Liebe ExpertInnen,
der Sohn soll vom Vater ein Grundstück geschenkt bekommen, der Vater möchte aber verhindern, dass der Sohn das Grundstück verkauft, er soll gefälligst ein Haus darauf bauen. Kann der Vater eine solche Bedingung festschreiben? Ich meine nicht, weil mit der Schenkung die Verfügungsgewalt auf den Sohn übergeht. Wer weiß was?
Gruß Ralf
Hallo,
der Sohn soll vom Vater ein Grundstück geschenkt bekommen, der
Vater möchte aber verhindern, dass der Sohn das Grundstück
verkauft.
Man kann in dem Vertrag festhalten, das das Grundstück nur mit einverständniss des Schenkers verkauft werden darf.
Gestern noch im Fernsehen gesehen. 
Gib deine Überschrift mal in die Glassgoogle ein, da findest du massig ergebnisse.
Gruß
Phillip
Falsche Suchbegriffe?
Moin, Phillip,
Gib deine Überschrift mal in die Glassgoogle ein, da findest
du massig ergebnisse.
ich habe kein Chance gesehen, aus etwa 10.200 Ratschlägen, wie großherzige Spender ihr Geld an Stiftungen loswerden können, den einen brauchbaren Beitrag für mich herauszusuchen, deshalb habe ich hier im Forum gefragt.
Vermutlich fehlen mir einfach die juristischen Fachbegriffe. In diesem Fall geht es um die Übergabe / Übertragung eines Grundstückes, das der Sohn irgendwann sowieso erben würde.
Gruß Ralf
Hi,
hier greift sicher § 525 BGB (wozu auch immer, einem geschenkten Gaul…). Und mal ehrlich: wenn Du etwas nicht geschenkt haben möchtest, musst Du es nicht annehmen ;-
Gruß, Jaguarin