Hallo!
Ausgangsituation:
Wir haben in einer Immobilie ein Erbgemeinschaft mit 3 Personen. 2009 wurde ein kleines Darlehen von Person A aufgenommen, was 2014 zurückgezahlt wird. Für das Darlehen haben alle 3 Eigentümer A+B+C eine Eigentümererklärung unterschrieben, dass Sie mit den Darlehen einverstanden sind und die Immobilie als Sicherheit dient.
Änderung:
Nun soll Person A die Immobilie von den Person B+C geschenkt bekommen und dafür Person B eine Ausgleichszahlung und Person C ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. Das Wohnrecht könnte man auch später ins Grundbuch eintragen lassen.
1.Frage:
Kann die Bank das Darlehens nun außerordentlich kündigen wegen der Schenkung, also erstmal ohne das Wohnrecht? Es ist ja kein Verkauf, sondern nur ein Eigentumstausch innerhalb der Erbgemeinschaft. Die Sicherheit wird also nicht an „Dritte“ veräußert.
- Frage
Wenn Frage 1 in Ordnung wäre: Kann die Bank das Darlehen wegen des einzutragenden Wohnrecht außerordentlich kündigen? Dies halt ich für wahrscheinlich, da mit den Wohnrecht die Sicherheit für die Bank reduziert wird.
Danke für eine Antwort!