Schenkung an Sohn oder Sohn und Schwiegertochter

Hallo
Meine Frau und ich wollen das Haus meiner Mutter teilweise zu privaten Wohnzwecken umbauen und müssen dafür etwa 200T€ investieren.
Bevor wir von der Bank Geld bekommen müssen wir natürlich auch einen Teil des Hauses auf unseren Namen überschreiben lassen. das zweite „Problem“ ist das der Vater meiner Frau uns/ihr die Hälfte des Geldes leihen würde.
Jetzt meine eigentliche Frage :
Wie kann man das ganze möglichst Kostengünstig lösen?
Welche Sicherheiten kann der Schwiegervater einbauen damit er das Geld zurück bekommt wenn es zur Scheidung kommen würde?
Was fällt an Steuern an? Schenkungssteuer?
Ein Teil der Immobilie soll auf meine Schwester übertragen werden und der andere Teil auf meine Frau und mich zu gleichen Teilen da wir auch gemeinsam den Kredit aufnehmen wollen…
Ich hoffe daß ich einigermaßen erklären konnte was mein Problem ist und würd mich freuen wenn mir/uns jemand weiterhelfen könnte.

Sorry kann nicht helfen!
Gruß

Hallo,
auch hier führen viele -auf jeden Fall einige - Wege nach Rom, also zum gewünschten Ziel.
Mein Vorschlag,
Ihre Mutter wohnt in dem Haus?
Da Haus ist teilweise kein Wohnhaus, evt. Geschäft?
Das wollen Sie umbauen und für sich als Wohnung nutzen?
Wieviele Geschwister haben Sie, die auch gesetzliche Erben würden? Nur die eine Schwester?

Welcher Teil des Hauses soll auf Sie und Ihre Frau überschrieben werden? Ein Bruchteil, oder an Anteil (z.B. Wohnungseigentumsanteil)? Dann müsste die Immobilie wohl in zwei Wohnungseigentumsanteile aufgeteilt werden. Das macht auch Sinn, sonst kann es später mit dem zukünftigen Eigentümer (Schwester oder wer evtl. noch folgt, mas kann ja nie wissen) des anderen Anteils der Mutter Ärger geben. Sie (Ihre Schwester usw.) könnte zum Zwecke der Auseinandersetzung die Versteigerung einfach so grundlos bei Gericht beantragen.
Wenn nun der Vater Ihrer Frau Geld geben will, müsste dieser grundbuchmäßig mit einer Hypothek oder normaler Weise mit einer Grundschuld (mit Brief/ohne Brief, mit Unterwerfung / ohne Unterwerfung) abgesichert werden. Dazu muss auch eine korrekte Schuldurkunde mit Verzinsung und Rückzahlungs- bzw. Fälligkeitsmodalitäten bestehen. Ob und wann evtl. auf die Rückzahlung verzichtet wird, ist eine andere Sache. Wenn natürlich die Summe sofort nur geschwenkt werden soll, könnte evtl. -ich kenne ja die Umstände nicht- eine Grundschuld für Ihre Frau eingetragen werden. Schenkungssteuer fällt bis 400.000,00 Euro (Schenkung von Eltern auf Kind) nicht an. Das ist also schon einmal klar.
Weiter im Text: Wenn die Eltern Ihrer Frau dieser Geld schenken, fällt dieser Betrag nicht in den Zugewinn. Bei einer Trennung hat Ihre Frau vollen Anspruch auf den gegebenen Betrag.
Wenn Ihr Mutter also - wie auch immer - überträgt, dann ausschließlich auf Sie! Ihre Frau müsste nämlich -wie eine fremde Person- Schenkungssteuer bezahlen. Wenn Sie selbst dann später - möglichst nicht am gleichen Tage, sonst ist das „Steuerumgehung“ auf Ihre Frau einen halben Anteil übertragen, ist das dann wieder Schenkungssteuer befreit.
Jetzt alles klar? Sonst melden Sie sich noch einmal.

MfG
PB

Hallo,
Schenkngssteuer würde nur anfallen,wenn die Immobilie auf Sie als Sohn übertragen wird und mehr als 400.000 Euro wert ist.Bis 400.000 Euro ist der Freibetrag!
Um den Schwiegervater abzusichern,können Sie mehrere Möglichkeiten in Betracht ziehen.Ein notarieller Vertrag in dem die Bedingungen des Kredits festgehalten werden,auch im Falle einer Scheidung wäre hier am ratsamsten.

Guten Morgen jeff_hell,

die einzige, sogar kostenlose Lösung wäre ein privatschriftlicher Vertrag mit dem Schwiegervater, wonach der Betrag x Euro geschuldet wird und wenn es zur Scheidung kommt, dann zahlt der oder der so und so viel zurück.

Die sicherste, aber von den Kosten her natürlich nicht günstigste Lösung wäre ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Grundschuldeintragung für den Vater, worin genau das geregelt werden kann wie in einer privatschriftlichen Vereinbarung.

Diese zwei Lösungen gibt es. Leider keine anderen.

Da ich aber erfahrungsgemäß (aus unserem Notariat und der Kanzlei)weiß, wie solche Sachen bei Scheidung „enden“, würde ich künftigen Stress vermeiden und das Geld für ein solches notarielles Schuldanerkenntnis investieren und eine Grundschuld für den Schwiegervater eintragen lassen und gleich mit reinnehmen, wer wann bei welchem Fall zahlt. Hier wird Sie aber der Notar noch genauestens beraten können.

Damit ich weiß, welche Schenkungssteuer auf Sie zukommt, sollte ich wissen, wer wie viel bekommt (also wie viel Anteil die Schwester und Sie und Ihre Ehefrau- logischerwiese ein Drittel für jeden?) und den Wert des Hauses.
Hiernach richtet sich nämlich die Schenkungssteuer.

Ich hoffe, ich konnte soweit helfen.

LG aus Stuttgart

Hallo,

ich verstehe das so, dass Ihre Mutter Ihnen das Haus auch übertragen soll, richtig? Ggf. wenden Sie sich bitte an einen Notar. Den werden Sie für die Beurkundung ohnehin brauchen und es ist sein Job, Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten aufzuzeigen. Und Mehrkosten sind damit auch nicht verbunden.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Guten Morgen
Vielen Dank erstmal für ihre Antwort!
Ich Schätze den Wert des Hauses auf etwa 300T€.
Allerdings soll es wie folgt aufgeteilt werden:
Die Hälfte des Kellers und der Dachboden,beides
Nicht ausgebaut,soll zu gleichen Teilen auf mich und
meine Frau übertragen werden. Meine Schwester soll das
Erdgeschoss erhalten in dem meine Mutter weiterhin
wohnt und die andere Hälfte des Kellers.
Allerdings gehört mir seit dem Tod meines Vaters
schon ein Achtel des Hauses.
Jetzt würde mich interessieren wie das Finanzamt
den Wert der Schenkung an meine Frau berechnet.
Da wir ja den kompletten Dachstuhl abreißen und
auch die komplette Fassade neu machen ist ja der
Wert sicher nicht hoch,oder?
Wir erneuern wirklich alles ab der Decke vom Erdgeschoss.
Vielen Dank für ihre Hilfe!

hallo jeff_hell
leider kann ich bei diesem problem nicht behilflich sein.tut mir leid. trotzdem viel erfolg.
lg sicha

Guten Morgen jeff_hell,

das heißt dann, dass jeder von Ihnen umgerechnet ungefähr ein Drittel bekommt? Die Aufteilung des Hauses, also wie es aufgeteilt wird, interessiert das Finanzamt leider nicht :smile:

Ich brauche den Wert des Hauses, der jetzt gültig ist. Was Sie nachher ins Haus stecken, zählt später nur als Wertverbesserung, spielt aber für den heutigen Wert des Hauses keine Rolle. Ist es dann noch 300 T Euro Wert?

Da Ihnen bereits ein Achtel gehört, können ja nur weitere 7/8 aufgeteilt werden.

Was meinen Sie damit, wie das Finanzamt den Wert der Schenkung Ihrer Frau berechnet?

Könnten Sie mir das bitte erläutern? Stehe vielleicht auch einfach heute Morgen nur schon auf dem Schlauch. Sorry!

Wem gehören denn die anderen Achtel?? Ihrer Mutter?

LG

Hallo jeff hell, diese Frage kann ich leider nicht beantworten, da zu kompliziert. Du musst leider in den sauren Apfel beissen und einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen. MfG Löwenkind

Hallo,

das Problem lediglich aus der Kostensicht zu lösen, greift m.E. zu kurz. Ich halte es zur Wahrungs des Rechts-/ Familienfriedens auch in der Zukunft möglichst klare Verhältnisse zu schaffen. Um die Sietuation richtig einordnen zu können, brauche ich noch ein paar Angaben: Handelt es sich um ein Mehr-/ Zweifamilienhaus? Sind die Wohnungen abgeschlossen? Wohnt die Mutter noch im Haus oder soll der Teil der Schwester getrennt genutzt werden? Von wem?

Die einzige Antwort, die ich sofort geben kann, ist die Kreditgewährung durch den Schwiegervater: Du machst einen Kreditvertrag mit ihm, der über die gesamte Kreditsumme lautet und zinslos ist. Der Kredit wird fällig im Falle einer Scheidung. Zusätzlich wird der Kredit im Grundbuch abgesichert.

Bei einem gemschaftlichen Eigentum von Dir bzw. Deiner Partnerin und der Schwester habe ich gewaltiges Bauchgrimmen, denn da dürfen keinerlei Strietigkeiten aufkommen. Sonst könnte jeder von Euch die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragen. Mir schwebt da die Aufteilung in zwei Eigentumswohnungen vor mit Vorkaufsrecht der jeweils anderen Partei, falls eine Wohnung veräußert wird. Das kostet zwar (Abgeschlossenheitsbestätigung durch Architekten und Baugenehmigsbeörde erforderlich), Teilungserklärung durch Notar, ist aber juristisch sauber.

Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich.
Ingeborg

hallo jeff hell, über die anfallenden Kosten kann ich hier nichts sagen, aber als Sicherheit währe für den Schwiegervater eine Grundschuldeintragung in Höhe des Kredites als Sicherheit machbar, wird gelöscht, wenn die Schuld getilgt ist.
Liebe Grüße petit

Herzlichen Dank für Ihre Frage zum Erbrecht.

Allerdings sprengen die Fragen, das hiesige Forum. Sie sehen ja selber, mit welchen Strauß an Fragen, zu klären wäre.

Gerne stehe ich Ihnen - allerdings gegen Honorar - zur Verfügung.

Weitere Hinweise zum erbrecht finden sie unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

… mehr auf http://dr-wolfgang-buerstedde—fachanwalt-fuer.weis…

da bin ich nicht der geeignete ansprechpartner.