Schenkung bzw. Erbschaft unter Geschwistern

Ich möchte meiner Schwester helfen. Sie ist von Ihrem Mann verlassen worden, der ihr das Haus überschreiben möchte und dafür 25.000.-Eur haben möchte. Meine Schwester möchte, dass die Bank die Baufinanzierung auch nur noch auf sie fortführt. Die Bank ist damit nicht einverstanden und lässt sie nur aus der Finanzierung raus, wenn verkauft wird. Nun habe ich überlegt, das Haus zu kaufen und ihr später zurückzuschenken. Da die Steuerfreibeträge mit 20.000.-Eur recht gering sind: wäre es sinnvoll, mit unserer Mutter gemeinsam zu kaufen und zurückzuschenken, damit der höhere Freibetrag zum tragen kommt? Kann meine Mutter im Grundbuch stehen und ich finanzieren, ohne im Grundbuch zu stehen?

Wenn Sie ein Haus zusammen mit Ihrer Mutter kaufen und sie somit beide als Käufer auftreten und auch gemeinsam
beim Notar sind, werden sie beide als Eigentümer im
Grundbuch eingetragen. Das Haus müßte ihre Mutter alleine kaufen.
Sie könnten alleine ein Darlehen aufnehmen bei ent-
sprechender Bonität=EINKOMMEN OK-KEINE NEGATIVE SCHUFA-
AUSKUNFT-VERMÖGEN VORHANDEN-.Es müßten dann Ihrerseits
entsprechende Kreditsicherheiten vorhanden sein.
Das Geld könnten Sie dann ihrer Mutter zum Hauskauf geben.
Für die Darlehnsrückzahlung wären Sie alleine zuständig.
Wenn eine gewisse Zeit verstrichen ist, könnte ihre Mutter das Haus wieder auf ihre Schwester umschreiben.

Finanzieren können Sie was Sie möchten. Sie können auch die Eisenbahn in Kuba finanzieren ohne im Grundbuch zu stehen. Die Freibeträge würden sich aber dennoch nicht verdoppeln. Besteuert wird das Erhaltene. Und das wäre das Haus. Egal ob es Ihnen und Ihrer Mutter oder gar der ganzen Gemeinde gehört.Außerdem wenn Sie gemeinsamm kaufen, stehen Sie auch gemeinsamm im Grundbuch. Geben Sie doch Ihrer Schwester einfach das Geld. So viel Sie haben. Ihre Mutter hat es sicher flüssig. Wenn Sie soo ein gutes verhältniß haben,was heute recht selten geworden ist,und vertrauen da ist.Vielleicht wird aber auch die Bank freundlicher wenn sie davon erfährt, daß Sie und Ihre Mutter Bürgschaften übernehmen und Geld infestieren.Sie könnten auch das Haus für 20000 euro kaufen.Das wäre aber Erwerbssteuerhinterzieung.Entschuldigung wenn ich Ihre Frage falsch verstanden habe, und Ihnen nicht Helfen konnte.

Ihr Info ist nicht ganz plausibel: Wenn der Mann an die Frau übertragen will, dann ist es üblich, dass der Mann aus der Finanzierung „raus will“ (nicht die Schwester!) richtig? Damit würde das Alleineigentum u n d der Bankkredit auf des Schwesters Namen lauten. Wenn die Bank den Ehemann nicht aus der Haftung entlassen möchte, dann sollten Sie versuchen, der Bank ersatzweise die Bürgschaften von Ihnen und evtl. auch der Mutter anzubieten. Dadurch ersparen Sie sich die rechtlichen und steuerlichen Verquickungen!!
Falls Fragen offen geblieben sind, fragen Sie gern erneut (bitte mit Wiederholung der Info).
MfG
H.G.

Hallo Sylvia,
mehrere Mal gelesen, die Fragestellung ist etwas dürftig.Verwirrend. Die Bank will letzten Endes Ersatz für den abspringenden Ehemann oder Freund. Die Bank interviewen ob sie mit einem neuen Financier neben Deiner Schwester einverstanden ist! Dabei kommt es auf die monatlichen Einnahmen des „Neuen“ Financier an.
Alles andere ist vorerst Nebensache. Der Mann Deiner Schwester wird auch nicht aus der Bankschuld entlassen werden.
Vorerst ist das wichtig. Oder habe ich etwas falsch verstanden? Der Freibetrag kommt erst viel später zur Dikussion

Mit freundl. gruss
petelennox

tut mir leid, hier kann ich dir nicht weiterhelfen

Ich möchte meiner Schwester helfen. Wäre es sinnvoll, mit unserer Mutter gemeinsam das Haus zu kaufen und zurückzuschenken, damit der höhere Freibetrag zum tragen kommt? Kann meine Mutter im Grundbuch stehen und ich finanzieren, ohne im Grundbuch zu stehen?

vorsicht späterer streit vorrauszusehen