Liebe Gemeinde
Hier eine Frage zu Schenkungen und evtl. Nicht greifen von 10 Jahres fristen.
Frau A schenkt Ihrer Enkelin ein 1 Familien Haus. Sie vermerkt in der Urkunde, dass sie ein Wohnrechteanspruch für das Haus hat, Lebenslang, nimmt dieses aber nicht in Anspruch ( kein Nießbrauch).
Nun stirbt die Erblasserin und die 1o Jahres Frist ist bereits abgelaufen.
Die anderen Erben stolpern über folgenden Artikel:
"VORSICHT: Unter Umständen hat bei einer länger zurückliegenden Schenkung die 10-Jahres-Frist noch gar nicht zu laufen begonnen z.B. bei vorbehaltenen Nutzungsrechten, Nießbrauch, Wohnrecht,…
Eine Ausnahme von dieser 10-Jahres-Frist gilt auch bei Schenkungen, die der Erblasser seinem Ehegatten gemacht hat. Diese Geschenke sind auch dann noch zu berücksichtigen, wenn sie länger als 10 Jahre zurückliegen.
HINWEIS: Hat der Verstorbene eine Immobilie (Haus, Grundstück, Eigentumswohnung, Ferienhaus,…) verschenkt, gilt das Niederstwertprinzip! Außerdem ist immer der Kaufkraftschwund (Inflation) zu berücksichtigen!"
Heißt das, dass das Haus zurück in die gesamt Erbmasse zurückfließen muss?