Hallo
Ich hätte mal eine Frage und zwar:
O will seinem 16jährigen Neffen eine Immobilie schenken das mit einer Grundschuld belastet ist. Kann N die Willenserklärung selbstständig abgeben?
Ich weiß nun, dass der Minderjährige die Willenserklärung selbst annehmen kann, wenn die Schenkung ein Vorteil für ihn ist. Das würde doch hier heißen, wenn der Verkehrswert höher ist wie die Grundschuld oder? Also wenn die Grundschuld höher wäre, würde es nicht gehn… Bin mir hierbei aber nicht sicher 
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Danke im Vorraus
Grüße Stevie