Hallo,
wenn man jemandem was schenkt, will man es in der Regel ja nicht zurück haben. Aber kann man die Rücknahme irgendwie eventuell im Vorfeld festlegen? Ich denke da an Fälle wie „wenn dir xy passiert, nehme ich das Geschenk wieder zurück, ehe es für dich einen Nachteil hat“. Oder gilt da auch rechtlich „geschenkt ist geschenkt“?
Viele Grüße
Merlinchen
Wie sich aus § 518 BGB ergibt, liegt jeder Schenkung ein Vertrag zugrunde. Das gilt auch dann, wenn sich der Schenkende und der Beschenkte, wie wohl meistens, dessen nicht bewusst sind. Nun gilt in Deutschland aber Privatautonomie und darum auch Vertragsfreiheit. Die Vertragsparteien können den Inhalt des Vertrages also frei gestalten. Genau das tun sie auch, wenn der Schenkende die Schenkung unter einer Bedingung anbietet und der Beschenkte sich damit einverstanden erklärt, z.B. indem er sich bedankt und die geschenkte Sache an sich nimmt. Wenn die Schenkung unter der Bedingung gemacht wird, dass sie nur gilt, bis ein bestimmtes Ereignis eintritt, nennt man dies eine auflösende Bedingung. Sie ist in § 158 II BGB ausdrücklich vorgesehen, nicht speziell für Schenkungen, aber eben auch.