Schenkung anfechtbar?

Hallo Zusammen,
ich hoffe hier eine Antwort auf meine Frage zu finden.

Es geht um A (Tochter), A ist die leibliche Tochter von B (Vater), welcher nocheinmal geheiratet hatte, nämlich C (neue Frau), die dazu zwei eigene Kinder mit in die Ehe gebracht hatte, welche aber nicht von B angenommen wurden.

Nun hat B an C bereits zu Lebzeiten eine größere Schenkung getätigt (das Gesamtvermögen von B bezieht sich auf Grundstück, Haus und Bares). Kann A die Schenkung innerhalb der 10 Jahresfrist dennoch anfechten? Kann A ihren Erbanteil zu Lebzeiten schon anfechten, oder kann man erst nach Ableben von B ihren Erbanteil (Erbe) und die Schenkung anfechten?

Hinzuzusagen wäre, das A und B kein Gutes Verhältnis miteinander haben (da Vater sich nie um die eigenen Kinder gekümmert hatte)

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und noch einen angenehmen Feiertag.

Gruß

Grundstück, Haus und Bares). Kann A die Schenkung innerhalb
der 10 Jahresfrist dennoch anfechten?

Wieso sollte A eine Vermögensverfügung von B anfechten können ? Es handelt sich um das Vermögen von B und der kann damit machen, was er will, solange er geistig gesund und geschäftsfähig ist.

Kann A ihren Erbanteil zu Lebzeiten schon anfechten,

Solange B lebt, gibt es kein Erbe und damit gibt es nichts anzufechten.

oder kann man erst nach Ableben
von B ihren Erbanteil (Erbe) und die Schenkung anfechten?

Wenn B innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung stirbt, kann A Ansprüche geltend machen. Welche das sind (Pflichtteil oder gesetzliches Erbe) wird davon abhängig sein, ob es ein Testament gibt.

Hinzuzusagen wäre, das A und B kein Gutes Verhältnis miteinander haben

Das hat keinen Einfluß auf die Rechtslage.