Im Mai 2011 wurde eine 18jährige Traberstute mit kupiertem schweif und athrose in den beinen verschenkt an Person A.
Leute (Person B-Eigentümerin und Person C Freundin der Eigentümerin) kamen mit Hänger und Pferd, schauten sich das gepachtete Grundstück von Person A an, übergaben Person A den EquidenPass etc und haben dann das Pferd entladen und da gelassen.
Person A bekam noch 2 emails beantwortet über das einleben und wohlbefinden der stute, immer mit der Aussage Person B+C+unbekannte Person D kämen 2011 nochmals zu besuch.
Die wohl ehemalige Reitbeteiligung (Person D) war da und ist mit der Stute über das Grundstück geritten, bzw geritten kann man das nicht nennen - rennen lassen ist der passende ausdruck.
Person A hat weder von Person B - C oder D was gehört seid Person D zum Reiten da war.
Im Februar 2012 musste Person A das gepachtet grundstück räumen da der eigentümer eigennutz und verkauf angemeldet hat, wegen Scheidung.
Somit hat Person A seine Pferde im internet ausgeschrieben zum verkauf. (Quittung über den Verbleib der Stute vorhanden)
Denn in der heutigen Zeit ist es für normal Verdiener Person A nicht möglich für mehrere Pferde die monatliche Einstellgebühr von >200€ zu zahlen.
Jetzt macht die ehemalige Eigentümerin Person B, Person A (neue Eigentümerin) im internet schlecht und gibt die kompletten kontakt daten weiter, bzw schreibt sie in Foren und auf verschieden internetseiten.
Von den Lügen mal abgesehen die Person B verbreitet.
Auf wkw wird in den Foren gehetzt:mit vollen kontakt daten - diese werden auch weitergegeben
auf dieser seite wird mit vollen namen und adressen diskutiert
http://www.die-betrogenen-pferde.de.tl/Home.htm
—>Name: Wuschel
Zeit: 30.09.2012 02:49:04
Nachricht: Hallo, tolle Sache, die Ihr hier leistet.
Habe bei wkw.de auch solche Klagen gehört: gleiche Masche mit angeblichem Beistellpferd und dann unauffindbar:
Achtung vor einem Ehepaar (****hier stehen die kompletten kontaktdaten von Person A****). Sie hat Kleinkind jetzt.Kein Pferd dorthin abgeben bitte also!!!
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Person A hat keinen kaufvertrag, keinen schutzvertrag oder nutzungsvertrag unterschrieben der ihr verboten hätte das pferd abzugeben. Da das tier an Person A verschenkt wurde ist es doch nun das Eigentum von Person A (hatte ja auch die papiere die zu dem tier gehören).
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Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass die (vorgeworfene) Tatsache nicht „erweislich wahr“ (in Österreich reicht u. U. auch der gute Glaube) ist, d. h. kein Wahrheitsbeweis vorliegt.
§ 186 StGB:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
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Danke im vorraus