Nehmen wir an Herr A und Frau B sind nicht verheiratet. Frau B besitzt ein lastenfreies, sanierungsbedürftiges Haus und ist langzeitarbeitslos (jetzt Hartz 4). Herr A zieht vor 8 Jahren zu ihr und investiert über die Jahre sein Geld aus zwei Erbschaften und lfd. EU-Rente bzw. Rente rd. EUR 25.000,00 in die Teilsanierung (neue Heizung, neue Elektrik, Badeinbau, tw. neue Fenster). Frau B sagt ihm zu, ihm die eine Hälfte des Hauses „als Dank“ zu überlassen. Es sei ja auch sein Haus. Es gibt bis auf Überweisungsbelege keinen Schenkungs-/Darlehensvertrag und über das Haus wurde auch nichts schriftliches gemacht und schon gar nichts beim Notar beurkundet.
Herr A kommt Anfang 2006 ins Krankenhaus und muss sich zahlreichen OPs unterziehen, eine Entlassung in 2006 nach Hause ist offen und eigentlich sogar fraglich, weil Herr A wahrscheinlich ein Pflegefall bleiben wird. Frau B kümmert sich in den ersten Monaten sehr. Im Juni geht die Heizung kaputt und Frau B überredet Herrn A aus dem KKH heraus einen Kredit aufzunehmen (der Banker war nie im Krankenhaus), damit die Heizung repariert werden kann). Die Tochter des Herrn B bemerkt dies und stellt fest, dass es insgesamt 10.000 EUR sind zzgl. Zinsen 10,49 % und Beiträge für div. blödsinnige Versicherungen auf sein Leben. Herr B - geistig angeschlagen - kann sich nur an Bruchteile des Vertrages und gar nicht an die Versicherungen erinnern. Frau A hofft zwischenzeitlich auf den Tod des Herrn B und erwägt sowieso die Trennung von ihm, kommt nicht mehr regelmäßig. Herr B hat Angst um sein Geld, da Frau A Kontovollmacht hat (und neuerdings gern zuviel trinkt…). Herr A bittet seine Tochter „sein Geld zu schützen“. Die Bank macht aber nicht mit, da Herr A nicht persönlich am Schalter die Vollmacht wiederrufen kann und die selbstunterschriebene Vollmacht nebst Personalausweis von beiden von der Bank nicht anerkannt wird (Tochter - selbst Bankangestellte - könnte ja fälschen…). Der Einsatz eines Notars ist fraglich, da sich der geistige Zustand rapide verschlechtert und Geschäftsunfähigkeit z. T. teilweise vermutet wird. Tochter ist somit handlungsunfähig und beantragt die Betreuung - Dauer des Verfahrens ca. 3 Monate. Frau B verweigert die Herausgabe von Informationen und Unterlagen und beruft sich darauf, dass dies ja nur sie und Herrn A was angeht und nicht die Tochter.
Kann die Schenkung / Darlehen zurückgefordert werden?
Wie kann sein kleines Guthaben geschützt werden?
Ist der Kredit und die Versicherungen rechtens?
Die Tochter möchte für den möglchen Pflegefall vorbauen und sich nicht selbst bereichern…
Ich denke, in diesem Fall, der recht kompliziert ist und in dem augenscheinlich der Zeitfaktor eine gewisse Rolle spielt,
könnte es - wenn es ein realer Fälle wäre - nur einen seriösen Rat geben:
Ab zum Rechtsanwalt - und zwar schnell.
(Wenn es keinen „Haus“-Anwalt gibt, würde ich persönlich immer
Fachanwälten den Vorzug geben. In diesem Fall vielleicht
für Familienrecht).