Schenkung oder Vermächtnis

Mal angenommen, jemand hat sich einen neuen PKW (ca. 45.000,00 €) gekauft (und das in einem stattlichen Alter von 82 Jahren) und möchte nicht, dass dieser PKW in seinen Nachlass fällt bzw. dass sein Sohn ihn bekommt.
Ist es sinnvoll, den neuen PKW gleich auf seine Freundin anzumelden, so dass ihr Name dann im Fahrzeugbrief steht oder sollte er in seinem Testament ein Vermächtnis aussetzen?

Wie ist das mit Schenkungssteuer? Fällt diese an wenn der PKW auf seine Freundin ausgestellt hat? (Das Geld kommt von seinem Konto. Fällt der PKW dann auch in den Nachlass (Pflichtteil?), 10 Jahre nach den Schenkung ist das ja so!

Beim Vermächtnis wären die Nachteile, dass der PKW erstmal von den Erben herausgegeben werden muss und es fällt auch Erbschaftssteuer an.

Danke schonmal in Voraus für die Hilfe

Hallo,

ohne mich im Thema besonders gut auszukennen:
(Vielleicht fragst du mal deinen Chef :wink: )

Meines Wissens macht es steuerlich keinen großen Unterschied, ob er den Wagen seiner Freundin schenkt oder ihn von Todes wegen vermacht. Schenkungen der letzten 10 Jahre werden in die Erbschaftssteuer mit einberechnet. Außerdem ist die Schenkungssteuer genauso hoch, wie die Erbschaftssteuer. Soll also noch mehr als der Wagen an sie vererbt werden, würde es Sinn machen den Wagen vorab zu schenken, damit der Wagen ggf. später nicht mehr berücksichtigt wird.

Im Verhältnis zum Sohn ist eine Schenkung sicherlich sinnvoll, wenn zweifelhaft ist, ob dieser im Falle des Todes des Vaters das Auto freiwillig herausgibt. (Es könnte auch Komplikationen geben, wenn der Sohn selbst überschuldet ist und womöglich noch andere Gläubiger des Sohnes Ansprüche geltend machen).

Zur Schenkung reicht es übrigens nicht aus, dass der Vater das Auto auf seine Freundin zulässt. Er sollte die Schenkung dann auch in einem Schenkungsvertrag schriftlich festhalten und ihr den Fahrzeugbrief (heute: Zulassungsbescheinigung Teil 2) übergeben.

Gruß Holger