Schenkung an Bruder

Hallo,

wenn jemand seinem (volljährigen) Bruder 3.000 EU schenkt.:

Muss dann der Beschenkte Steuern darauf zahlen?

Kann der Schenker das als „Besondere Belastung“ in seiner Steuererklärung steuermindernd geltend machen?

Grüße
Carsten

Hallo!

keine !

Denn der niedrigste Freibetrag (ob Bruder oder gar nicht verwandt) wäre 20.000 €.

Besondere Belastung ? Da bin ich überfragt.
Worin sollte die bestehen.

MfG
duck313

Besondere Belastung ? Da bin ich überfragt.
Worin sollte die bestehen.

Jemand, den ich kenne, hat jahrelang seiner Tochter finanzielle Unterstützung zukommen lassen, die konnte er von der Steuer absetzen. Juristisch verpflichtet war er zu der Hilfe nicht, weil sie über 25 war und eine von ihm finanzierte Berufsausbildung erhalten hatte. Deshalb die Frage, ob das auch gilt, wenn man seinem Bruder hilft.

Hallo!

Ja, Tochter ist aber nicht Bruder.
Geschwister sind untereinander nicht unterhaltspflichtig !

MfG
duck313

Ja, Tochter ist aber nicht Bruder.
Geschwister sind untereinander nicht unterhaltspflichtig !

Ich sagte bereits, dass der Vater in dem mir bekannten Fall nicht (mehr) unterhaltspflichtig war. Es war deshalb auch ein Geschenk!

Nachtrag
Ich bin gerade beim Googlen u. a. auf Folgendes gestoßen:

„Unterstützen Sie Personen ohne gesetzliche Unterhaltsberechtigung wie etwa Bruder oder Schwester in einer besonderen Notlage, zum Beispiel bei Krankheit oder einer Umweltkatastrophe, so kann ein Abzug Ihrer Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach § 33 EStG in Betracht kommen.“

Es wird also darauf ankommen, die Notlage des Bruders deutlich darzustellen - und dann auf den guten Willen des Sachbearbeiters.

Grüße
Carsten

Angehörige gem 15 I AO
Servus,

der Sachbearbeiter wird sich da nicht auf seinen guten Willen verlassen, alldieweil er sich ungern aus dem Fenster lehnt, sondern eher auf R 33.1 EStR, wo zu diesem Thema auf Angehörige gem. § 15 Abs 1 AO verwiesen ist, zu denen auch Geschwister gehören - § 15 Abs 1 Nr. 4 AO.

Mit dieser Argumentationshilfe bewaffnet ließe sich da im Zweifelsfall auch auf dem Weg des Einspruchs etwas erreichen.

Schöne Grüße

MM