Durch eine Krebserkrankung ist mein Vater ein Pflegefall geworden, meine Mutter konnte aus alters-und gesundheitlichen Gründen die Pflege nicht gewährleisten. Ich habe meinen Vater zu mir genommen und pflege ihn bei mir zu Hause kombiniert mit einem Pflegedienst. Meine Mutter lebt ab kommenden Monat im betreuten Wohnen. Mein Vater ist voll im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten. Er möchte mir nun etwas von dem gemeinsam ersparten Geld schenken, kann ich das annehmen, denn ich hab noch eine Schwester.
Sie können das Geschenk annehmen! Es gibt ein Pflichterbteil, Ihre Schwester hat Anspruch auf mindestens 1/4 des Erbes. Auch wenn es noch in Lebzeiten verschenkt wurde. Sind 10 Jahre vergangen dann nicht mehr.So das war Glaube ich die Frage.Grüße an den Vater!
Er verbraucht für sich auch etwas von dem Ersparten, ebenso meine Mutter; muss man das in dem Fall nachweisen?
Was ist mit den Kosten f. die Bestattung die würde ich dann auch von dem Ersparten bezahlen.
Ich verwalte für ihn und Mutter die Ersparnisse.
Steht meiner Schwester nach seinem Tod von dem Rest 1/4 zu oder von dem was jetzt vorhanden ist?
Sie können das Geschenk annehmen! Es gibt ein Pflichterbteil,
Ihre Schwester hat Anspruch auf mindestens 1/4 des Erbes. Auch
wenn es noch in Lebzeiten verschenkt wurde. Sind 10 Jahre
vergangen dann nicht mehr.So das war Glaube ich die
Frage.Grüße an den Vater!
Er verbraucht für sich auch etwas von dem Ersparten, ebenso
meine Mutter; muss man das in dem Fall nachweisen?
Was ist mit den Kosten f. die Bestattung die würde ich dann
auch von dem Ersparten bezahlen.
Ich verwalte für ihn und Mutter die Ersparnisse.
Steht meiner Schwester nach seinem Tod von dem Rest 1/4 zu
oder von dem was jetzt vorhanden ist?
Auch von dem was jetzt vorhanden ist. Das was die Ältern selbst verbrauchen natürlich nicht. Aber wenn Sie was davon bekommen, diesen Teil müssen Sie berücksichtigen.Sie können sich auch von den Eltern bezahlen lassen. Das wäre kein Erbe. Sie sollten das alles halt genau dokumentieren. Und es soll angemessen sein. Es könnte sein daß Ihre Schwester sich hintergangen fühlt und klagt. Informieren Sie die Schwester über alles schriftlich. Vielleicht ist sie aber auch nur froh daß Sie sich die Bürde auf die Schultern genommen haben und sich um die Eltern kümmern. Es ist ein sehr häufiger Grund zum Streiten. Es ist sehr gut, daß sie sich darüber früher gedanken machen. Viele Familien brechen auseinander deswegen. Nicht weil man geizig ist, sondern weil man selbst Kinder hat und in den eigenen Topf schöpft. Dokumentieren Sie jede Ausgabe, jede Einnahme, und lassen Sie alles unterschreiben von den Eltern.Kontoausüge, Rechnungen, ALLES! Was, wieviel, wohin, warum,wie teuer.ALLES! Lassen Sie Ihre Schwester nicht im Dunkeln. Und es wird keinen Streit geben. Ihre Eltern haben das Recht Ihnen von dem nicht für sich selbst verbrauchten Geld 3/4 zu schenken.Sie können das Geschenk annehmen! Es gibt ein Pflichterbteil,
Ihre Schwester hat Anspruch auf mindestens 1/4 des Erbes. Auch
wenn es noch in Lebzeiten verschenkt wurde. Sind 10 Jahre
vergangen dann nicht mehr.So das war Glaube ich die
Frage.Grüße an den Vater!
Die Schenkung und die Annahme sind Vorgänge, welche allein die beiden Parteien/Beteiligten angehen. Leben die Eheleute in Zugewinngemeinschaft und macht die Schenkung den überwiegenden Teil des Vermögens aus, ist allerdings die Zustimmung der M. erforderlich. Diese ist ebenfalls nötig, wenn der Schenkungsgegenstand aus dem gemeinschaftlichen Vermögen stammt.
Danke für die Antworten
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ie Schenkung und die Annahme sind Vorgänge, welche allein die
beiden Parteien/Beteiligten angehen. Leben die Eheleute in
Zugewinngemeinschaft und macht die Schenkung den überwiegenden
Teil des Vermögens aus, ist allerdings die Zustimmung der M.
erforderlich. Diese ist ebenfalls nötig, wenn der
Schenkungsgegenstand aus dem gemeinschaftlichen Vermögen
stammt.