Hallo,
angenommen eine alte Dame möchte ihr Haus ihrer enkelin vererben. Die schreibt eine handschriftliches Testament, in dem sie festlegt, das ihre enkelin das Haus nach ihrem tod erben soll.
Da die Enkelin aber finanziell nicht in der lage ist, die erbschaftssteuer zu zahlen, sucht sie nach anderen Möglichkeiten, das Haus „kostengünstig“ zu bekommen. Sie hört von einer möglichkeit über den Zeitraum von 10 Jahren das Haus stück für Stück zu schenken.
An wenn muss sie sich wenden, um das tun zu können?
Welche Bedingunmgen müssen erfüllt werden?
Welche Alternativen gibt es ?
Welche Kosten würde auf sie zukommen?
Vielen Dank für jede Hilfe,
Verena
Hi,
sinnvollerweise ist im deutschen Recht Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer dasselbe. (Sonst könnte der Erblasser, bevor er erblasst, seinen Besitz ja verschenken)
Für eine Schenkung gibt es, wie gesagt, dieselben Steuersätze und Freibeträge wie bei einer Erbschaft. So eine Schenkung kann man alle 10 Jahre wiederholen. Wenn der Erblasser noch rüstig ist, verschenkt er einen Teil seines Besitzes so weit, bis die Freibeträge erreicht sind, und dann alle 10 Jahre wieder, so sparen seine Erben später Steuern.
Die Enkelin könnte, in diesem Fall, zur Omi sagen, dass sie ihr einen Teil des Hauses jetzt schon schenken soll und den Rest in 10 Jahren. Wenn allerdings die Oma keine 10 Jahre mehr lebt, war das nicht von Erfolg gekrönt, denn alle Schenkungen der letzten 10 Jahre werden in die Berechnung der Erbschaftssteuer eingerechnet.
Wenn ich „Enkelin“ wäre, würde ich mich über das Häuschen freuen und Oma nicht mehr behelligen, das sähe etwas raffgierig aus. Wenn es nur um die Steuer geht, so lässt vielleicht das Finanzamt mit sich reden und man kann Ratenzahlung vereinbaren. Das Haus wirft ja auch einen Ertrag ab : entweder eine eigene ersparte Miete oder (steuerpflichtige) Mieteinnahmen bei Vermietung - dann freut sich das Finanzamt gleich doppelt.
Gruss Hans-Jürgen
***
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Hallo Verena,
zunächst einmal müßte die Enkelin recherchieren, wie hoch die gerade geltenden Erbschaftssteuerfreibeträge sind. Wenn der Wert des Hauses darunter liegt, stellt sich die von dir aufgeworfene Frage so gar nicht, sondern es müßte die anderen mit dem Erwerb des Hauses verbundenen Kosten gechecked werden(Grunderwerbssteuer, öffentliche Lasten usw, die sich aber mit der Schenkung auch nicht umgehen lassen). Ins Blaue hinein, habe ich einen Erbschaftssteuerfreibetrag i.H.v. Euro 250.000 oder so im Kopf mit einem Spiuelraum von ca. Euro 100.000. -(Wenns einer genauer weiss, korrigiert mich bitte).
Einmal angemommen, das das Haus wirklich mehr wert ist, als der Erbschaftssteuerfreibetrag, gibt es in der Tat die Möglichkeit statt des Eigetumsübergangs durch Todesfall auch entweder eine Schenkung zu Lebzeiten oder eine Schenkung auf den Todesfall zu konstruieren.(Das ist irgendwo um grob geschätzt §2300BGB geregelt). Da es vorliegend aber um Eigentum an einem Grunstück geht, läßt sich das ganze aufgrund der Formvorschrift des §313 BGB zwingend sowieso nicht ohne Notar erledigen. Da es sowieso nicht ohne den geht, erübrigt sich hiermit jede weitere Ausführung, da der den beiden schon erklären wird, was Sie weiter zu beachten haben. Die Kosten für den Notar berechnen sich übrigens auch wiederum nach dem Wert der Schenkung bzw. des Grundstücks.
Mfg Andre´
Hallo Hans Jürgen,
sinnvollerweise ist im deutschen Recht Erbschaftssteuer und
Schenkungssteuer dasselbe. (Sonst könnte der Erblasser, bevor
er erblasst, seinen Besitz ja verschenken)
=> o.k. das wußte ich nicht. vorliegend sprechen aber andere als steuerliche Gründe dafür unbedingt einen notar zwecks prüfung der zweckmäßigkeit einer schenkug einzuschalten. es muss die geltendmachung der pflichtteilsansprüche der zwischengeneration, der eltern - bzw. soweit die tot sind, deren nachkommen aus seitenlinen – so unattraktiv und schwierig wie möglich gemacht werden.
mfg andre
Hi,
das mit den drohenden Pflichtteilsansprüchen stimmt natürlich. Ich bin bei Beantwortung gedanklich davon ausgegangen, dass es keine weiteren lebenden Abkömmlinge der Oma bzw. deren Kinder gibt. Vielen Dank für die Ergänzung.
Gruss Hans-Jürgen
***
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Hallo alle zusammen,
vielen Dank für die schnellen Antworten sie haben mir sehr geholfen.
Mich würde interessieren, wie die enkelin herausfinden könnte, wieviel das Haus wert ist, müsste man da einen Gutachter einschalten?
Vielen Dank für eure Mühe,
Verena
Liebe Enkelin
)
Willste ne richtige Antwort ?
Ja ?
Dann geh zu einem Notar, an dem kommst
Du N I E vorbei !
Schenkung : da geht nur SOFORTVOLLZUG, also Hand in Hand
oder Notar.
Liebe Vereana : ich schenke Dir 10.000,- Euro !!! Jau !!
Nun hol Dir das Geld mal…meinetwegen per Anwalt …
Hiermit schenke ich Dir mein Haus !
Hols Dir mal, meinetwegen per Anwalt !
Vergiss es ! Ohne Notar läufts nicht !
Hallo,
angenommen eine alte Dame möchte ihr Haus ihrer enkelin
vererben. Die schreibt eine handschriftliches Testament, in
dem sie festlegt, das ihre enkelin das Haus nach ihrem tod
erben soll.
Da die Enkelin aber finanziell nicht in der lage ist, die
erbschaftssteuer zu zahlen, sucht sie nach anderen
Möglichkeiten, das Haus „kostengünstig“ zu bekommen. Sie hört
von einer möglichkeit über den Zeitraum von 10 Jahren das Haus
stück für Stück zu schenken.
An wenn muss sie sich wenden, um das tun zu können?
Welche Bedingunmgen müssen erfüllt werden?
Welche Alternativen gibt es ?
Welche Kosten würde auf sie zukommen?
Vielen Dank für jede Hilfe,
Verena