Euro für sich geltend. Ich hatte immer gedacht dies sei nicht möglich. Wenn doch, wie kann man zukünftig das Umgehen? Welchen Weg gibt es, daß ausschließlich dem eigenen Kind die nachträglich eingebrachte Summe im Falle einer Trennung erhalten bleibt?
Danke für die Info`s!

Grüsse - fuerte

Das geht m. E. auch nicht…aber einklagen kann man ja mal alles…oder der Sachverhalt stimmt so nicht ganz

Hallo,

Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft.
Wobei der Ehemann ja nicht auf die 30.000 Euro bestehen kann. Bzw. die Hälfte. Sondern eher wo das Geld hingeflossen ist. Sprich Teile des gemeinsam errichteten Hauses.
Naja, und wenn die Eheschließung als Zugewinngemeinschaft geschlossen wird… Schenkung des Hauses an die Kinder?
Aber grundsätzlich wüsste ich jetzt nicht, wie man das im nachhinein hinbekommt.
Außer eine vorzeitige Aufhebund der Zugewinngemeinschaft, womit gleich die Gütertrennung in Kraft tritt (dies ist aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich § 1386 BGB).

Lieben Gruß
Leilani