Liebe/-r Experte/-in,
Meine Mutter ist Kriegerwitwe und befindet sich in einem Pflegeheim.
Zur Deckung der Heimkosten erhält sie Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach §§ 25ff BVG, da ihre Vermögenswerte aufgebraucht sind.
Bei der Berechnung dieses Zuschusses wird ihre Grundrente nicht angerechnet.
Frage: Darf sie von dieser Grundrente Schenkungen machen oder wird in dem Fall der Beschenkte in Höhe der Schenkungen zahlungspflichtig?
Gruss
Pit Polykrates