Schenkung, Besteuerung und Einkommenssteuer

Hallo liebe Gemeinde,

vorab -> ich kenne mich in diesem Bereich nicht aus und bitte um Nachsicht falls ich einige Begriffe oder Zusammenhänge verwechsle.

Nehmen wir an, der Vater überträgt über eine Lebensversicherung dem Sohn 20.000 Euro. Es ist dementsprechend also eine Schenkung. Durch die hohen Freibeträge, muss der Sohn auf diesen Betrag keine Schenkungssteuer zahlen. Er ist angestellt, verdient seine 40.000 im Jahr und macht nun seine Steuererklärung und muss es dort irgendwie angeben.

Gilt das Geld dann als weitere Einkünfte/Einnahmen oder hat sich es durch die Freibeträge der Schenkung erledigt ??? Ganz einfach gesprochen, muss er es nun irgendwie noch anders besteuern ausser durch die Schenkungssteuer ?

Vielen Dank für jede weiterführende Antwort.

Hallo,

Schenkungssteuer zahlen. Er ist angestellt, verdient seine
40.000 im Jahr und macht nun seine Steuererklärung und muss es
dort irgendwie angeben.

eine Schenkung ist - unabhängig davon, ob sie den Freibetrag überschreitet oder nicht - durch den Schenker und den Beschenkten dem jeweils zuständigen Finanzamt (und das muß nicht das sein, das die Einkommensteuererklärung entgegennimmt; zu finden hier: http://www.finanzamt.de) innerhalb von drei Monaten nach Ausführung anzuzeigen.

Gilt das Geld dann als weitere Einkünfte/Einnahmen oder hat
sich es durch die Freibeträge der Schenkung erledigt ???

Letzteres.

Ganz
einfach gesprochen, muss er es nun irgendwie noch anders
besteuern ausser durch die Schenkungssteuer ?

Nein.

Gruß
Christian

macht nun seine Steuererklärung und muß es
dort irgendwie angeben.

Wenn es die Einkommensteuererklärung ist - nein.

Gilt das Geld dann als weitere Einkünfte/Einnahmen oder hat
sich es durch die Freibeträge der Schenkung erledigt ???

Letzteres.

Jain - auch ohne Freibeträge ist es nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Ganz
einfach gesprochen, muß er es nun irgendwie noch anders
besteuern außer durch die Schenkungssteuer ?

Nein.

Genau. Zumindest steuerlich gesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

macht nun seine Steuererklärung und muß es
dort irgendwie angeben.

Wenn es die Einkommensteuererklärung ist - nein.

Um welche Steuererklärung sollte es denn wohl sonst gehen?

Ganz
einfach gesprochen, muß er es nun irgendwie noch anders
besteuern außer durch die Schenkungssteuer ?

Nein.

Genau. Zumindest steuerlich gesehen.

Aber gesundheitlich gesehen? Oder vielleicht politisch? Was für eine Bemerkung.

Insgesamt ein höchst überflüssiger Beitrag.

Wenn es die Einkommensteuererklärung ist - nein.

Um welche Steuererklärung sollte es denn wohl sonst gehen?

Schenkungsteuererklärung vielleicht?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Wenn es die Einkommensteuererklärung ist - nein.

Um welche Steuererklärung sollte es denn wohl sonst gehen?

Schenkungsteuererklärung vielleicht?

Wenn man den restlichen Inhalt der Ursprungsartikels komplett ignoriert, könnte man auf den Gedanken kommen. Andernfalls eher nicht so.

Für mich zusammengefaßt - Schenkung muss angezeigt werden und durch den Freibetrag fällt keine Schenkungssteuer an und damit hat es sich erledigt.
Keine weitere Berücksichtigung innerhalb der Einkommensteuererklärung.

Vielen Dank für die Antworten :o)