Schenkung & Erbschaftssteuer

Hallo,

folgender Fall:

Person A verschenkt Person B im Jahre 2015 einen Geldbetrag in Höhe von 10.000€.
Person B ist laut Testament der Erbe von Person A. Beide sind NICHT miteinander verwandt. Was passiert wenn Person A verstirbt - werden dann auf die verschenkten 10.000€ auch Erbschaftssteuer fällig?

DANKE!

Servus,

Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer sind grundsätzlich ein und dieselbe Steuer, mit ein ganz paar Sonderregelungen für Erbfälle.

Für die Berücksichtigung von Freibeträgen und für den Tarif werden alle Vermögensanfälle zusammengerechnet, die innerhalb von zehn Jahren stattgefunden haben, unabhängig davon, ob Schenkung unter Lebenden oder Erbe.

Was älter ist, hat keine Auswirkung mehr.

Schöne Grüße

MM

Servus,

aber wenn die Schenkung unter der Freigrenze war?

Also prüft der Staat nach dem Todesfall alle Kontobewegungen der letzten 10 Jahre?

Servus,

wie gesagt: Für die Berücksichtigung vn Freibeträgen werden alle Vermögensanfälle zusammengerechnet, die innerhalb von zehn Jahren stattgefunden haben.

Ob und in welchem Umfang eine Steuereklärung bei Veranlagung geprüft wird, hängt vom Einzelfall ab.

Wenn Schenker und Beschenkter bei der Schenkung ihrer Anzeigepflicht gem. § 30 Abs 2 ErbStG nachgekommen sind, die ganz unabhängig von Freibeträgen (Freigrenzen funktionieren anders) besteht, braucht da eh nichts weiter geprüft werden, sondern der Fall ist dem FA bekannt. Wenn sie dieser Anzeigepflicht nicht nachkommen, dürfte es nicht gar so schwer sein, einen Richter davon zu überzeugen, dass der Straftatbestand der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO gegeben ist.

Also lieber ein bissel vorsichtiger Vorgehen bei dem Projekt - das kann recht widerwärtige Folgen haben.

Schöne Grüße

MM

Generell würde ich in Steuerfragen in Verbindung mit Erbschaftssachen immer einen Rechtsanwalt für Erbrecht hinzuziehen. Im Optimalfall macht der auch noch Steuerrecht und kann damit auch umfassend beraten.
Wenn ich eine Schenkung in Betracht ziehen würde, dann würde ich mich ebenfalls anwaltlich beraten lassen, nicht dass ich aus Unwissenheit eine Steuerhinterziehung begehe und dann das Finanzamt böse Briefe schreibt.

Europäisch betrachtet wird Steuerhinterziehung aber auch je nach Land unterschiedlich geahndet (Steuerhinterziehung ist nicht gleich Steuerbetrug am Beispiel der Schweiz -> Quelle). Leider geht zum Land nichts aus deinem Beispielfall hervor.