Hallo liebe Gemeinde
Nehmen wir an eine Person erhält 2003 eine Schenkung über eine
Immobilie
Es wird im Grundbuch um getragen und Notariell Vertraglich
festgehalten.
Als Vertragsbestandteil soll der Beschenkte an den Schenker
vierteljährlich 2000.- erstatten, was nicht eingehalten worden
ist.
Wieso eine Schenkung und trotzdem Geld bezahlen?
…ist es dann aus diesen Grund oder einen, egal welchen
auch immer anderen, Grund möglich, die Schenkung rückgängig zu
machen?
Theoretisch ja
§ 530 BGB
Widerruf der Schenkung
(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undankes schuldig macht.
(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.
aber nur innerhalb eines Jahres ab Kenntnisnahme der „schweren Verfehlung“
§ 532 BGB
Ausschluss des Widerrufs
Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Schenker dem Beschenkten verziehen hat oder wenn seit dem Zeitpunkt, in welchem der Widerrufsberechtigte von dem Eintritt der Voraussetzungen seines Rechts Kenntnis erlangt hat, ein Jahr verstrichen ist. Nach dem Tode des Beschenkten ist der Widerruf nicht mehr zulässig.
Hintergrund könnte zb. sein, die Immobilie vor einer
Sektengemeinschaft zu schützen…
Woher weiß diese Person, dass es sich um eine Sekte handelt?
Wo wäre Rechtsauskunft einzuholen? Im Bundesland der Immobilie
oder in dem des Schenkers…Notar oder Anwalt?
Zuständigkeitsbereich?
Am besten bei einem Anwalt, ein Notar (vielleicht sogar der, der den Vertrag damals aufgesetzt hat) könnte aber auch erste Auskünfte geben
Lieben Dank für eine Antwort
Gander
Gruß
Stefan