Schenkung

Hallo, wenn man zu lebzeiten eine Schenkung an die minderjährigen Enkel vornimmt, kann man dann den Pflichtanteil an Tochter/Sohn umgehen, oder kann Tochter/Sohn den Pflichtanteil anfechten?

Der Pflichtteil kann grundsätzlich nicht entzogen werden (ganz wenige Ausnahmen, die normalerweise nicht anwendbar sind).

Methoden, die das Pflichteilsrecht aushöhlen sollen, können zeitlich befristet angefochten werden.

lesen sollte man das schon vor der antwort, den hier geht es darum, den pflichtteil durch eine schenkung zu „umgehen“.
Solange der zukünftig erblasser noch lebt, kann er erstmal mit seinem kram machen was er will, da kein pflichtteil entstanden ist (er lebt ja noch).
wenn er nun sein vermögen mit koks und nutten durchbringt und den rest verprasst ist das „erbe“ bzw der pflichtteil auch weg.

zu beachten ist aber, das bei einer schenkung gewisse fristen einzuhalten sind, da sonst im erbfall diese schenkung doch ins erbe fällt ( da würd ich mir mal eine fachberatung gönnen, wenns konkret wird :wink:)
hth

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da steht ausdrücklich „umgehen“…

Wie war das mit dem Lesen?

Hallo,

da steht ausdrücklich „umgehen“…

Und? Ist der Pflichtteil durch die Schenkung etwa nicht umgangen?

Wie war das mit dem Lesen?

Frage ich mich auch.

Gruß
loderunner (ianal)

dir ist schon klar, das tote nur sehr schwer was verschenken können?

also muss das schenkt vor dem erbfall erfolgen und da ist noch kein pflichtteil entstanden. wenn der zukünftige erblasser nix mehr hat, entsteht kein pflichtteil, also wieder dieser umgangen.

bitte am sachverhalt bleiben, das lern mal als jurist im ersten semster :wink:
hth