Schenkung einer Wohnung an einen Bruder

Hallo,

folgende Situation.

Die Eltern besitzen ein Zweifamilienhaus, derzeit liegt noch keine Abgeschlossenheitsbescheinigung vor. Dies soll sich jetzt ändern.
Es gibt 3 Kinder. Kind 1 lebt in besagtem Haus in der zweiten Wohnung und möchte diese nun ausbauen.
Jetzt soll das das Haus in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt werden.
Die notwendigen Schritte bis zur Abgeschlossenheitsbescheinigung sollen nun eingeleitet werden.
Eine Wohnung behalten die Eltern und die andere wird Kind 1 per Schenkung übergeben. Er übernimmt nur noch die Restschuld auf das gesamte Haus. Was nicht mehr viel sein kann, da es in 2 Jahren abbezahlt sein wird.
Wie werden jetzt wir verbleibenden zwei Kinder berücksichtigt?
Die gesamte Erbmasse wird sich ja jetzt um eine Wohnung reduzieren.
Am Rand wurde in Erfahrung gebracht, das Kind 1 noch eine Unterschrift von Kind 2 u 3 benötigt, was auch immer das sein mag…

Ich danke schon mal für eine Antwort, sofern es mit den Angaben überhaupt möglich ist :-

Hallo,

Hallo,

folgende Situation.

Die Eltern besitzen ein Zweifamilienhaus, derzeit liegt noch
keine Abgeschlossenheitsbescheinigung vor. Dies soll sich
jetzt ändern.
Es gibt 3 Kinder. Kind 1 lebt in besagtem Haus in der zweiten
Wohnung und möchte diese nun ausbauen.
Jetzt soll das das Haus in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt
werden.
Die notwendigen Schritte bis zur
Abgeschlossenheitsbescheinigung sollen nun eingeleitet werden.
Eine Wohnung behalten die Eltern und die andere wird Kind 1
per Schenkung übergeben. Er übernimmt nur noch die Restschuld
auf das gesamte Haus. Was nicht mehr viel sein kann, da es in
2 Jahren abbezahlt sein wird.
Wie werden jetzt wir verbleibenden zwei Kinder berücksichtigt?

Dies kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Diese Frage sollte man den Eltern stellen.
Jeder Mensch kann zu Lebzeiten mit seinem Eigentum machen was er will.
Dies bedeutet, dass er ohne Einverständnis der restlichen Kinder,
diese Wohnung verschenken kann.

Die gesamte Erbmasse wird sich ja jetzt um eine Wohnung
reduzieren.
Am Rand wurde in Erfahrung gebracht, das Kind 1 noch eine
Unterschrift von Kind 2 u 3 benötigt, was auch immer das sein
mag…

Warum sollte dies erforderlich sein ?

Ich danke schon mal für eine Antwort, sofern es mit den
Angaben überhaupt möglich ist :-

Gruß Merger

Hallo.
Ausgangspunkt ist, ein Elternpaar besitzt ein Haus (Eigentum).
Das Elternpaar kann zu Lebzeiten sein Eigentum verkaufen, verschenken, vermieten, verpachten, abreissen und sonst nochwas damit machen.
Ein Erbfall tritt erst nach Ableben der Eltern bzw. eines Elternteiles ein. Die Aufteilung des Erbes an die Kinder wird durch das Testament, wenn nicht vorhanden durch die gesetzliche Erbfolge bestimmt.
Im vorliegenden Fall riecht das nach vorprogrammierten Familienkrach. Mindestens ein Kind von Dreien fühlt sich im Erbfall benachteiligt.
Gruss Peter

Hallo,

danke für die Antworten.
Hab mir sowas schon Gedacht.
Aber der Erblasser hat vorgesorgt. Und die Geschwister verstehen sich auch prima. Das wird auch so bleiben.
Der in Kürze beschenkte wird den beiden anderen eine kleine Abfindung zahlen. Hat mehr symbolischen Charakter aber alle sind einverstanden.
Dann wird auch noch gegenseitiger Erbverzicht beschlossen.
Kind 2 und 3 verzichten auf die Wohnung von Kind 1, Kind 1 verzichtet auf die Wohnung der Eltern sowie das Grundstück mit ausgewiesener Baufläche. (So oder so ähnlich)
Sobald denn dan mal das persönliche Gespräch aller Parteien stattgefunden hat, kann ich das Vorgehen ja darstellen.

Danke trotzdem für die Antworten!

dran denken: das ganze funktioniert nicht ohne notar!