hallo Gemeinde
wie der titel schon verrät geht es um eine Schenkung. Eine schenkung soweit bekannt ist nach 10 jahren nicht mehr anfechtbar. Es geht dabei auch nicht um einen riesigen Wert , Grundstück mit Wochenend-Häuschen ,Datsche wie immer man das nennen möchte.
Nun die Frage: wenn es doch mal zum streitfall kommen sollte muss ja irgend woher der Streitwert kommen-sollte dieser gleichzeitig mit der Schenkung festgehalten werden, sprich ein Gutachten ?
Oder wird der Wert genommen zum Zeitpunkt des Streits?
In 10 Jahren einer Schenkung kann ja viel passieren was eine Immobilie aufwertet.
Würde eigentlich ein selbstgedrehtes Video auch ausreichen als Doku ?
Danke für die Antworten
Bye Rob
Hallo,
grundsätzlich wird immer der Wert angenommen, der zum Zeitpunkt der Schätzung bestand. Dies ist i. d. R. der Schätzwert. Wenn jetzt in den 10 Jahren eine Villa auf das Grundstück gebaut wurde, bleibt diese außen vor. Aber was meinst Du mit Anfechtung? Die 10 Jahre spielen doch nur eine Rolle falls der Schenker in dieser Zeit entweder zum Sozialfall wird oder stirbt. Ich geh jetzt mal von dem Fall aus, das Schenker und Beschenkter wissen was sie tun und sich nicht gegenseitig übers Ohr hauen wollen. Ich persönlich finde es gut wenn eine Summe im Vertrag steht, damit geht man späteren Schwierigkeiten aus dem Weg. Ein Bekannter von mir hat eine Immobilie geerbt, das Amtsgericht - Nachlaßgericht hatte eine „Liste“ in der steht wie hoch der allgemeine Wert einer Immobilie in der und der Lage anzusetzen ist, wobei man diesen nach Zustand des Gebäudes noch heruntersetzen kann.
Gruß
Tina
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Hallo,
grundsätzlich wird immer der Wert angenommen, der zum
Zeitpunkt der Schätzung bestand.
Tschuldigung, ich meinte natürlich zum Zeitpunkt der Schenkung.
Gruß
Tina
Hallo Tinchen
erstmal danke für die Antwort.
Es geht darum das der Beschenkte auch noch Geschwister hat.Mit Anfechtung meinte ich das ,so mir jedenfalls bekannt, einer der anderen die Schenkung innnerhalb der 10 jahre anfechten muss um selber als Erbteil davon etwas davon zubekommen.
Hab ich da was falsch verstanden?
Heisst Schenkung das daran kein Dritter dran rütteln kann?
Was meinst du damit wenn der Schenker in den 10 jahren stirbt ,fliesst es dann ins Erbe mit rein-also die Schenkung wieder nichtig?
bye schönen Abend noch
Rob
Hallo nochmal
erstmal danke für die Antwort.
Es geht darum das der Beschenkte auch noch Geschwister hat.Mit
Anfechtung meinte ich das ,so mir jedenfalls bekannt, einer
der anderen die Schenkung innnerhalb der 10 jahre anfechten
muss um selber als Erbteil davon etwas davon zubekommen.
Hab ich da was falsch verstanden?
Zum Teil ja, die Schenkung gehört dem Erblasser ja nicht mehr, ist also auch nicht Teil der Erbmasse. Allerdings haben die pflichtteilberechtigten Erben evtl. einen Pflichtteilergänzungsanspruch den sie geltend machen können, wenn die Schenkung weniger als 10 Jahre her ist. Sie können aber nur den gesetzlichen Pflichtteil geltend machen, der in der Höhe etwa der Hälfte des Erbteiles entspricht. Im neuen Erbgesetz ist jedoch folgende Änderung vorgesehen:
Die Reform sieht nun vor, dass die Schenkung für die Pflichtteilberechnung graduell immer weniger Berücksichtigung findet, je länger sie zurückliegt. Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall würde voll in die Berechnung des Nachlasses einbezogen, zwei Jahre davor jedoch nur noch zu 9/10 und in jedem weiteren Jahr um je ein Zehntel weniger.
Gruß
Tina
Hi
Scheinst ja doch etwas bewandert zu sein bei dem Thema.
Da stell ich doch glatt noch ne Frage.
Noch mal zur Wertfeststellung. Du hattest ja schon geschrieben das es beim Amtsgericht eine Art katalog gibt um den Wert festzustellen-Lage und so.Wie stehts aber mit dem Haus - Aus -und Umbauarbeiten ?
Danke nochmal
bye Rob
Hallo,
nach der Schenkung erfolgte Umbauten sollten anhand von Fotos und Belegen dokumentiert werden. Auch macht es Sinn das Gebäude vorab zu fotographieren um den Zustand bei Schenkung festzuhalten und so beweisen zu können, was alles investiert wurde. Es gilt der Wert den das Grundstück / Gebäude zum Zeitpunkt der Schenkung hatte.
Gruß
Tina
Hallo,
Danke für die Tipps.schöne Pfingsten
bye Rob