Meine Lebensgefährtin hat von Ihren Eltern das Eigenheim geschenkt bekommen (96) . Gemäß Schenkung haben beide Elternteile ein lebenslanges Wohnrecht wenn die jetztige Wohnberechtigte verstorben ist (Oma meiner LG). Die Eltern haben sich (ca. 02) scheiden lassen. Vater hat wieder geheiratet und ist weggezogen. Mutter ist auch weg gezogen. Meine Lebensgefährtin und ich haben das Haus mit Ihrer Oma die letzten Jahre bewohnt und in Schuß gehalten. Diese Jahr hat der Vater ohne unser Wissen über das Gericht sein Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen. Meine Lebengefährtin durfte sämtliche Anwalts.- und Gerichtskosten zahlen (ca. 1300€). Die Mutter meiner Lebensgefährtin hat sich noch nicht eintragen lassen ins Gundbuch. Sie hat ja das gleiche Recht wie der Vater (jeweils ohne neuen Partner). Diese Dinge sollten nach erlöschen der Wohnrechtes der Oma geklärt werden. Nach Jahre langen Spitzen des Vaters gegenüber seiner Mutter( Oma der LG) und uns, hat er jetzt uns geschrieben das er wenn die Oma gestorben ist in das das Haus ziehen will mit seiner jetzigen Frau . Und droht mit seinem Anwalt gegenüber seiner eigenen Tochter . Und verlangt noch Respekt von Ihr gegen über dem „Vater“. Wir haben in den letzten Jahren sein Kredit abgezahlt weil seine Firma den Bach runter gegangen ist. ( Privatinsolvenz) (Hypothek auf das Haus aufgenommen für seine Firma) die er angeblich nicht mehr bezahlen konnte. Haben in das Haus selbst in den letzten Jahren ca. 35000 € investiert zur Erhaltung. Und das ist der Dank dafür . Das ist für mich kein Vater der seine eigene einzige Tochter so abzieht. Was sollen wir nur machen? Oma ist auch fertig amliebsten würde sie die Schenkung komplett zurück nehmen. Der Mann geht über Leichen ! Gruß und Danke für die eventuellen Antworten.
Guten Tag,
in dieser kniffligen Rechtsfrage kommt Ihr nicht umhin
einen Notar, oder Rechtsanwalt, zu befragen.
Das ist viel billiger, als einen eventuellen Irrweg zu
gehen, durch fehlende Rechtskenntnisse.
Weil Menschen ihre Egomanie voll ausleben, sind die Gerichte so überlastet.
Das läßt unseren Alltag so finster erscheinen.
Interessenausgleich ist die Voraussetzung für Frieden,
für Harmonie/Übereinstimmung.
Wo ist uns Menschen ein konfliktfreies Leben versprochen?
Nimm es als Lernprozeß. Lernen ist manchmal mit Kosten verbunden. Ist unser Leben ein Wunschkonzert?
Ich nehme mein Leben als Lernprozeß bis zu meinem letzten Atemzug.
Jean Paul Sartre:
Der Mensch ist im Grunde Begierde, Gott zu sein.
Der Mensch ist nichts anderes als sein Entwurf;
er existiert nur in dem Maße, als er sich entfaltet.
Mit dieser Empfehlung will ich Dir Mut machen, diesen
Kampf zu bestehen.
MfG,
Ernst.
Ohne den Vertragstext zu kennen, wäre es unseriös, einen brauchbaren Tipp zu geben. Nur soviel dazu: Vertragliche Vereinbarungen sind nach Sinn und Wort zu erfüllen. Zwischenmenschliche Konflikte sind in der Regel dabei unbeachtlich, soweit das Verhalten nicht grundsätzliche Motive und Vertragsbedingungen erheblich in Frage stellen. Im Prozess müssten die Fakten bewiesen und nach allgemein gültigem Empfinden erklärbar und schlüssig sein.
Bei Zweifeln gibt es nur einen vernünftigen Weg: Eine gütliche Einigung erzielen, evtl. unter zur Hilfenahme eines Schiedsmannes/-frau (Adresse bei der Stadt/Gemeindeverwaltung).
Falls für Sie noch Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut unter Wiederholung des Vorganges.
Freundliche Grüße aus dem Norden Niedersachsens
H.Gintemann
Entschuldigung da bin ich überfragt.