Wenn eine Oma ein Grundstück verkauft und dann von dem Geld einen bestimmten Betrag dem Enkelsohn schenkt,
können dann die leiblichen Kinder der oma nach ihrem ableben Vorderungen an der Schenkung erheben? Muß der Enkel dann Geld zurückgeben?
Wenn eine Oma ein Grundstück verkauft und dann von dem Geld
einen bestimmten Betrag dem Enkelsohn schenkt,
können dann die leiblichen Kinder der oma nach ihrem ableben
Vorderungen an der Schenkung erheben? Muß der Enkel dann Geld
zurückgeben?
Hallo,
es gibt einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch, bei diesem können Schenkungen des Erblassers, die vor weniger als 10 Jahren gemacht wurden, den Pflichtteil erhöhen. Die Schenkung wird dann dem Nachlaß hinzugerechnet, als wäre sie nicht erfolgt. Daraus wird dann der Pflichtteil errechnet. Nach dem neuen Erbrecht soll es wohl so sein, daß pro Jahr nach erfolgter Schenkung, 10% Abzug vom Schenkungsbetrag vorgenommen werden, so daß beispielsweise nach 5 Jahren nur noch 50% des Schenkungsbetrages in Anrechnung kommen. Auch sollen Pflegeleistungen, die der Beschenkte erbracht hat, mit angerechnet werden.
LG
Tina