Schenkung bei Erbschaft widerrufen freiwillig

Hallo,
mal angenommen
Mutter 80 und Sohn 50 kaufen eine Wohnung, in die sie zusammen einziehen. Versehentlich (ja wirklich) achtet keiner darauf, dass die Mutter mit in das Grundbuch kommt.
Nun zahlt die Mutter aber brav jeden Monat 300 Euro (Hälfe der Rate) und die gesamten Nebenkosten der Wohnung an den Sohn. Das ist alles innerhalb des 10Jahres-Zeitraumes geschehen.

Nun wird ein Neffe Alleinerbe, die Mutter stürbe 2 Tage nach dem Sohn, dadurch hätten die Geschwister des Sohnes nur einen Pflichtteilsanspruch über ihre Mutter.

Der Neffe würde allerdings zu dem Pflichtteilsanspruch (es ist auch noch Bargeld vorhanden) die Hälfte der Wohnung an seine Onkels und Tanten auszahlen, weil er es moralisch fair fände.
Allerdings wäre er für das was er freiwillig über den Pflichtteil hinaus zahlt ja Erbschaftssteuerpflichtig.

Nun wäre die Überlegung, ob die anderen Kinder der Mutter die Möglichkeit haben, die regelmäßige Zahlung von 250 Euro als Schenkung zu sehen und ob sie diese dann zurückfordern könnten. Das würde das Erbe senken, der Neffe müsste auf den Betrag keine Erbschaftsteuer zahlen und für die Geschwister reicht der Freibetrag aus.

Nun die Fragen: Wäre das möglich und wäre das Finanzamt verpflichtet das so zu akzeptieren, wenn der Neffe sagt, dass er weniger Erbe hat, weil er ja die Schenkung rückabwickeln musste ?
Gruß und Danke
LI

Erstmal: wer steht als Käufer im Notarvertrag ? Wenn Mutter und Sohn da drinstehen, ist das massgeblich. Das Grundbuch müßten der Notar und das Grundbuchamt korrigieren, denn einer von beiden hat einen Fehler gemacht.

Wenn der Sohn das alleine gekauft hat, dann ist es halt so. Hat die Mutter ihre Zahlungen als Miete verstanden ?

Die Familien- und Erbkonstruktion habe ich nicht verstanden. Der Neffe ist Neffe von wem ? Wird Alleinerbe vom Sohn ?

Erbschaftsteuer zahlt der Neffe für das was er erbt, egal, ob er es weiter verschenkt.

Die Rückforderung der Schenkungen halte ich für schwierig. Waren es überhaupt Schenkungen ? Der Anspruch reduziert sich dann auch auf den Pflichtteil der Söhne gegen die Mutter und zusätzlich um ein Zehntel pro abgelaufenem Jahr.