Hallo,
Man stelle sich vor eine Familie kauft sich ein Haus. Die Eltern der Frau (um die 70) werden gefragt, ob sie nicht für sich das DG ausbauen wollen. Sie stimmen zu und überweisen 10 000 Euro für erste Arbeiten.
Diese werden auch für Fenster, Balkon, anteilige Putzarbeiten verbraucht.
Ein Jahr nach der Entscheidung für den Ausbau merken die älteren Herrschaften, dass ihnen der Ort zu ländlich ist und sie gerne in ihrer Mietwohnung nahe der Stadt wohnen bleiben möchten.
Dass sie das Geld nicht zurück bekommen können ist ihnen klar.
Für die Familie stellt sich nun allerdings die Frage ob da nicht irgendwann im Pflege oder Erbschaftsfall jemand auf die Idee kommen könnte es hätte sich um eine Schenkung gehandelt?
Könnte die Familie irgendwas tun, damit klar ist, dass es sich um eine Fehlinvestition der Eltern gehandelt hat und nicht um einen Bauzuschuss?
Die Entscheidungsänderung hat für die Familie nämlich eher mehr Unkosten produziert anstatt sie mit den Fenstern und dem Balkon in der falschen Ebene einen Vorteil hätten (Dach wurde extra neu gedeckt, Heizung und Solaranlage auf die doppelte Wohnfläche ausgelegt, Elektrik neu verlegt ect). Sie kann mit eigenen Mitteln das DG auch nicht fertig stellen.
Gruß
M.
Auch Anwälte können Böcke schiessen, gar keine Frage. Ich hatte den Notar ins Gespräch gebracht, weil der eine Unterschrift und den Inhalt gleich beglaubigen kann. Und es kommt ja auch vor, wie bis vor einigen Jahren noch verpflichtend, dass ein Notar gleichzeitig auch Rechtsanwalt ist. Daher … nachfragen kostet ja erstmal nur einen Anruf beim Büroleiter. Der kann zumindest eine grobe Information geben, welchen Umfang das Ganze haben könnte in Verbindung mit den evtl. anfallenden Kosten.