Schenkung Bargeld an Mutter-Nachweis fürs Fin.Amt?

Hi Freunde,

folgende Annahme:
Person A (Frau) und B (Mann) sind verheiratet und haben Sohn X.
A und B wollen sich scheiden lassen und nehmen sich Anwälte.
Letzenendes einigen sie sich ausergerichtlich, dass der B dem A einen Betrag, sagen wir mal 50.000,00 EUR bezahlt.

Der Sohn X hält das für zu wenig, möchte jedoch weder A noch B schädigen. Deshalb möchte X der A zusätzliche 10.000,00 EUR aus eigener Tasche bezahlen.

A soll jedoch nicht wissen dass die zusätzl. 10.000 von X stammen.

Kann der X das Geld der A einfach so geben ohne Vertrag oder Quittung? Würde das Finanzamt am Ende bei der A nachfragen wo das Geld herkommt?

Ich danke Euch für Eure Hilfe.
Grüße
Markus

Hi,

Die 50.000 werden doch im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung gezahlt. Das ist in der Regel steuerlich nicht relevant.

Derjenige der zahlt hat eventuell Anschaffungskosten, wenn er etwas erwirbt. A bekommt aber nur das Geld, bei ihr können keine Anschaffungskosten entstehen.

Der Sohn X hält das für zu wenig, möchte jedoch weder A noch B
schädigen. Deshalb möchte X der A zusätzliche 10.000,00 EUR
aus eigener Tasche bezahlen.

A soll jedoch nicht wissen dass die zusätzl. 10.000 von X
stammen.

Kann der X das Geld der A einfach so geben ohne Vertrag oder
Quittung? Würde das Finanzamt am Ende bei der A nachfragen wo
das Geld herkommt?

ja, ich denke, es gibt keinen Grund, da nachzufragen, da aus der Vermögensauseinandersetzung keine Einkünfte direkt entstehen.

Denkbar wäre eine Nachfrage nur, wenn A einen Betrieb hätte und bei einer Betriebsprüfung dieser Betrag auftaucht. Jeder Prüfer fragt dann nach, ob ein betrieblicher Grund gegeben ist und soher das Geld kommt.

Oder A kauft eine Eigentumswohnung für 100.000, zahlt gleich 60.000 und finanziert nur 40.000. Da könnte die Frage auftauchen, woher die 60.000 stammen.

Wenn A das nicht wissen soll, sollte X wenigstens ein Dokument für sich fertigen, warum und wann er das Geld abgehoben hat und A die Details nachliefern, wenn Fragen auftauchen.

Schöne Grüße
C.