Schenkung Pferd / üble Nachrede

Ich habe im Mai 2011 eine 18jährige Traberstute mit kupiertem schweif und athrose in den beinen geschenkt bekommen.
Leute kamen mit Hänger und Pferd, schauten sich mein gepachtetes Grundstück an, übergaben mir den EquidenPass und haben dann das Pferd entladen und da gelassen.

Ich bekam noch 2 emails beantwortet über das einleben und wohlbefinden der stute, immer mit der Aussage sie kämen 2011 nochmals zu besuch.
Die wohl ehemalige Reitbeteiligung war da (aber nicht die die dabei war als die stute gebracht wurde) und ist mit der Stute über das Grundstück geritten.

Sowohl von diesem Mädchen als auch von den beiden die die Stute gebraucht haben habe ich nichts mehr gehört seid das mädchen zum reiten da war (ehemaligen eigentümerin und eine freundin von ihr bzw auch reitbeteiligung)

Im Februar 2012 musste ich das gepachtet grundstück räumen da der eigentümer eigennutz und verkauf angemeldet hat.
Somit habe ich meine Pferde im internet ausgeschrieben zum verkauf. (Quittung über den Verbleib der Stute vorhanden)

Jetzt macht die ehemalige Eigentümerin mich im internet schlecht und gibt meine kompletten kontakt daten weiter.
Und behauptet sachen die unwahr sind.

auf wkw wird in den Foren gehetzt: Gruppe: !!! Vermisste Pferde !!! (http://www.wer-kennt-wen.de/club/v3wqryqv Themen Titel: Suche unsre alte Traberstute (geb`93) mit vollen kontakt daten - diese werden auch weitergegeben
auf dieser seite wird mit vollen namen und adressen diskutiert
http://www.die-betrogenen-pferde.de.tl/Home.htm

—>Name: Wuschel
Zeit: 30.09.2012 02:49:04
Nachricht: Hallo, tolle Sache, die Ihr hier leistet.
Habe bei wkw.de auch solche Klagen gehört: gleiche Masche mit angeblichem Beistellpferd und dann unauffindbar:
Achtung vor einem Ehepaar (****hier stehen meine kompletten kontaktdaten****). Sie hat Kleinkind jetzt.Kein Pferd dorthin abgeben bitte also!!!

Das ist ne sauerrei,
ich habe keinen kaufvertrag, keinen schutzvertrag oder nutzungsvertrag der mir verboten hat das pferd abzugeben. Da das tier an mich verschenkt wurde ist es doch mein eigentum (ich hatte ja auch die papiere die zu dem tier gehören)

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Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass die (vorgeworfene) Tatsache nicht „erweislich wahr“ (in Österreich reicht u. U. auch der gute Glaube) ist, d. h. kein Wahrheitsbeweis vorliegt.
§ 186 StGB:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

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Danke im vorraus

Hallo. Leider kenne ich mich da zu wenig aus. Bösartig und hinterhältig hört es sich auf alle Fälle an…
Leider kann ich da keinen rechtlichen Rat geben. Etwas unternehmen würde ich schon…!
Gruß - Helena

Vielen Dank