Schenkung einer Immobilie

Hi,

wie sieht es eigentlich aus, wenn eine Immobilie an das leibliche Kind geschenkt wird: Geht in diesem Fall der Ehepartner (die 2te Ehe; keine gemeinsame Kinder) leer aus?

Richtig!
Jeder Eigentümer, darf doch mit seinem Eigentum machen was er will.
Und wenn ihm die Immobilie alleine gehört, kann er sie auch verschenken.

Gruß Merger

Mit Einschränkungen
Hallo Merger,

vielleicht solltest Du noch erwähnen oder Ausführen, dass im Falle des Ablebens innerhalb von 10 Jahren der Ehepartner nicht unbedingt leer ausgeht. Und auch dass dem Verschenken an Ehepartner zur Enterbung von eigenen Kindern praktische Hürden im Weg stehen.

Gruß
achim

Hallo,

dazu sollte man einmal ein paar Hundert € in die fachgerechte Beratung durch
-Steuerberater und
-Notar

investieren.

Denn nur bei genauer Kenntnis des jeweiligen Falles kann eine Entscheidung über das zweckmäßigste Vorgehen gefällt werden.

Du hast scheinbar vergessen, dass eine Schenkung einer Immobilie ohne einen Notar überhaupt nicht möglich ist.

Gruß Merger

Tatsächlich wäre die Schenkung einer im Alleineigentum der Schenkerin stehenden Immobilie erst nach 10 Jahren vollzogen und ergäben dananch keinen Ergänzungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Ehegatten, da sie dem Vermögen der Schenkerin wirksam entzogen wäre.

G imager

Hallo,

ein Notar ist aber nicht unbedingt immer im Steuerrecht auf dem aktuellen Stand…

Hallo,

ein Notar ist aber nicht unbedingt immer im Steuerrecht auf
dem aktuellen Stand…

Auch nicht jeder Steuerberater !

Kein StB erforderlich
Servus,

Grunderwerbsteuer fällt hier in keinem Fall an, egal wie die Kiste gestaltet wird. Insofern kann der StB außen vor bleiben.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Grunderwerbsteuer fällt hier in keinem Fall an, egal wie die
Kiste gestaltet wird. Insofern kann der StB außen vor bleiben.

Hi,

Grunderwerbsteuer nicht, aber unter Umständen Schenkungssteuer, je nachdem welchen Wert die Immobilie hat. Bei einer Luxusvilla oder einem Haus in bevorzugter Münchner Wohnlage könnten da schon Steuern anfallen.

Gruß
Tina

Auch da kein StB erforderlich
Servus,

die Schenku ngs teuer fällt aber eh an, wenn der Freibetrag überschritten ist, egal wem das Teil geschenkt wird.

Schöne Grüße

MM

Servus,

die Schenku ngs teuer fällt aber eh an, wenn der Freibetrag
überschritten ist, egal wem das Teil geschenkt wird.

Hi,

es gibt durchaus Möglichkeiten, den Freibetrag „aufzustocken“, in dem im Gegenzug andere Leistungen erbracht werden -> gemischte Schenkung.

Gerade auch im landwirtschaftlichen (Nebenerwerb) Bereich eine Methode um nicht nur die Schenkungsteuer (besser?) zu drücken.

Gruß
Tina

Hallo Achim,

Und auch dass dem Verschenken an
Ehepartner zur Enterbung von eigenen Kindern praktische Hürden
im Weg stehen.

welche sind das konkret?

Gruß

TET

Hallo,

woher willst du das wissen ???

Es geht ja nicht nur um den Schenkungsgeber sondern auch um den Beschenkten und den Rest der Familie…

Siehe Familie Albrecht…da weiss der Staat bis heute nicht,wie hoch das Vermögen ist…eben dank kluger Steuerberater…:smile:

Hallo,

ja der von Höneß war wohl nicht so gut…:smile:)

Ich würde da eher die von den Pharma-Unternehmen nehmen…MIlliarden Umsätze aber
Pipi-Steuern zahlen…*g*

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2325.html

  1. Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt , so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.

Servus,

es geht ganz schlicht um die vorgelegte Frage, nicht um irgendwelche Gestaltungen, die alternativ auch möglich wären. Der Fragesteller hat bereits festgelegt, dass ein Grundstück an natürliche Personen verschenkt werden soll.

Da gibt es steuerlich nix zu gestalten oder zu optimieren.

Schöne Grüße

MM