Hallo und Guten Morgen,
ich habe ein bzw. zwei Probleme oder Fragen das/die ich nicht ohne Eure Hilfe lösen kann:
wir besitzen ein Doppelhaus, dieses Haus mitsamt Grundstück wurde amtlich vermessen, geteilt und im Grundbuch eingetragen
In der einen Hälfte wohnt meine Tochter mit Mann seit 8 Jahren, das haben sie auch komplett umgebaut und renoviert, konnten aber nichts abschreiben weil es erst vor kurzem ( durch den Tod meines Schwiegervaters ) als Erbteil an meine Frau fiel.
Nun haben wir vor 2 Wochen den Hausteil per notariellem Schenkungsvertrag den beiden geschenkt. Der Wert der Hälfte liegt im Freibetrag von Schenkungen bzw. darunter.
Fragen 1 :
Was haben die beiden nun für Fördermöglichkeiten ?
Können Sie die Eigenheimzulage bei geschenkter Immobilie in Anspruch nehmen ?
Müßten Sie weiter renovieren , umbauen oder wie läuft das ?
Oder was können sie überhaupt tun um irgendeine Förderung zu erhalten, falls überhaupt ?
Fragen 2:
Also die eine Hälfte wurde bereits verschenkt, jetzt steht die andere Hälfte an. Diese ist noch auf mich und meine Frau eingetragen.
Diese Hälfte soll jedoch mein Sohn geschenkt bekommen ( 33 Jahre, ledig )
Macht es Sinn die Schenkung noch dieses Jahr durch zu ziehen ?
Was könnte er an Förderungsmaßnahmen erhalten?
Müßte er dieses Jahr noch einziehen ?
Dürfte ein Problem werden weil ich das ganze Teil innen entkernt habe und langsam umbauen wollte, je nach Geldlage…
Wäre aber notfalls machbar , ein provisorischer Bezug …
Oder wie sehen es die Fachleute hier im Forum ?
Was soll/kann ich tun ?
Es ist schon schlimm wenn man absolut keine Ahnung hat und ich habe keine weil ich mich ehrlicherweise damit einfach nicht befasst habe und meine Kinder denken auch nicht mit…grins…
Deshalb bitte ich euch um Hilfe…
Danke Wolfgang
Hallo Wolfgang ,
Wohnungsbauförderung ?
Die dafür bereitgestellten Steuergelder sollen die Schaffung von Wohneigentum fördern, es also den Leuten erleichtern sich eine Immobilie zu kaufen, die es sich sonst nicht so ohne weiteres leisten können !
War deinen Kindern geschenkt noch zu teuer ?
Fragt sich
Heidi
Hi,
die Eigenheimzulage gibts mit max. 20% auf den Anschaffungspreis, 20% von geschenkt ist aber nix.
Wenn Dein Sohn das halbe Haus für 50000 EUR dieses Jahr noch kauft und Ihr ihm die 50000 EUR später zurückschenkt, dann bekommt er die Zulage, sofern die anderen Bedingungen stimmen (Einommensgrenzen usw.)
Gruß,
Micha
Hallo Heidi,
zuerst mal vielen Dank für Deinen Beitrag.
genau so sehe ich es auch… wie Du…
Aber die Antwort kann auf meine Fragen kann nur lauten ja oder nein…
trotzdem ärgert mich deine provokative Frage…
wenn man in einem Forum eine Frage stellt sollte diese knapp
und präzise sein ohne langes Gesülze nur Fakten…
damit derjenige der dir helfen will nicht lange lesen muß.
Genau das habe ich getan …aber du hast die falschen Schlüsse gezogen indem was unterstellst…grins…
fangen wir nun also nochmals ganz von vorne an… ok ?
es steht ein altes, relativ großes Haus auf einem Grundstück.
Von vorne betrachtet ist links das Wohnhaus und rechts eine Scheune, aber es ist EIN Haus !
Wenn man durch das Haus einen Strich zieht ist es teilbar in links und rechts.
An einem schönen Tag sagte mein Schwiegervater da du ( meine Frau ) nach meinen Tod diese linke Seite erbst, kannst du sie ja jetzt schon umbauen und dann kann deine Tochter da reinziehen.
Genau das wurde gemacht !
Wie du nun unschwer erkennen kannst war aber immer noch mein Schwiegervater EIGENTÜMER, also war mit Abschreiben Nichts !
Obwohl Wohnraum geschaffen wurde…
Die linke Hälfte erbte die Schwester meiner Frau…
wollte sie aber nicht und so haben wir sie ihr abgekauft, eben für den Sohn…
Da wir aber die Eigenheimförderung bereits ausgeschöpft haben,
einmal für unser Eigenheim und blödsinngerweise die nächste für eine Garage sind wir am Ende…mit Förderung…
Meine Kinder haben nicht gemeckert…die sind zufrieden, aber die Frage die ich gestellt habe sei trotzdem erlaubt
so was ist nun verkehrt ?
Hätte ich das alles so einfach als Vorwort in meinem Beitrag voranstellen sollen ??
Also , bitte nur einfach lesen, Rat geben oder lassen keine Wertung… ich habe meinen Laden schon im Griff… aber bin halt was Förderung usw. angeht ein Dilletant Grins…
Gruß
Wolfgang
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Hi,
Vorsicht, das klingt nach Steuerhinterziehung. Das Finanzamt fragt nach wie das Geld finanziert wurde. Also muss ein Kredit aufgenommen werden. Es kann zwar sein, dass es nicht mehr auffällt, wenn dieser nach einiger Zeit durch das zurückgeschenkte Geld getilgt wird. Aber wenn es auffällt, wird die Eigenheimförderung wieder gestrichen.
Derjenige, der einen Umbau an einem fremden Grundstück macht, hat einen Aufwendungsersatzanspruch. Dieser hätte als „Kaufpreis“ benutzt werden können. Durch die diversen Eigentümerwechsel ist es aber für mich fraglich, ob der Anspruch noch besteht.
Da sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden und speziell nach dem Aufwendungsersatzanspruch gefragt werden.
Schenkungen sollen generell in diesem Jahr steuerlich günstiger sein als nächstes Jahr, schon weil man nicht wissen kann, was unserem Gesetzgeber noch alles einfällt. Zeitlich wird es aber nicht mehr hinzubekommen sein.
Viele Grüße
Cirwalda
irgendwie Unfug
Hi,
Vorsicht, das klingt nach Steuerhinterziehung. Das Finanzamt
fragt nach wie das Geld finanziert wurde. Also muss ein Kredit
aufgenommen werden.
Die Förderung gibt es zum Kauf der Immobilie, eine Kreditaufnahme dafür ist in keinster Weise erforderlich. Wie kommst Du darauf?
Es kann zwar sein, dass es nicht mehr
auffällt, wenn dieser nach einiger Zeit durch das
zurückgeschenkte Geld getilgt wird. Aber wenn es auffällt,
wird die Eigenheimförderung wieder gestrichen.
wie gesagt, bei Kaufpreis von 50000 EUR und gebrauchter Immobilie hat man Anspruch auf die Förderung, egal ob finanziert oder bar bezahlt wird - die Immobilie muss nur gekauft werden.
Schenkungen sollen generell in diesem Jahr steuerlich
günstiger sein als nächstes Jahr, schon weil man nicht wissen
kann, was unserem Gesetzgeber noch alles einfällt. Zeitlich
wird es aber nicht mehr hinzubekommen sein.
Eine Schenkung zwischen Eltern und Kindern dürfte auch nach eventueller Reform ausreichende Freibeträge bieten, außerdem kan die Schenkung in Teilsummen über mehrere Jahre erfolgen.
Gruß,
Micha