Schenkung im Alter

Hallo,

mich interessiert folgender fiktiver Fall:
Eine Erbengemeinschaft (Mutter 76 + Sohn 38) verkauft ihr Haus für sagen wir 80.000 Euro, weil der Sohn das Haus allein nicht unterhalten kann und die Mutter in ein Altenwohnheim ziehen will und gibt Ihrem Sohn 40.000 Euro vom Erlös ab, womit er sich eine Eigentumswohnung kauft, zu der er seinen Anteil beisteuert.
Darf der Kostenträger, falls die Witwe vor Ablauf der 10 Jahresfrist in ein Altersheim wechselt, dem Sohn die Wohnung streitig machen, oder ihn sonst irgendwie zu Kasse bitten, wenn er selbst Erwerbsminderungsrentner ist und nur ca. 850 Euro/Monat zur Verfügung hat?

Danke, Kudel

Hallo,

mich interessiert folgender fiktiver Fall: Eine Erbengemeinschaft (Mutter 76 + Sohn 38) verkauft ihr Haus für sagen wir 80.000 Euro, weil der Sohn das Haus allein nicht unterhalten kann und die Mutter in ein Altenwohnheim ziehen will und gibt Ihrem Sohn 40.000 Euro vom Erlös ab, womit er sich eine Eigentumswohnung kauft, zu der er seinen Anteil beisteuert.
Darf der Kostenträger, falls die Witwe vor Ablauf der 10 Jahresfrist in ein Altersheim wechselt, dem Sohn die Wohnung streitig machen,

Nein.

oder ihn sonst irgendwie zu Kasse bitten,

Ja.

wenn er selbst Erwerbsminderungsrentner ist und nur ca. 850 Euro/Monat zur Verfügung hat?

Das hindert den Kostenträger bestenfalls dann, wenn er dann beim Erwerbsminderungsrentner entsprechende Kosten hätte. Und das wäre nur eine logische Begründung. Kann also in der Realität ganz anders sein.

Grüße