Schenkung Erbe

Hallo liebe Gemeinde

Nehmen wir an eine Person erhält 2003 eine Schenkung über eine Immobilie
Es wird im Grundbuch um getragen und Notariell Vertraglich festgehalten.

Als Vertragsbestandteil soll der Beschenkte an den Schenker vierteljährlich 2000.- erstatten, was nicht eingehalten worden ist.

…ist es dann aus diesen Grund oder einen, egal welchen auch immer anderen, Grund möglich, die Schenkung rückgängig zu machen?

Hintergrund könnte zb. sein, die Immobilie vor einer Sektengemeinschaft zu schützen…

Wo wäre Rechtsauskunft einzuholen? Im Bundesland der Immobilie oder in dem des Schenkers…Notar oder Anwalt? Zuständigkeitsbereich?

Lieben Dank für eine Antwort

Gander

Hi,

Wo wäre Rechtsauskunft einzuholen? Im Bundesland der Immobilie
oder in dem des Schenkers…Notar oder Anwalt?
Zuständigkeitsbereich?

zu Deinem oberhalb geschriebenen kann ich leider nichts sagen. Um das beurteilen zu können, müßte zudem der Notarvertrag vorliegen. Am besten Du gehst zu einem kompetenten Rechtsanwalt. Es herrscht bei uns Anwaltsfreiheit, Du kannst zum Anwalt Deines Vertrauens gehen.

Gruß
Tina

HallO!

Hallo liebe Gemeinde

Nehmen wir an eine Person erhält 2003 eine Schenkung über eine
Immobilie Es wird im Grundbuch um getragen und Notariell Vertraglich
festgehalten.

Als Vertragsbestandteil soll der Beschenkte an den Schenker
vierteljährlich 2000.- erstatten, was nicht eingehalten worden
ist.

Ouups, wenn das auch im not. Vertrag steht, bin ich mir nicht sicher, ob es eine Schenkung war.

…ist es dann aus diesen Grund oder einen, egal welchen
auch immer anderen, Grund möglich, die Schenkung rückgängig zu
machen?

Aus welchem Grund denn… war die Schenkung bedingt? Gibt es einen Passus im Vertrag, in dem ein Rücktrittsrecht o.ä. vereinbart wurde?

Hintergrund könnte zb. sein, die Immobilie vor einer
Sektengemeinschaft zu schützen…

Wo wäre Rechtsauskunft einzuholen? Im Bundesland der Immobilie
oder in dem des Schenkers…Notar oder Anwalt?
Zuständigkeitsbereich?

Ich würde zu dem Notar gehen, der das beurkundet hat! Oder zu einem anderen, aber aus meiner Sicht sollte es schon ein Notar sein… oder ein Anwaltsnotar.

Lieben Dank für eine Antwort

Gander

Bitte.
LG Jogi

Hallo liebe Gemeinde

Nehmen wir an eine Person erhält 2003 eine Schenkung über eine
Immobilie
Es wird im Grundbuch um getragen und Notariell Vertraglich
festgehalten.

Als Vertragsbestandteil soll der Beschenkte an den Schenker
vierteljährlich 2000.- erstatten, was nicht eingehalten worden
ist.

Wieso eine Schenkung und trotzdem Geld bezahlen?

…ist es dann aus diesen Grund oder einen, egal welchen
auch immer anderen, Grund möglich, die Schenkung rückgängig zu
machen?

Theoretisch ja

§ 530 BGB
Widerruf der Schenkung
(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undankes schuldig macht.
(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.

aber nur innerhalb eines Jahres ab Kenntnisnahme der „schweren Verfehlung“

§ 532 BGB
Ausschluss des Widerrufs
Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Schenker dem Beschenkten verziehen hat oder wenn seit dem Zeitpunkt, in welchem der Widerrufsberechtigte von dem Eintritt der Voraussetzungen seines Rechts Kenntnis erlangt hat, ein Jahr verstrichen ist. Nach dem Tode des Beschenkten ist der Widerruf nicht mehr zulässig.

Hintergrund könnte zb. sein, die Immobilie vor einer
Sektengemeinschaft zu schützen…

Woher weiß diese Person, dass es sich um eine Sekte handelt?

Wo wäre Rechtsauskunft einzuholen? Im Bundesland der Immobilie
oder in dem des Schenkers…Notar oder Anwalt?
Zuständigkeitsbereich?

Am besten bei einem Anwalt, ein Notar (vielleicht sogar der, der den Vertrag damals aufgesetzt hat) könnte aber auch erste Auskünfte geben

Lieben Dank für eine Antwort

Gander

Gruß
Stefan

Als Vertragsbestandteil soll der Beschenkte an den Schenker
vierteljährlich 2000.- erstatten, was nicht eingehalten worden
ist.

Wieso eine Schenkung und trotzdem Geld bezahlen?

Es gibt sog. „gemischte“ Schenkungen, da wird ein Teil bezahlt, der Rest geschenkt. Ob das hier auch der Fall ist kann man anhand der Angaben schlecht beurteilen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

Gruß
Tina