Schenkung mit nießbrauch - Kostenklärung

Hallo,

ich habe ein Frage.
bei Besitz einer halbe Wohnung (die andere Hälfte gehört z.B. Bruder) Nach Schenkung durch Eltern. Diese hätten aber Wohn und nießbrauchrecht in dieser Wohnung.
Zur Zeit ist die Wohnung vermietet.
Wenn aber die Wohnung evtl. demnächst leersteht, wer trägt dann die Kosten?
Eine zweite Frage: Wenn die Wohnung durch den Mieter renovierungsbedürftig wird, (Mietnomaden…) wer trägt dann die Kosten?

Hallo,

Zunächst sollte man in der Bewilligung (Urkunde mit welcher der Nießbrauch/Wohnungsrecht) eingeräumt wurde nachlesen. Die UR.Nr steht im Grundbucheintrag). Ggf. findet man dorf einige Regelungen zu deinen Fragen. Ist nicht vereinbahrt gilt das Gesetz, §§ 1030ff BGB (Nießbrauch), §§ 1090 ff. (Wohnungsrecht als bpD), hier insbesondere § 1090 II BGB beachten. Lies nach!

ml